Für Lieferanten mit Sitz ausserhalb der Schweiz: Wie kriege ich meine Ware in die Schweiz?
Dieser Bereich gilt nur für Galaxus Schweiz Partner.
Innerhalb von Zollunionen, wie beispielsweise der EU, können Waren grundsätzlich frei befördert werden (keine Zölle). Die Schweiz ist jedoch kein EU-Mitglied und wird deshalb als Drittland betrachtet. Sobald Sie Waren in ein Drittland versenden möchten, müssen Sie diese zollrechtlich anmelden. Um die Ware auszuführen, bedarf es einer sogenannten Ausfuhrzollanmeldung und einer Exportrechnung. Wenn Sie in der EU ansässig sind, müssen Sie zudem im Besitz einer EORI-Nummer sein.
Weitere Informationen dazu finden sie unter folgendem Link: Economic Operators Registration Identification Number - EORI de
Die Schweiz wendet im Vergleich zu vielen anderen Ländern einen sogenannten "Spezifischen-Zoll/ Gewichtszoll" an. Dies bedeutet, dass der Zoll anhand des Gewichts bemessen wird, unabhängig vom Wert der Ware.
Bei der Importabwicklung fallen zum einen Zoll- und MwSt-Kosten an und zum anderen diverse Verbrauchsteuern (Bier, Tabak, Mineralöle etc.) sowie sonstige Abgaben und Gebühren (z.B. die Monopolgebühr auf alkoholhaltige Erzeugnisse, VOC Lenkungsabgabe etc.), die je nachdem, welcher Incoterm vereinbart worden ist, der Versender oder Empfänger bezahlen muss. Um die Abgabe dieser Kosten zu vereinfachen, verfügen praktisch alle importierenden Schweizer Unternehmen, wie auch alle Speditionen - und auch praktisch alle ausländischen Unternehmen mit Schweizer Fiskalvertretung über ein ZAZ-Konto. Galaxus hat natürlich auch ein ZAZ-Konto. Damit ihr Spediteur dieses ZAZ-Konto verwenden kann, ist es wichtig, dass die Exporthandelsrechnungen korrekt ausgestellt werden, damit die genannten Kosten direkt über das ZAZ Konto verrechnet werden können und kein Mehraufwand entsteht. Um diese Abwicklung sicherzustellen, muss die Exporthandelsrechnungsadresse unbedingt auf die Digitec Galaxus AG, Pfingstweidstrasse 60, 8005 Zürich lauten. Die Lieferadresse hingegen bleibt Wohlen, Dintikon, oder Roggwil.
Die Schweiz hat im Rahmen der EFTA sowie selbstständig mit einigen Ländern sogenannte Freihandelsabkommen ausgehandelt, unter anderem auch mit der EU. Das Ziel der Freihandelsabkommen ist die Verbesserung der Wirtschaftsbeziehungen mit Partnern weltweit. Zölle und nicht tarifäre Handelshemmnisse (z.B. technische Vorschriften, Verpackungs- und Kennzeichnungsvorschriften, Importkontingente) sollen abgebaut werden. Es ist deshalb wichtig zu prüfen, ob die zu exportierende Ware unter das entsprechende Freihandelsabkommen fällt, um eventuelle Präferenzbegünstigungen (Zollbefreiung oder Zollermässigung) beim Import in der Schweiz sicherzustellen. Die Ware kann jedoch nur dann in den Genuss der Präferenzbehandlung kommen, wenn sie die Ursprungsbestimmungen des betreffenden Abkommens erfüllt und ein gültiger Ursprungsnachweis vorliegt. Als Ursprungsnachweise gelten die Warenverkehrsbescheinigung EUR1 und EUR-MED respektive EUR.1 CN oder die Ursprungserklärung auf der Rechnung.
Link für Lieferanten aus der EU: Export in Drittländer Kurzinformation
Wenn Ihnen die Verzollung zu komplex erscheint, wenden Sie sich an ihren Spediteur - alle namhaften Spediteure und Paketdienstleister haben Erfahrung mit dem Export von Ware in die Schweiz oder an ihre lokale Handelskammer. Ebenfalls steht ihnen unser Supplier Management bei allfälligen Fragen zur Verfügung: suppliermanagement@digitecgalaxus.ch