Was muss mein Spediteur bei der Verzollung wissen?

Dieser Bereich gilt nur für Digitec Galaxus AG Partner.


Der vertraglich vereinbarte Incoterm entscheidet über die Importabwicklung

Am besten informieren Sie Ihren Spediteur über den vertraglich vereinbarten Incoterm mit Digitec Galaxus AG. Es ist ausserdem von Vorteil, wenn dieser auch auf der Exporthandelsrechnung genannt wird.

Delivered Duty Paid (DDP) Lieferungen

  •  Ist mit dem Lieferanten der Incoterm DDP vereinbart, so darf bei den Einfuhrabfertigungen das ZAZ Konto der Digitec Galaxus AG ausschliesslich für die die MWST benutzt werden. Für die Zollabgaben muss zwingend das Konto eines Dritten (beispielsweise das des Spediteurs) verwendet werden.

  • Auf jeder Einfuhrzollanmeldung muss zwingend als Versender der Warenlieferant genannt werden. Der Name muss exakt gleich dem Handelsregisternamen buchstabiert sein, ansonsten können die Veranlagungsverfügungen nicht sauber zugeteilt werden.

  • In der Rubrik Warenbezeichnung ist die Bestellnummer der Digitec Galaxus AG (achtstellig) aufzuführen. Ist die Bestellnummer aus der Handelsrechnung nicht ersichtlich, so muss der Zolldeklarant mit suppliermanagement@digitecgalaxus.ch Kontakt aufnehmen.

Delivered At Place (DAP) Lieferungen

  • Ist mit dem Lieferanten der Incoterm DAP vereinbart, so ist Digitec Galaxus AG für die Schweizer Importzollabfertigung zuständig.