Was muss mein Spediteur bei der Verzollung wissen?

Was muss mein Spediteur bei der Verzollung wissen?

Dieser Bereich gilt nur für Digitec Galaxus AG Partner.


Bedeutung des Incoterms

Der vertraglich vereinbarte Incoterm regelt, wer für die Importabwicklung in der Schweiz verantwortlich ist und wer welche Kosten trägt. Informiere deinen Spediteur über den mit Digitec Galaxus AG vereinbarten Incoterm. Der Incoterm soll zusätzlich auf der Exportrechnung ausgewiesen werden.

Lieferungen mit Incoterm “DAP zollabgefertigt”

Ist der Incoterm DAP zollabgefertigt vereinbart, gilt:

  • Zollabgaben und Schweizer Einfuhrsteuer werden über das ZAZ-Konto der Digitec Galaxus AG abgerechnet.

  • Die Kosten der Verzollungsdienstleistung gehen zulasten des Lieferanten.

Folgende Punkte sind zwingend durch den Verzollungsagenten zu beachten:

  • Auf jeder Einfuhrzollanmeldung ist der Warenlieferant als Versender aufzuführen.

  • Der Firmenname muss exakt dem Handelsregistereintrag entsprechen.

  • In der Rubrik „Warenbezeichnung“ ist die achtstellige Bestellnummer der Digitec Galaxus AG anzugeben.

Lieferungen mit Incoterm “DAP”

Ist der Incoterm DAP vereinbart, ist Digitec Galaxus AG für die Schweizer Importzollabfertigung zuständig.

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Importabwicklung über unseren Verzollungspartner:

Streck Transport AG
Industriestrasse 30
CH-4313 Möhlin

Tel. +41 61 855 14 00

Verzollungsavis

Übermittle mindestens 24 Stunden vor Grenzübertritt folgende Informationen und Unterlagen an digitecgalaxus.avise.zoll.moehlin@streck.ch:

  • Ankunftsdatum

  • Zollstelle

  • Exportdokumente (Ausfuhrdokumente oder Transitpapiere)

  • Excel-Dokumente ()

  • Lieferantenrechnungen

  • Ursprungsnachweise sofern vorhanden