Welche logistischen Bedingungen muss ich als Lieferant einhalten?


Verpackung und Lieferzustand

  • Die Lieferscheine sind aussen an einer Sendungseinheit anzubringen.

  • Bei internationalen Lieferungen muss der Lieferschein in mehrfacher Ausführung beigelegt werden.

  • Jede Ladeeinheit muss mit einem eindeutigen Barcode (Mindesthöhe 31.75 mm gemäss GS1) versehen sein und auf einer der kurzen Seiten der Palette angebracht werden.

  • Auf der Etikette mit dem Barcode muss der korrekte Name des Absenders und des Empfängers ersichtlich sein.

  • Die Ware muss ausreichend gegen Beschädigungen während des Transports und Umschlags gesichert sein und soll beim Entfernen der Schutzfolie keine Gefahr für den Mitarbeitenden darstellen.

  • Sämtliche Artikel müssen in einem verpackten Zustand sein, insbesondere zerbrechliche Artikel müssen einen Schutz oder eine Umverpackung aufweisen.

Set-Artikel

  • Artikel, die in mehreren Packstücken angeliefert werden, müssen offensichtlich auf den Packstücken als solche gekennzeichnet sein (Beispiel: 1/3, 2/3, 3/3) inkl. einem sichtbaren EAN- oder GTIN-Code des Sets.

  • Alle Packstücke eines Set-Artikels müssen in der gleichen Anlieferung enthalten sein. Zusammengehörende Sets müssen sich auf demselben Ladungsträger befinden (Möbel und grosse Artikel ausgenommen).

Lebensmittel

  • Alle Artikel mit Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) müssen mindestens 90 Tage vor dem MHD angeliefert werden.

Ladungsträger

  • Die Warenanlieferungen, die nicht von Kurieren angeliefert werden, haben auf EUR-Tauschpaletten (1200mm x 800mm) zu erfolgen. Bei grösseren Produkten sollen Paletten verwendet werden, auf welchen die Produkte rundum geschützt sind (ohne Norm). Diese Paletten müssen unbedingt stabil und mit einem Hubwagen transportierbar sein.

  • Die maximale Beladungshöhe beträgt 220cm, eine Überbreite ist nicht zugelassen.

Gefahrengut

  • Der Lieferant ist für die Einhaltung der Transportvorschriften gemäss Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (ADR) verantwortlich (z.B. Kennzeichnung der Pakete mit der entsprechenden UN-Nummer).

 

 

Lieferadresse

Alle Lieferungen müssen an die Lieferadresse des Auftrags versendet werden. Anlieferungen an andere Lager werden abgewiesen.

Lieferscheinanforderungen

Übereinstimmung mit Anlieferung

Die Mitgabe physischer Lieferscheine ist zwingend.

  1. Absender und Empfänger

    1. Angabe des Absenders, inkl. Firmenname

    2. Korrekte Empfängeradresse:

      1. Entspricht der Adresse, auf welche der Auftrag lautet.

      2. Reparierte Ware oder Austauschware muss stets separiert werden und klar gekennzeichnet den Zusatz "After Sales Handling" tragen.

  2. Lieferscheinnummer, Auftragsreferenz und Seitennummerierung

    1. Lieferscheinnummer

    2. Datum Lieferscheinerstellung

    3. Unsere Auftragsnummer

    4. Sind in einer Sendung Positionen aus unterschiedlichen Aufträgen enthalten, sind diese pro Auftrag zu gruppieren.

    5. Seitennummerierung inkl. Angabe der Gesamtanzahl an Seiten (x/y).

  3. Positionsdetails

    1. Auflistung aller Lieferpositionen pro Auftragsnummer mit Angabe der gelieferten Menge.

    2. Name des Produkts

    3. EAN/GTIN und unsere Artikelnummer

      1. Alternativ EAN/GTIN und Lieferantenartikelnummer

    4. Bei der Anlieferung Set-Artikeln (z.B. Möbel) ist zusätzlich eine Auflistung der zusammengehörigen Packstücke zwingend.

Musterlieferschein

Musterlabel

Ein Etikett auf Paletten, sowie auf Paketen, die bei Galaxus angeliefert werden, sollen mindestens die untenstehenden Punkte aufgedruckt haben:

  • Absender-Adresse

  • Empfänger-Adresse

  • einzigartiger, gut lesbarer Barcode (Barcode zusätzlich alphanumerisch ausgeschrieben)

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Datenaustausch

ASN

SSCC-Sammelcontainer (mehrere übermittelte Container auf einer Palette).

  • Die Barcodes müssen eindeutig mit "SSCC" gekennzeichnet werden, um sie von allfälligen weiteren Barcodes auf der Palette zu unterscheiden.

  • Übermittelte Barcodes müssen mit dem Scanner von aussen zugänglich sein, ohne dass die Folie geöffnet oder einzelne Container verschoben werden müssen.

    • Alternativ können die Barcodes gesammelt pro Transporteinheit auf einem, dem Lieferschein beigelegten A4 Dokument, ausgedruckt werden.

  • Jeder Container muss den entsprechenden Barcode mit den übermittelten Lieferinformationen tragen.

  • Kein Barcode an Sammelcontainer, welcher als Masterbarcode erscheint.

  • Diese Art der Anlieferung muss im Anbindungsprozess abgeklärt und getestet werden.

EDI

  • Die Mitgabe von physischen Lieferscheinen ist zwingend.

    • Ein 1:1 Verhältnis zwischen physischen und übermittelten Lieferscheinen ist zwingend.

  • Die Lieferscheinnummer muss als solche klar gekennzeichnet sein und exakt mit der elektronisch übermittelten Referenz übereinstimmen.

    • Lieferscheinnummer nur einmalig verwenden.

    • Die Lieferscheinnummer darf nicht identisch mit der Auftragsnummer sein.