Für Lieferanten mit Sitz ausserhalb der Schweiz: Wie kriege ich meine Ware in die Schweiz?

Für Lieferanten mit Sitz ausserhalb der Schweiz: Wie kriege ich meine Ware in die Schweiz?

Dieser Bereich gilt nur für Galaxus Schweiz Partner.


Exportanforderungen (EU in die Schweiz)

Die Schweiz ist kein EU-Mitglied und gilt zollrechtlich als Drittland. Waren müssen bei der Ausfuhr aus der EU entsprechend zollrechtlich angemeldet werden. Erforderlich sind unter anderem:

  • Ausfuhrzollanmeldung

  • Exportrechnung

  • EORI-Nummer (für Unternehmen mit Sitz in der EU)

Zoll- und Steuerabgaben bei Import in die Schweiz

Beim Import in die Schweiz fallen grundsätzlich Zoll- und Mehrwertsteuerkosten an. Zusätzlich können je nach Warenart weitere Abgaben erhoben werden, beispielsweise Verbrauchsteuern (z. B. auf Alkohol, Tabak oder Mineralöle) sowie spezifische Lenkungsabgaben wie die VOC-Abgabe (Lenkungsabgabe auf flüchtige organische Verbindungen).

Die VOC-Abgabe ist insbesondere bei chemischen Produkten relevant, etwa bei Reinigungsmitteln, Farben, Lacken, Klebstoffen oder anderen lösungsmittelhaltigen Erzeugnissen. Eine allfällige Abgabepflicht richtet sich nach der Zusammensetzung der Ware.

Die Schweiz erhebt Zölle überwiegend nach dem sogenannten Gewichtszoll (spezifischer Zoll). Die Zollhöhe bemisst sich somit in der Regel nach dem Bruttogewicht der Ware und nicht nach deren Warenwert.

ZAZ-Konto

Viele Schweizer Unternehmen verfügen über ein ZAZ-Konto (Zentralisiertes Abrechnungsverfahren der Zollverwaltung), über das Zoll- und Mehrwertsteuerbeträge direkt mit der Zollbehörde abgerechnet werden. Damit der Spediteur das ZAZ-Konto der Digitec Galaxus AG für die Veranlagung verwenden kann, muss die Exportrechnung zwingend korrekt auf die gemäss interner Vorgabe hinterlegte Rechnungsadresse ausgestellt sein. Nur bei korrekt ausgestellter Rechnung können Zoll- und MWST-Abgaben direkt über das ZAZ-Konto verbucht werden und zusätzlicher administrativer Aufwand vermieden werden. Die Lieferadresse bleibt unverändert (z. B. Wohlen, Dintikon oder Roggwil).

Freihandelsabkommen und Ursprungsnachweis

Zwischen der Schweiz und der EU bestehen Freihandelsabkommen. Je nach Ware kann eine Zollbefreiung oder Zollermässigung möglich sein. Voraussetzung ist, dass die Ursprungsregeln erfüllt sind und ein gültiger Ursprungsnachweis (z. B. EUR.1 oder Ursprungserklärung auf der Rechnung) vorliegt.

Bei Fragen zur Verzollung empfehlen wir die Kontaktaufnahme mit einem erfahrenen Spediteur oder der zuständigen Handelskammer.