BEGRIFFSDEFINITIONEN
Dead on Arrival (DOA)
Als DOA-Fall gelten alle unmittelbar erkennbaren Mängel am Produkt, die bei der Auslieferung an den Endkunden bereits bestanden oder innerhalb der vereinbarten DOA Frist auftreten.
Garantiefall
Als Garantiefall gelten Produktions- und Materialfehler. Ausgeschlossen sind unsachgemässer Gebrauch. Verschleissteile wie Akkus, Toner oder Leuchtmittel sind, sofern nicht anders vereinbart, von der Garantie ausgenommen.
Garantiefrist
Die Garantiefrist beginnt mit der Ablieferung des Produkts an den Endkunden. Als Rückgabezeitpunkt des mangelhaften Produkts gilt das Annahmedatum in einer Filiale der Digitec Galaxus AG oder bei Rückversand durch den Endkunden, der Aufgabezeitpunkt beim entsprechenden Spediteur.
Bietet der Hersteller für die vom Lieferanten vertriebene Produkte eine abweichende Garantiefrist, gilt diese, sofern sie die obige genannte Garantiefrist übersteigt. Alle Garantiefristen gegenüber Kunden wie auch gegenüber Lieferanten und Herstellern sind im ERP konfiguriert.
Grossprodukte
Produkte, die mehr als 30kg wiegen oder als Sperrgut klassifiziert werden (Länge 250 cm, Gurtmass 400 cm).
Low Cost Produkte
Produkte mit niedrigem Einkaufswert, bei welchen sich der Rückversand und die Reparatur nicht lohnt.
Out of Warranty
Out of Warranty sind defekte Produkte, bei dem entweder die Garantiefrist verstrichen ist, oder der Defekt auf Kundenverschulden zurückzuführen ist.
Reparaturdauer
Als Reparaturdauer gilt die Zeitspanne zwischen Erhalt der Retoure beim Lieferanten/Service Center bis zum Datum des Rückversandes an die Digitec Galaxus AG oder den Endkunden. Wird die vereinbarte Reparaturdauer nicht eingehalten, verrechnet die Digitec Galaxus AG dem Lieferanten das Produkt zum ursprünglichen Einkaufspreis der Digitec Galaxus AG.
Service Center
Das von Lieferanten betriebene oder beauftragte Service Center.