Nutzungsbedingungen

Nutzungsbedingungen der Galaxus Deutschland GmbH für den Marktplatz http://www.galaxus.de für die Belieferung von Endkunden in der Bundesrepublik Deutschland.

Zuletzt angepasst: 2. Januar 2023, Version 1.2


1      Präambel

1.1 Die Galaxus Deutschland GmbH (im Folgenden teils auch «Galaxus» genannt) ist eine Tochtergesellschaft der schweizerischen Digitec Galaxus AG («Digitec Galaxus»). Diese wiederum ist Teil der schweizerischen Migros-Gruppe; jede dieser Gesellschaften ist ein eigenständiger Rechtsträger.

1.2 Galaxus betreibt unter verschiedenen URL (derzeit insbesondere http://galaxus.de, http://galaxus.at, http://galaxus.fr, http://galaxus.it, http://galaxus.nl, http://galaxus.be) Onlineshops, in denen Produkte im eigenen Namen verkauft werden. Diese Onlineshops richten sich jeweils eigenständig und landesspezifisch an eine Kundschaft, die sowohl Unternehmer als auch Verbraucher sein kann («Endkunde»), mit Wohnsitz bzw. gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland («deutscher Markt» für den Shop unter der URL http://galaxus.de ) bzw. in von Galaxus nach freiem Ermessen ausgewählten anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union («ausländische Märkte» für Onlineshops unter abweichenden ausländischen Top Level Domains), in denen landesspezifische Anforderungen des jeweiligen Absatzmarktes umgesetzt werden (gemeinsam werden sämtliche Staaten, in denen das Angebot von Galaxus besteht, nachfolgend auch als «europäischer Markt» bezeichnet).

1.3 In Ergänzung dieser eigenen Onlineshops bietet Galaxus eine Marktplatzfunktion («Portal» oder «Plattform») an, welche es unabhängigen Dritthändlern («Teilnehmer»), die Unternehmer i. S. d. Ziffer 14 BGB sind, ermöglicht, ihre Produkte über den jeweiligen landesspezifischen Marktplatz direkt an Endkunden mit Wohnsitz bzw. gewöhnlichem Aufenthalt im jeweiligen Staat zu verkaufen («Händlerprogramm»). Soweit mehrere Teilnehmer bzw. Teilnehmer und Galaxus auf dem Portal im Wettbewerb um den Abschluss von Kaufverträgen stehen, werden sie nachfolgend gemeinsam auch teils als «die Verkäufer» bezeichnet.

1.4 Galaxus tritt im Rahmen des Händlerprogramms als Vermittler von Angeboten für Waren des Teilnehmers und als Administrator der zugrunde liegenden Websites auf. Kaufverträge unter Nutzung des Portals kommen in jedem Falle ausschließlich zwischen dem Teilnehmer und dem Endkunden zustande. Der Teilnehmer ist auch für die komplette weitere Vertragsabwicklung mit dem Endkunden verantwortlich. Galaxus unterstützt den Teilnehmer bei der Erstellung und Verwaltung von Angeboten, der Kommunikation mit den Endkunden sowie der Zahlungs- und Rückgabeabwicklung.

1.5 Der Teilnehmer ist daran interessiert, das Händlerprogramm für den Verkauf seiner Produkte über den von Galaxus angebotenen Marktplatz zu nutzen.

1.6 Vor diesem Hintergrund wird die folgende Vereinbarung geschlossen:

2      Geltungsbereich

2.1 Dieser Rahmenvertrag regelt die zwischen Galaxus und dem Teilnehmer geltenden Bedingungen für die vertraglichen Leistungen abschließend (das durch diesen Rahmenvertrag begründete Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer und Galaxus wird nachfolgend auch als «Teilnehmervertrag» bzw. «Vertrag» bezeichnet, dieser Rahmenvertrag als «Nutzungsbedingungen»).

2.2 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Teilnehmer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen), auch in Gestalt nachträglicher Änderungen dieser Nutzungsbedingungen (sog. «side letters») haben Vorrang vor diesen Nutzungsbedingungen, s. Ziffer 305b BGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist jedoch ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von Galaxus maßgebend. Beides setzt seitens Galaxus die gemeinschaftliche Unterzeichnung durch zwei hierzu bevollmächtigte Arbeitnehmer bzw. einen Prokuristen oder Geschäftsführer voraus.

2.3 Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit dem Teilnehmer, die eine Vermittlung von Kaufverträgen über körperliche Ware im Portal unter der URL http://galaxus.de an Endkunden mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland («Zielgebiet») zum Gegenstand haben. Als «körperliche Ware» verstehen die Parteien Sachen i. S. d. Ziffer 90 BGB sowie Waren mit digitalen Elementen (Ziffer 327a Abs. 3 S. 1 BGB). Durch Abschluss eines side letters zwischen den Parteien kann vereinbart werden, dass der Teilnehmer auch zum Vertrieb bestimmter digitaler Produkte i. S. d. Ziffer 327 BGB im Portal berechtigt ist. Etwaige parallele Geschäftsbeziehungen in Bezug auf den Abschluss von Kaufverträgen zwischen Galaxus und dem Teilnehmer bzw. auf die Nutzung von anderen landesspezifischen Galaxus-Marktplätzen auf ausländischen Märkten bleiben unberührt und sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.

2.4 Diese Nutzungsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Teilnehmers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Galaxus ihrer Geltung ausdrücklich unter Wahrung der Schriftform zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn Galaxus in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Teilnehmers dessen Leistungen vorbehaltlos annimmt.

2.5 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, welche vom Teilnehmer nach Vertragsschluss gegenüber Galaxus abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mahnungen, Erklärung von Rücktritt), haben schriftlich, d. h. in Schrift- oder Textform, zu erfolgen. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.

2.6 Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen Nutzungsbedingungen nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

3      Zustandekommen des Teilnehmervertrages; Onboarding

3.1 Der Teilnehmer richtet durch Beantragung eines Händlerzugangs ein Angebot auf Abschluss des Teilnehmervertrags an Galaxus. Dieses Angebot wird durch Erklärung in Textform von Galaxus angenommen. Der Vertragsschluss steht unter der aufschiebenden Bedingung des erfolgreichen Durchlaufens des Onboardings gem. Ziffer 3, des Abschlusses des Zahlungsdiensterahmenvertrags («ZDRV») gem. Ziffer 14 und der Registrierung bei einem von Galaxus zur Auswahl gestellten Paketdienstleister für die Rückgabenabwicklung gem. Ziffer 4.8 sowie der positiven Bonitätsbewertung des Teilnehmers durch Galaxus. Mit Eintritt aller aufschiebenden Bedingungen erfolgt die Freischaltung des Teilnehmers als Verkäufer auf dem Portal.

3.2 Im Rahmen des Onboardings ist der Abschluss einer weitergehenden Vereinbarung zwischen Galaxus und dem Teilnehmer («Händleranmeldung») für die Nutzung der Galaxus Schnittstelle bzw. des Teilnehmer-Extranets («Schnittstelle») zwingend vorausgesetzt. Die nähere Funktionsweise der Schnittstelle ist in Anlage 3.2 im Detail festgelegt.

3.3 Mit Beantragung eines Händlerzugangs bestätigt der Teilnehmer, die technischen Rahmenbedingungen in Anlage 3.2 zur Kenntnis genommen zu haben und erfüllen zu können. Der Teilnehmer sichert zu, eine eigene technische Infrastruktur zu betreiben, die eine Nutzung des Portals und der Schnittstelle ermöglicht.

3.4 Der Abschluss des ZDRV erfordert eine Identifizierung und Verifizierung des Teilnehmers im Einklang mit den einschlägigen regulatorischen Voraussetzungen, insbesondere geldwäscherechtlichen Vorschriften des deutschen Geldwäschegesetzes und den Vorschriften der Abgabenordnung bzw. vergleichbarer ausländischer Vorschriften durch den Zahlungsdienstleister («Pflichterfüllung»). Auf erstes Anfordern von Galaxus hin ist der Teilnehmer verpflichtet, Galaxus die jeweils erforderlichen Dokumente und Angaben auf unverzüglich ebenfalls vorzulegen.

3.5 Im Rahmen des Onboardings stellt der Teilnehmer Galaxus und dem von Galaxus bestimmten Zahlungsdienstleister («ZDL») insbesondere die folgenden Informationen zur Verfügung:

  • Zu Kontaktpersonen: Name(n), E-Mailadresse, Telefonnummer

  • Zum Unternehmen: Firma, Firmensitz, Rechtsform, Branche, Unternehmenswebsite, Handelsregisternummer, Registergericht, Geschäftszweck, Gesellschaftsverträge (GbR), Namen und Kontaktdaten der gesetzlichen Vertreter, Angabe der wirtschaftlich Berechtigten und deren Anteile am Unternehmen.

Ferner übermittelt der Teilnehmer Galaxus im Rahmen des Onboardings eine eigene Datenschutzerklärung für die Verarbeitung von Daten der Endkunden durch den Teilnehmer. Der von Galaxus vorgeschlagene Rahmen für die Datenschutzerklärung der Marktplatzteilnehmer findet sich in Anlage 3.5.

Der Teilnehmer bevollmächtigt die im Rahmen des Onboardings benannten Kontaktpersonen zur Abgabe und Entgegennahme aller vertragserheblichen Erklärungen, bspw. von Kündigungen.

3.6 Im Rahmen des Teilnehmervertrags wird dem Teilnehmer die Nutzung des Händlerprogramms ausschließlich auf dem deutschen Markt ermöglicht. Soweit Galaxus das Händlerprogramm unter separaten landesspezifischen URL auch auf ausländischen Märkten anbietet und der Teilnehmer zu einem Vertrieb seiner Produktangebote auch außerhalb Deutschlands berechtigt ist, erfordert die Tätigkeit des Teilnehmers auf dem Portal des jeweiligen ausländischen Markts den Abschluss eines weiteren Teilnehmervertrags.

3.7 Als Teilnehmer können sich ausschließlich volljährige und voll geschäftsfähige natürliche Personen, juristische Personen und Personengesellschaften mit Sitz und Lager in der Europäischen Union registrieren. Der Teilnehmer ist dazu verpflichtet, seine Ansässigkeit bei der Registrierung durch eine gültige Umsatzsteuer-ID nachzuweisen sowie weitere Informationen bereitzustellen, die aufgrund von gesetzlichen Vorschriften benötigt werden. Der Teilnehmer ist ferner dazu verpflichtet, seine deutsche, vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-ID anzugeben, sofern er nicht seine in Deutschland erzielten Umsätze ausschließlich über das One-Stop-Shop Verfahren gemäß Ziffer 18j UStG erklärt.

4      Vertragsschluss und Vertragsparteien des Endkundenvertrages; Kommunikation mit dem Endkunden

4.1 Der Teilnehmer schließt sämtliche Kaufverträge mit Endkunden unter Nutzung der Plattform in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und eigenes Risiko («Endkundenvertrag»). Der Teilnehmer ist somit alleiniger Vertragspartner des Endkunden und alleine für die gesamte Erfüllung und Abwicklung des Vertrages (inkl. Lieferung, Gewährleistung, Garantie, Rückabwicklung, Ausweis und Abführung von Steuern etc.) verantwortlich.

4.2 Galaxus wird nicht Partei des Endkundenvertrages. Ohne einen konkreten Verdacht und mit Ausnahme der gem. Ziffer 22 f UStG aufzuzeichnenden Informationen prüft Galaxus auch grundsätzlich nicht, ob die vom Teilnehmer eingestellten Angebote und sonstige Inhalte, so wie im Übrigen sämtliche Angaben aller Teilnehmer, rechtmäßig, wahrheitsgemäß und vollständig sind.

4.3 Galaxus übernimmt keinerlei Gewähr für den vom Teilnehmer auf dem Portal erzielbaren Umsatz.

4.4 Eine Schlechterstellung des Endkunden im Vergleich zu einem Kunden, der seine Bestellung über eigene Vertriebsstätten des Teilnehmers (on- wie offline), sonstige Absatzmittler, Franchisenehmer o. ä. an den Teilnehmer richtet, ist unzulässig.

4.5 Der Endkunde richtet durch Auslösung einer Bestellung ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages an den Teilnehmer. Nach Eingang der Bestellung durch einen Endkunden sendet Galaxus diesem automatisiert eine Bestellbestätigungsmail und stellt dem Teilnehmer anschließend über die Schnittstelle das Angebot des Endkunden zur unverzüglichen Annahme zur Verfügung. Der Teilnehmer hat Galaxus unter Nutzung der Schnittstelle über die Entscheidung zur Annahme des Angebots des Endkunden zu informieren, damit Galaxus im Namen des Teilnehmers ebenso automatisiert eine Versandbestätigung versenden kann, durch die der Endkundenvertrag zustande kommt.

4.6 Sämtliche Kommunikation mit dem Endkunden im Rahmen des Vertragsabschlusses und dessen Durchführung bis zur Ablieferung der Ware («happy flow»), insbesondere die Abgabe der in Abs. 5 genannten Informationen und Willenserklärungen, hat über das Portal bzw. durch Galaxus im Namen des Teilnehmers zu erfolgen, um ein einheitliches, hochwertiges Kundenerlebnis zu gewährleisten. Der Teilnehmer stimmt zu, dass ihm eine direkte Kontaktaufnahme unter Umgehung von Galaxus mit dem Endkunden nicht gestattet ist, Galaxus wird dem Teilnehmer daher insbesondere die E-Mail-Adresse des Endkunden nicht zur Verfügung stellen, soweit diese nicht für die Bereitstellung rein digitaler Inhalte benötigt wird. Im Verhältnis zum Endkunden ist der Teilnehmer jedoch als dessen Vertragspartner allein für die Erteilung der fernabsatz- und ggf. verbrauchsgüterkaufrechtlich erforderlichen Informationen, Belehrungen etc. und deren inhaltliche Richtigkeit verantwortlich und stellt Galaxus von etwaigen diesbezüglichen Ansprüchen der Endkunden frei. Der Teilnehmer ist im Rahmen des happy flow verpflichtet, körperliche Ware ohne Einbeziehung von Galaxus an die vom Endkunden angegebene Versandadresse zu versenden und Galaxus sämtliche für die Kommunikation mit dem Endkunden erforderlichen Informationen und Angaben unaufgefordert über die Schnittstelle zur Verfügung zu stellen. Sollte die Ausführung der Bestellung nicht möglich sein, ist Galaxus unverzüglich unter Nutzung der Schnittstelle zu informieren.

4.7 Macht der Endkunde Gewährleistungsansprüche hinsichtlich der erhaltenen Ware geltend oder kommt es, gleich aus welchem Rechtsgrund, zu einer Rückabwicklung des Endkundenvertrages (insgesamt «negative flow»), ist der Teilnehmer zur direkten Kommunikation mit dem Endkunden verpflichtet. Galaxus wird diesbezügliche Willens- und Gestaltungserklärungen des Endkunden, die bei Galaxus eingehen, an den Teilnehmer weiterleiten und diesem mit Übermittlung der Erklärungen des Endkunden bzw. auf Anforderung des Teilnehmers die vollständigen, im Kundenkonto des Teilnehmers hinterlegten, Kontaktdaten des Endkunden mitteilen. Soweit der Endkunde im Rahmen des negative flow erhaltene Ware zu retournieren hat («Rückgabensendung»), ist diese ausschließlich an den Teilnehmer zu übersenden, keinesfalls wird der Teilnehmer den Endkunden zu Rückgabensendungen an Galaxus auffordern.

4.8 Die Zurverfügungstellung von Paketmarken für Rückgabensendungen ist dem Teilnehmer ausschließlich unter Nutzung des bzw. der gem. Ziffer 3.1 gewählten Paketdienstleister(s) für die Rückgabenabwicklung gestattet. Der Teilnehmer wird sich spätestens im Rahmen des Onboardings bei diesem bzw. diesen Paketdienstleister(n) als Geschäftskunde registrieren und sämtliche von dem jeweiligen Paketdienstleister übermittelten Informationen, insbesondere Registrierungs-, Lizenz- o. ä. Nummern unverzüglich an Galaxus weiterreichen, um eine Verknüpfung mit dem Portalsystem von Galaxus zum Zwecke der Bereitstellung der Paketmarken zu ermöglichen.

4.9 Rechnungen werden dem Endkunden ausschließlich in digitaler Form («pdf-Dokument») über dessen Kundenkonto auf dem Portal oder per E-Mail zur Verfügung gestellt. Der Teilnehmer verpflichtet sich, dem Endkunden auf Anfrage unverzüglich eine den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften entsprechende Rechnung zuzustellen. Bei Bestellungen von Endkunden, die Unternehmer sind, hat der Teilnehmer der Lieferung einen Lieferschein beizufügen; diese Pflicht besteht bei Lieferungen an Verbraucher nicht.

5      Leistungen und Dienste von Galaxus

5.1 Galaxus ermöglicht dem Teilnehmer nach erfolgreichem Abschluss des Onboardings nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen, Produkte über das Portal an Endkunden mit Lieferadresse im jeweiligen Zielgebiet zu verkaufen.

5.2 Die Hauptleistungspflicht von Galaxus besteht in der Vermittlung von Endkundenverträgen. Die Vermittlung durch Galaxus ist mit Zustandekommen des Endkundenvertrages erfolgreich. Weitere damit in Zusammenhang stehende Leistungen von Galaxus sind in den Ziffern 2 und 3 näher beschrieben (zusammengefasst im Folgenden teils auch die «Dienste»).

5.3 Die Produkte des Teilnehmers werden dem Endkunden über eine sog. «Produktseite» zum Kauf angezeigt. Wird ein gleiches Produkt auch von einem anderen Teilnehmer und/oder Galaxus angeboten, wird dem Endkunden nur eine Produktseite im jeweiligen landesspezifischen Online-Shop angezeigt, auf der dem Endkunden sodann die Wahl zwischen verschiedenen Verkäufern gegeben wird («Produktwettbewerb»). Die Produktseite kann auf Produktdaten (Bilder, Produktbeschreibungen, etc.) eines anderen Teilnehmers oder von Galaxus beruhen. Welche Produktdaten dabei verwendet werden, wird automatisch anhand der Qualität des Materials seitens Galaxus entschieden und kann sich im Laufe der Zeit ändern. Der Teilnehmer wird in diesem Fall als einer der Verkäufer dieses Produkts angezeigt, dem Endkunden wird in diesem Fall unter Maßgabe des Rankings gem. Ziffer 19 die Wahl zwischen den Angeboten mehrerer Verkäufer eröffnet.

5.4 Sofern der Teilnehmer ein Produkt anbieten will, zu dem noch keine Produktseite existiert, kann er diese erstellen. Anderen Verkäufern ist es sodann möglich, ebenfalls eigene Angebote zu diesem Produkt einzustellen, die dem Endkunden i. S. d. Abs. 3 angezeigt werden. Eine Abänderung bestehender Produktseiten ist dem Teilnehmer nicht möglich.

5.5 Für jeden Teilnehmer, der Produkte zum Verkauf auf dem Marktplatz anbietet, wird auf Grundlage der im Onboarding und im weiteren Verlauf gemachten Angaben durch Galaxus eine sogenannte Verkäuferdetailseite errichtet. Der Teilnehmer ist verpflichtet, zutreffende und vollständige Angaben zu machen. Der Teilnehmer ist für den Inhalt der Verkäuferdetailseite, soweit dieser nicht gem. dieser Nutzungsbedingungen durch Galaxus gestellt wird, verantwortlich. Die Angabe von URLs, die auf einen externen Onlineshop des Teilnehmers oder Dritte verweisen, ist nicht gestattet.

5.6 Galaxus stellt dem Endkunden über dessen Kundenkonto die Möglichkeit zur Verfügung, den Widerruf von Kaufverträgen durch einen geführten Prozess zu erklären und durch diesen Prozess ein Rückgabeetikett zu erzeugen. Ebenso wird dem Endkunden über das Kundenkonto ermöglicht, Gewährleistungsansprüche zu erfassen.

6      Pflichten des Teilnehmers

6.1 Der Teilnehmer verpflichtet sich,

  • vollständige und zutreffende Angaben zu machen und Galaxus über Änderungen rechtzeitig zu informieren bzw. die durch den Teilnehmer selbst pflegbaren Angaben auf einem aktuellen und gesetzeskonformen Stand zu halten und

  • die Dienste von Galaxus nicht zu verwenden, um unter Verletzung von Persönlichkeitsrechten Dritter rechtsverletzende, verleumderische oder sonstige rechtswidrige oder unerlaubte Informationen oder Inhalte zu speichern oder zu übermitteln.

Insbesondere ist der Teilnehmer verpflichtet, sein gesamtes Angebot auf dem Onlineshop permanent aktuell zu halten und insb. die Verfügbarkeiten, die Lieferzeiten und die Verkaufspreise im Minimum einmal täglich über die Schnittstelle und in der dort festgelegten Art und Weise automatisiert zu aktualisieren.

6.2 Der Teilnehmer stellt sicher, dass die von ihm angebotenen Produkte den Bestimmungen der jeweils einschlägigen nationalen Normen sowie europäischen Verordnungen entsprechen und alle für den Weiterverkauf notwendigen Zertifikate, Prüfsiegel, Kennzeichnungen, etc. aufweisen. In diesem Rahmen wird der Teilnehmer sich daraus ergebenden Anforderungen, etwa an die Registrierung der Produkte, unaufgefordert nachkommen. Der Teilnehmer stellt ferner sicher, dass sämtliche Anforderungen an Nachverfolgbarkeit, produktsicherheitsrechtliche Maßnahmen (etwa Beprobung von Produkten, Durchführung etwa erforderlicher Rückrufe etc.) sowie Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten erfüllt werden können.

6.3 Bei einem geplanten Rückruf und/oder bei einer Rücknahme seitens des Teilnehmers ist Galaxus schnellstmöglich in Kenntnis zu setzen und über sämtliche Maßnahmen des Teilnehmers und/oder der zuständigen Behörden vollumfänglich zu informieren. Sollte Galaxus von Dritten oder Behörden im Zusammenhang mit dem Angebot des Teilnehmers auf dem Onlineshop in Anspruch genommen werden, so ist der Teilnehmer verpflichtet, Galaxus vollumfänglich schadlos zu halten. Insbesondere hat der Teilnehmer Galaxus bei der Bearbeitung von Ansprüchen Dritter zu unterstützen und sämtliche daraus resultierenden Kosten (insbesondere angemessene Rechtsverteidigungskosten) zu übernehmen. Bei behördlichen Beanstandungen ist der Teilnehmer verpflichtet, Galaxus innerhalb von 24h (Wochenende ausgeschlossen) die benötigten Informationen und Unterlagen in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen.

6.4 Der Teilnehmer stellt sicher, dass in Bezug auf ihn immer klare, vollständige und sachlich richtige Angaben aus dem Portal, insbesondere seiner Verkäuferdetailseite, ersichtlich sind. Der Teilnehmer ist ferner dafür verantwortlich, dass alle Pflichtinformationen, die in Bezug auf ihn oder im Zuge des Abschlusses bzw. der Anbahnung von Kaufverträgen mit ihm dem Kunden erteilt werden müssen, vollständig und aktuell sind und den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, insbesondere Impressums- und Datenschutzangaben.

6.5 Die Zahlungsabwicklung für Bestellungen über das Portal und etwaige Rückerstattungen muss über den ZDL im Rahmen des ZDRV erfolgen.

6.6 Der Teilnehmer hat Galaxus eine zu jedem Zeitpunkt gültige vom Bundeszentralamt für Steuern dem Teilnehmer zugewiesene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zur Verfügung zu stellen. Der Teilnehmer ist verpflichtet, sämtliche steuerlichen Pflichten in Zusammenhang mit seiner Tätigkeit auf dem Portal ordnungsgemäß und pünktlich zu erfüllen.

6.7 Der Teilnehmer ist nicht dazu berechtigt, den Vertragsabschluss durch eine nicht in der Europäischen Union ansässige Tochtergesellschaft oder sonst mit ihm verbundene Person durchführen zu lassen. Für den Fall, dass der Teilnehmer nicht ausschließlich Waren mit Beförderungsbeginn in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union verkauft und liefert oder die Vertragserfüllung durch Erfüllungsgehilfen erfolgt, ist der Teilnehmer dafür verantwortlich, dass sämtliche Regelungen in Zusammenhang mit der Wareneinfuhr in den Binnenmarkt bzw. in die Bundesrepublik Deutschland (insbesondere steuer- und zollrechtlicher Natur) eingehalten werden. Soweit der Teilnehmer gegen diese Bestimmungen verstößt, ist er dazu verpflichtet, Galaxus den hieraus entstehenden Steuerschaden zu ersetzen, insbesondere die für Galaxus entstehende Umsatzsteuer und die Kosten für eine gegebenenfalls notwendige umsatzsteuerliche Registrierung in jedem betroffenen Staat inklusive der damit verbundenen Beratungskosten. Der Teilnehmer wird Galaxus ferner auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter sowie daraus folgenden Verpflichtungen, Schäden, Kosten und Aufwendungen (insbesondere angemessene externe Anwaltskosten sowie Vergleichskosten nach freiem Ermessen von Galaxus), freistellen.

7      Endkunden-AGB

7.1 Der Vertrieb von Produkten über das Händlerprogramm ist dem Teilnehmer ausschließlich unter Verwendung der von Galaxus vorgegebenen Endkunden-AGB und Widerrufsbelehrung für den jeweiligen nationalen Markt gestattet. Die Endkunden-AGB für den deutschen Markt sind als Anlage 7.1 wesentlicher Bestandteil dieser Nutzungsbedingungen. Galaxus erstellt diese Endkunden-AGB und die Widerrufsbelehrung und übernimmt hierfür das Risiko von Abmahnungen, die der Teilnehmer in Bezug auf seinen Auftritt auf dem Händlerprogramm erhält. Die Endkunden-AGB und die Widerrufsbelehrung werden im jeweiligen landesspezifischen Online-Shop auf der Verkäuferdetailseite des Teilnehmers hinterlegt und der Endkunde wird vor dem Auslösen der Bestellung auf die Geltung der Endkunden-AGB hingewiesen. Der Teilnehmer wird den an die Endkunden versandten Paketen keine anderslautenden Endkunden-AGB oder Widerrufsbelehrungen beifügen. Dem Teilnehmer ist insbesondere bekannt, dass er ausweislich der Anlage 7.1 verpflichtet ist, dem Endkunden – ggf. zusätzlich zum gesetzlich vorgeschriebenen Verbraucherwiderrufsrecht – ein freiwilliges Rückgaberecht einzuräumen, das unabhängig davon zu gewähren ist, ob der Endkunde Verbraucher oder Unternehmer ist.

7.2 Die Übernahme des Abmahnrisikos betrifft ausschließlich Abmahnungen oder die sonstige Geltendmachung von Ansprüchen durch Dritte, die sich gegen die von Galaxus gem. Abs. 1 zur Verfügung gestellten Texte richten und vertragsgemäß vom Teilnehmer genutzt wurden. Ausgenommen hiervon sind Vertragsstrafenansprüche aus Unterlassungserklärungen, die der Teilnehmer vor Vertragsbeginn abgegeben hat oder für einen anderen Onlineauftritt erklärt hat.

7.3 Der Teilnehmer ist verpflichtet, Galaxus unverzüglich und vollständig über eine angedrohte oder tatsächliche Inanspruchnahme in Kenntnis zu setzen und alle erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen. Im Falle von berechtigten Ansprüchen haftet Galaxus nach Gesetz. Sofern die geltend gemachten Ansprüche nach Auffassung von Galaxus unberechtigt sind, stellt Galaxus den Teilnehmer frei und übernimmt die Kosten der Rechtsverteidigung durch einen von Galaxus zu bestimmendem Rechtsanwalt für die erste Instanz bei Gericht. Eine Kostenübernahme für die Rechtsverteidigung in einer weiteren Instanz erfolgt nur nach ausdrücklicher Zustimmung von Galaxus. Die Übernahme weiterer Kosten oder die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche ist ausgeschlossen.

7.4 Galaxus ist berechtigt, die Endkunden-AGB jederzeit mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen zu ändern, soweit das Verhältnis zwischen dem Teilnehmer und dem Endkunden durch die Änderung betroffen ist; im Übrigen, insbesondere wegen des Eigengeschäftes von Galaxus, ist Galaxus zur jederzeitigen Änderung der Endkunden-AGB auch ohne Wahrung einer Ankündigungsfrist berechtigt.

8      Dauer und Kündigung des Teilnehmervertrages

8.1 Dieser Rahmenvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

8.2 Beide Parteien können diesen Rahmenvertrag ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende kündigen. 

8.3 Eine Kündigung erfordert stets die Einhaltung der Textform.

8.4 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Galaxus kann den Vertrag insbesondere fristlos kündigen, wenn:

  • der Teilnehmer vorsätzlich oder fahrlässig unrichtige Angaben im Rahmen des Bewertungssystems bzw. der Community-Funktion abgibt,

  • der Teilnehmer unrichtige oder unvollständige Angaben bei der Registrierung macht,

  • der Teilnehmer wiederholt gegen sonstige vertragliche Pflichten verstößt und die Pflichtverletzung auch nach Abmahnung durch Galaxus nicht unterlässt.

8.5 Nach Beendigung des Vertrages bleibt der Teilnehmer verpflichtet, offene Aufträge, Rückgaben sowie Anliegen der Endkunden nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen abzuwickeln.

Die Abwicklung hat schnellstmöglich zu erfolgen. Spätestens nach Ablauf von 100 Tagen nach Beendigung des Vertrages («Abwicklungszeitraum») stellt Galaxus seine Leistungen unter diesem Vertrag ein. Galaxus behält sich für Aufträge und Rückgaben, hinsichtlich derer der Teilnehmer nach Ablauf des Abwicklungszeitraums noch einen Status (z.B. Eingang der Rückgabe beim Teilnehmer, Auslösung einer Erstattung an den Endkunden) setzen muss, vor, die Abwicklungsmöglichkeit über den Marktplatz abzubrechen (z.B. durch marktplatzseitige Stornierung) oder abzuschließen (z.B. durch Setzen eines Rückgabestatus). Hiervon betroffene Aufträge und Rückgaben und damit verbundene Forderungen muss der Teilnehmer direkt mit dem Endkunden abwickeln bzw. klären.

9      Marktplatzsortiment, insbesondere Produktausschlüsse

9.1 Die Parteien gewähren einander keinerlei Exklusivität. Sowohl Galaxus als auch beliebige andere Verkäufer sind berechtigt, auf der Plattform die gleichen und/oder ähnliche Produkte zu verkaufen wie der Teilnehmer. Umgekehrt gewährt auch der Teilnehmer gegenüber Galaxus keinerlei Exklusivität. Der Teilnehmer ist berechtigt, seine Produkte über beliebige andere Kanäle (online wie offline) zu vertreiben. Dem Teilnehmer ist es aber untersagt, auf der Plattform für andere Kanäle zu werben.

9.2 Der Teilnehmer betreibt das Geschäft auf der Plattform auf eigenes Risiko. Der Teilnehmer nimmt insbesondere zur Kenntnis, dass Galaxus keinerlei Zusicherungen oder Garantien hinsichtlich des auf der Plattform erzielbaren Umsatzes oder Gewinns abgibt.

9.3 Der Teilnehmer bietet vorbehaltlich einer abweichenden Regelung im Einzelfall durch Abschluss eines side letters nur ungebrauchte und originalverpackte Produkte zum Verkauf an. Das Anbieten von Gebrauchtware ist über das Händlerprogramm nicht zulässig.

9.4 Galaxus gewährleistet gegenüber dem Teilnehmer kein spezifisches Angebotssortiment. Galaxus legt nach eigenem Ermessen die Waren- und Sortimentsgruppen (z. B. IT + Multimedia, die in sich auch noch weiter ausdifferenziert werden können) fest, in denen Angebote aller Teilnehmer auf dem Portal grundsätzlich zulässig sind («Portalsortiment») und nimmt ebenso nach eigenem Ermessen eine Zuordnung einzelner Produkte (z. B. eine Smartwatch) bzw. Produkttypen (z. B. Wearables als Oberbegriff von Smartwatches und Sportuhren) zu einzelnen Kategorien des Portalsortiments vor.

9.5 Galaxus ist berechtigt, das Portalsortiment jederzeit zu ändern, insbesondere zu erweitern und einzelne Produkte bzw. Produkttypen des Portalsortiments umzugruppieren. Eine vollständige Streichung von einzelnen Waren- und Sortimentsgruppen des Portalsortiments ist jedoch nur unter Wahrung einer Hinweisfrist von zwei Monaten zum Monatsende möglich, eine diesbezügliche Information des Teilnehmers durch Galaxus kann in Textform erfolgen.

9.6 Der Teilnehmer darf keine Produkte verkaufen, die gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Anordnungen oder gegen die guten Sitten im jeweiligen Zielgebiet verstoßen. Weitere, auf dem Portal in jedem Fall unerwünschte, Produkte sind in Anlage 9.6 genannt.

9.7 Der Teilnehmer ist ferner nicht berechtigt, Produkte derjenigen Marken auf dem Portal zum Verkauf anzubieten, die in Anlage 9.7 genannt sind.

9.8 Dem Teilnehmer ist es untersagt, auf dem Portal Produkte zum Verkauf anzubieten, die unter die EU-Explosivstoffverordnung fallende Ausgangsstoffe unterhalten. Ebenfalls untersagt sind Produkte, für deren Abgabe spezifische Bewilligungen und/oder Fachkompetenzen erforderlich sind (z.B. apothekenpflichtige Arzneimittel) oder Produkte, die auf der CITES (Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen) -Artenliste stehen.

9.9 Bei Produkten einer Marke, hinsichtlich derer nach Kenntnis von Galaxus im Zielgebiet oder in Teilen davon ein selektives Vertriebssystem besteht, kann Galaxus die Angebotserstellung durch den Teilnehmer untersagen sowie ggf. technisch unterbinden. Der Teilnehmer kann Galaxus nachweisen, als autorisierter Händler Teil des selektiven Vertriebssystems und zum Verkauf der entsprechenden Produkte auf dem Portal berechtigt zu sein. Teilt der Betreiber eines selektiven Vertriebssystems Galaxus mit, dass der Teilnehmer nicht Teil des selektiven Vertriebssystems ist, gilt diese Mitteilung als zutreffend. Trotz eines solchen Nachweises des Teilnehmers zum Verkauf der entsprechenden Produkte berechtigt zu sein, kann ein Verkauf aufgrund von bspw. einer Exklusivitätsvereinbarung ausscheiden. Sollte Galaxus Anhaltspunkte dafür haben, dass der Teilnehmer Produkte, hinsichtlich derer ein selektives Vertriebssystem besteht, auf dem Portal zum Verkauf anbietet, ohne selbst autorisierter Händler zu sein, muss der Teilnehmer seine Verkaufsberechtigung nach Aufforderung durch Galaxus innerhalb von zwei Wochen nachweisen.

9.10 Bietet der Teilnehmer im Portal Produkte an, die gegen die Bestimmungen der vorstehenden Absätze 6 bis 9 verstoßen oder wird ein Verstoß von einem Betreiber eines selektiven Vertriebssystems behauptet, ist Galaxus berechtigt, die entsprechenden Angebote unverzüglich zu löschen und den Teilnehmer wegen Verstoßes gegen diese Nutzungsbedingungen abzumahnen. Der Teilnehmer wird Galaxus insoweit auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter sowie daraus folgenden Verpflichtungen, Schäden, Kosten und Aufwendungen (insbesondere angemessene externe Anwaltskosten sowie Vergleichskosten nach freiem Ermessen von Galaxus), freistellen. Darüberhinausgehende Kosten- und Schadensersatzansprüche von Galaxus bleiben hiervon unberührt.

10   Produktdatenanforderungen, Ranking

10.1 Da der Endkunde auf dem Portal eine gewisse Einheitlichkeit der Präsentation und der Rahmenbedingungen erwartet, ist der Teilnehmer verpflichtet, gewisse Grundsätze in Bezug auf das von ihm einzupflegende Material für Angebotsgestaltung, -beschreibung und -bebilderung («Partnermaterial») sowie der diesbezüglichen Daten, die unter Beachtung der technischen Rahmenbedingungen gem. Anlage 3.3 eingespielt werden können, einzuhalten. Galaxus ist berechtigt, vom Teilnehmer bereitgestelltes Material und Daten zur Verwendung im Portal anzupassen und/oder Partnermaterial, das nicht den Anforderungen entspricht oder gegen geltendes Recht, Rechte Dritter oder die guten Sitten verstößt, zurückzuweisen.

10.2 Der Teilnehmer gewährleistet eine regelmäßige Prüfung des von ihm eingebrachten Partnermaterials, diese Prüfung hat insbesondere zu erfolgen, wenn der Teilnehmer über Änderungen der Produktseite eines von ihm vertriebenen Artikels informiert wird.

10.3 Soweit der Teilnehmer Bildmaterial, Logos, Corporate Design, beschreibende Texte o. Ä. nutzt oder zur Verfügung stellt, steht er dafür ein, dass das von ihm eingebrachte bzw. zur Verfügung gestellte und in die automatisierte Abwägung gem. Abs. 4 einbezogene Material keine Rechte Dritter verletzt, den gesetzlichen Anforderungen insbesondere in Bezug auf beim jeweiligen Produkt zu beachtende Pflichtangaben entspricht und sachlich korrekt und nicht irreführend ist. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Teilnehmer nicht selbst Inhaber einer verwendeten Marke sein sollte und seine Nutzungsberechtigung lediglich aus Vertragsbeziehungen mit dem Markeninhaber ableitet. Für den Fall, dass von Dritten diesbezügliche Ansprüche gegenüber Galaxus geltend gemacht werden sollten, ist der Teilnehmer vollumfänglich zur Freistellung verpflichtet. Dies schließt angemessene Kosten der Rechtsverteidigung mit ein. Ziffer 21 gilt entsprechend.

10.4 Dem Teilnehmer ist bekannt, dass für ein Produkt Partnermaterial aus verschiedenen Quellen zur Verfügung stehen kann, insbesondere im Falle eines Produktwettbewerbs. Zwischen diesen findet eine automatisierte Abwägung anhand von Qualitätskriterien und ggf. Anpassung durch das Portalsystem statt. Die Produktdetailseite kann daher, auch nur teilweise, auf Partnermaterial aus einer anderen Quelle oder von Galaxus beruhen und sich im Laufe der Zeit auch ändern. Der Teilnehmer gewährleistet eine regelmäßige Prüfung der Produktdaten auf den Produktdetailseiten der von ihm vertriebenen Produkte.

11   Angebote des Teilnehmers, Preisgestaltung, technische Umsetzung

11.1 Die zum Verkauf angebotenen Produkte müssen vom Teilnehmer in der angebotenen Menge tatsächlich bereitgestellt werden können. Der Teilnehmer garantiert, dass er das Recht hat, dem Endkunden bei Lieferung des erworbenen Produkts das Eigentum daran zu verschaffen.

11.2 Der Teilnehmer sichert zu, dass die von ihm angebotenen Produkte, auch Einzelexemplare davon, sicher sind und insbesondere allen Sicherheits-, Kennzeichnungs- und Etikettierungsanforderungen entsprechen (z.B. CE-Kennzeichen, Textilkennzeichnung, Energiekennzeichnung etc.) und die Angebote oder das Inverkehrbringen von Einzelexemplaren keine anderen Rechtsvorschriften verletzen (z.B. Entsorgungsvorschriften).

11.3 Die Preise der auf dem Portal angebotenen Waren werden unter Freistellung von Galaxus Teilnehmer vom Handelspartner festgelegt, dieser ist in der Vorgabe der Verkaufspreise grundsätzlich frei.

11.4 Der Teilnehmer hat sicherzustellen, dass seine Preisgestaltung immer den im jeweiligen Absatzmarkt geltenden anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen entspricht, insbesondere hinsichtlich preisgebundener Produkte (insbesondere Bücher). Er hat allerdings sicherzustellen, dass alle veröffentlichten Preise Endpreise darstellen, die sämtliche vom Händler abzuführenden Steuern, Abgaben, Gebühren und Kosten enthalten.

11.5 Sofern der Teilnehmer Produkte, die den Bestimmungen des JuSchG unterfallen (bspw. Alkoholika, Tabakartikel, Filme und Spielprogramme i. S. d. Ziffer 14 Abs. 2 Nr. 2 ff. JuSchG) über das Portal anbieten will, hat der Teilnehmer die Nutzung eines zweistufigen Altersverifikationssystems zu gewährleisten. Die erste Stufe wird dabei vom Verifikationssystem des Check Out-Prozesses des Portals sichergestellt. Soweit erforderlich, ist der Teilnehmer ebenso für die Bestellung eines Jugendschutzbeauftragten gem. Ziffer 7 Abs. 1 S. 2 JMStV verantwortlich, der Teilnehmer hat ferner sicherzustellen, dass dessen Daten auf seiner Verkäuferdetailseite zutreffend und transparent dargestellt werden.

11.6 Der Teilnehmer wird bei einem Verstoß gegen Ziffer 11.5 Galaxus von sämtlichen begründeten Schadensersatz- und Aufwendungsansprüchen freihalten, insbesondere von eigenen Rechtsverteidigungskosten.

11.7 Für die Endkunden soll es möglichst einfach sein, Preise zu vergleichen. Der Teilnehmer ist im Interesse eines einheitlichen Kundenerlebnisses auf dem Portal daher nicht berechtigt, für die von ihm angebotenen Produkte Versandkosten vom Endkunden zu verlangen. Der Teilnehmer trägt im Falle eines Verbraucherwiderrufs ferner die Rücksendekosten.

12   Bestellung und Lieferung; technische und logistische Anforderungen

12.1 Der Teilnehmer ist verpflichtet, auf dem Portal für jedes Produktangebot eine voraussichtliche Lieferzeit anzugeben, diese kann er frei wählen (bspw. Lieferzeit: 2 Tage).

12.2 Der Teilnehmer beauftragt für sämtliche Sendungen vom Teilnehmer zum Endkunden einen geeigneten Transportdienstleister. Der Transportdienstleister ist geeignet, wenn über diesen Lieferungen und Sendungsverfolgungen im gesamten Zielgebiet möglich sind. Der Teilnehmer organisiert eigenständig die Lieferung der verkauften Produkte zum Endkunden gemäß den von ihm mit dem Transportdienstleister zu vereinbarenden Lieferbedingungen.

12.3 Nach Erhalt der Bestellinformation von Galaxus schickt der Teilnehmer die bestellten Produkte unverzüglich (je nach Verfügbarkeit und Lieferzeitangabe des jeweiligen Produkts) an die vom Endkunden bei Bestellung angegebene Lieferadresse. Es sind, auch in Anbetracht einer etwaigen Verbringung der Ware in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, marktübliche Lieferzeiten zu verwenden.

12.4 Der Teilnehmer muss die operative Bearbeitung und Ausführung des Bestell- und Lieferprozesses über die in Anlage 3.2 festgelegte Schnittstelle manuell oder automatisiert tätigen. Der Teilnehmer übermittelt für alle Lieferungen, welche das Briefformat übersteigen, die dazugehörige Sendungsverfolgungsnummer. Sämtliche Mitteilungen zum Status einer Sendung oder Rückgabe an den Endkunden erfolgen ausschließlich durch Galaxus unter Angabe der Bestellnummer im Portal und der vom Teilnehmer zur Verfügung zu stellenden Sendungsverfolgungsnummer.

12.5 Der Teilnehmer stellt sicher, dass die Lieferung für den Endkunden als Lieferung des Teilnehmers erkennbar ist (Name/Absender des Teilnehmers auf Verpackung). Es ist dem Teilnehmer untersagt, der Lieferung Werbematerialien oder ähnliche werbetechnische Dokumente beizulegen.

13   Gewährleistung, Widerruf, Kundenservice

13.1 Die Endkunden-AGB sehen vor, dass der Endkunde eine etwaige Widerrufserklärung vorrangig an Galaxus richten soll; angestrebt ist aus prozessökonomischen Gründen eine Nutzung des hierfür eingerichteten Rückgabeprozesses, dessen Verwendung für den Endkunden allerdings nicht obligatorisch ist. Der Teilnehmer ermächtigt Galaxus zur Entgegennahme endkundenseitiger Widerrufserklärungen. Galaxus informiert den Teilnehmer über erhaltene Widerrufserklärungen.

13.2 Der Teilnehmer meldet Galaxus unverzüglich den Erhalt oder das Ausbleiben einer erwarteten Rückgabesendung durch den Endkunden über die Schnittstelle; ebenso, ob er die Rückgabe als vertragsgemäß akzeptiert. Sollte der Teilnehmer einen fristgerechten Widerruf durch den Endkunden entgegennehmen, unterrichtet der Teilnehmer Galaxus darüber unverzüglich. Gleiches gilt, wenn der Teilnehmer einen an den Endkunden gelieferten Artikel aus Kulanz zurücknimmt.

13.3 Der Kundenservice von Galaxus steht auch Endkunden, die Ware beim Teilnehmer erworben haben, für Fragen zu Produkten, Lieferungen, Rechnungen und Zahlungsmodalitäten etc. zur Verfügung. Der Teilnehmer benennt gegenüber Galaxus eine Kontaktperson, die bei Fragen, die den Teilnehmer betreffen, per Telefon und per E-Mail umgehend, spätestens innerhalb von vierundzwanzig (24) Stunden an Werktagen Auskunft erteilt. Der Teilnehmer hat sicherzustellen, dass derartige Anfragen in jeder Amtssprache des von ihm im Rahmen des Vertrages bedienten Zielgebiets beantwortet werden können. Galaxus ist berechtigt, den Kunden bei Anfragen an den Händler zu verweisen.

14   Zahlungsabwicklung und -arten

14.1 Die Zahlungsabwicklung im Rahmen von Endkundenverträgen erfolgt ausschließlich direkt über Galaxus und den von Galaxus zu bestimmenden Zahlungsdienstleister («ZDL»), vergleiche Ziffer 14.4.

14.2 Der Endkunde kann mit sämtlichen von Galaxus im Rahmen der Plattform angebotenen Zahlungsmethoden bezahlen. Galaxus behält sich eine jederzeitige Anpassung der angebotenen Zahlungsmethoden vor. Galaxus ist berechtigt, bestimmten Endkunden etwa aus Bonitätsgründen nur eine begrenzte Auswahl von Zahlungsarten bereitzustellen.

14.3 Der Teilnehmer ist verpflichtet, zur Abwicklung von Marktplatz-Zahlungen einen Zahlungsdiensterahmenvertrag («ZDRV») mit dem ZDL abzuschließen. Es handelt sich hierbei um einen separaten Vertrag zwischen dem Teilnehmer und dem ZDL, bei dem Galaxus nicht Vertragspartei ist, dessen Zustandekommen aber Voraussetzung für den Abschluss des Vertrages zwischen Galaxus und dem Teilnehmer ist. Die Abwicklung von Zahlungen auf dem Marktplatz ist ohne eine Vertragsbeziehung des Teilnehmers mit dem ZDL nicht möglich.

Zahlungen des Endkunden sowie Zahlungen von weiteren Zahlungsdienstleistern für Verkäufe des Teilnehmers gehen auf ein oder mehrere von dem ZDL für den Teilnehmer treuhänderisch geführte Konten ein (nachfolgend auch «Verteilerkonto»). Die auf Verteilerkonten eingehenden Gelder werden, abzüglich der vom Teilnehmer gegenüber Galaxus geschuldeten Gebühren gem. Ziffer 14 sowie gegebenenfalls weiterer gegenüber Galaxus geschuldeter Zahlungen und Rückzahlungen, vom ZDL nach Maßgabe des ZDRV und des Ziffer 15 an ein für den Teilnehmer bei dem ZDL eingerichtetes Konto («Stripe Connected Account») ausgeschüttet, von dem aus eine Auskehr auf ein Girokonto bei einem externen Kreditinstitut erfolgen kann.

Der Teilnehmer beauftragt und bevollmächtigt Galaxus zum Zwecke der Zahlungsabwicklung, «Zahlungsinformationen» an den ZDL zu übersenden. Diese Zahlungsinformationen konkretisieren die zuvor von dem Teilnehmer gegenüber dem ZDL im ZDRV erteilte abstrakte Zahlungsanweisung, die für Teilnehmer auf dem Verteilerkonto eingehenden Beträge abzüglich der zwischen Galaxus und dem Teilnehmer vereinbarten Provision gem. Ziffer 15 sowie gegebenenfalls weiterer vom Teilnehmer gegenüber Galaxus geschuldeter Zahlungen und Rückzahlungen an Kunden an das für den Teilnehmer eingerichtete Konto auszuzahlen.

Galaxus ist an der Abwicklung der Zahlungen – abgesehen von der vorstehend beschriebenen Funktion als technischer Dienstleister des Teilnehmers – nicht beteiligt und wird weder in Besitz der an den Teilnehmer auszuzahlenden Geldbeträge gelangen, noch hat Galaxus eine Vollmacht, über die auf dem Verteilerkonto befindlichen Gelder zu verfügen. Der Teilnehmer berechtigt Galaxus gegenüber dem ZDL zum Zwecke der Erstellung und Administration von Zahlungsinformationen im Rahmen eines Lesezugriffs Einblick in die Verteilerkonten zu nehmen.

14.4 ZDL im Rahmen des Marktplatzes ist die Stripe, Inc., 354 Oyster Point Boulevard South San Francisco, California, 94080, USA («Stripe»). Sämtliche Zahlungsdienstleistungen unterliegen der Stripe Connected Account Vereinbarung (Stripe Connected Account Agreement), welche die Stripe Nutzungsbedingungen (Stripe Terms of Service) beinhaltet (zusammengefasst unter dem Sammelbegriff «Stripe Services Agreement”). Durch die Zustimmung zu diesem Rahmenvertrag akzeptiert die Teilnehmer die in diesen Rahmenvertrag als Anlage 14.4 einbezogenen Bedingungen des Stripe Services Agreement, welche von Stripe von Zeit zu Zeit angepasst werden darf. Als Voraussetzung, dass Galaxus die Zahlungsdienstleistungen von Stripe künftig in Anspruch nehmen kann, stimmt der Teilnehmer zu, vollständige und komplette Informationen über sich und sein Unternehmen für Galaxus i. S. d. oben beschriebenen Onboardings bereitzustellen. Der Teilnehmer autorisiert Galaxus weiterhin, diese Informationen und Transaktionsinformationen, die im Zusammenhang mit seiner Nutzung der von Stripe offerierten Zahlungsdienstleistungen stehen, weiterzugeben.

14.5 Sobald der vom Endkunden geschuldete Kaufpreis eingeht, wird der Teilnehmer über den Eingang unverzüglich automatisiert informiert. Der Teilnehmer ist verpflichtet, den verkauften Artikel nach Erhalt der Information über den Zahlungseingang innerhalb der in der Artikelbeschreibung angegebenen Lieferzeit an den Endkunden zu versenden.

14.6 Die Zahlungsabwicklung auf dem Portal erfolgt ausschließlich nach den Bestimmungen gemäss Ziffer 14. Der Teilnehmer ist verpflichtet, jegliche Handlungen zu unterlassen, die beim Endkunden den Eindruck erwecken könnten, dass der Kaufpreis für die bestellten Produkte direkt an den Teilnehmer zu zahlen ist, etwa Stellung und Versand gesonderter Rechnungen im eigenen Namen, die nicht Ziffer 4.9 entsprechen.

14.7 Die Gebühren für die Tätigkeit des ZDL, etwaiger Kreditkarten-Acquirer sowie sonstiger Gebühren von Zahlungsmitteln, einschließlich etwaiger Fremdwährungsentgelte, sind mit der an Galaxus zu entrichtenden Verkaufsprovision mit abgegolten. Galaxus ist darüber hinaus jedoch berechtigt, dem Teilnehmer bei Rückbuchungen von Zahlungen entstehende Gebühren und Kosten in Rechnung zu stellen.

14.8 Der Teilnehmer verpflichtet sich, alle Regularien, Bestimmungen, Nutzungsbedingungen etc. sämtlicher zur Zahlungsabwicklung eingesetzter Drittanbieter einzuhalten; insbesondere ist der Teilnehmer zur Beibringung aller vom Drittanbieter verlangten Registrierungen und Zulassungen verpflichtet.

15   Verkaufsgebühren

15.1 Der Teilnehmer zahlt für die Inanspruchnahme der Dienste die im jeweils gültigen Gebührenmodell gem. Anlage 15.1 aufgeführten Gebühren. Insbesondere erhält Galaxus für jede über das Portal vermittelte Bestellung von dem jeweiligen Teilnehmer eine Provision («Verkaufsgebühr»).

15.2 Die Verkaufsgebühr berechnet sich ausgehend vom Verkaufspreis des Kaufgegenstandes nach Abzug der USt. (Nettokaufpreis), sämtliche Verkaufsgebühren sind ebenso Nettogebühren, eine etwa geschuldete USt. fällt zusätzlich an.

15.3 Das Gebührenmodell sieht für jeden Produkttypen Gemäss Ziffer 9.4, die der Teilnehmer über das Portal vertreiben darf, eine prozentuale Angabe der Verkaufsgebühr vor. Galaxus ist berechtigt, jederzeit nach freiem Ermessen für jeden Produkttypen die Verkaufsgebühr zu reduzieren. Vom Teilnehmer ist stets diejenige Verkaufsgebühr zu entrichten, die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Bestellprozesses im Portal durch den Endkunden für Produkte des konkreten Produkttyps aktuell gilt, diese wird tagesaktuell in Anlage 15.1 angezeigt.

15.4 Die Erhöhung der Verkaufsgebühr für einzelne Produkttypen wird Galaxus ausschliesslich zum Beginn eines neuen Kalenderquartals vornehmen. Galaxus wird eine derartige Erhöhung dem Teilnehmer mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens anbieten. Der Teilnehmer kann innerhalb dieser Ankündigungsfrist den Änderungen entweder zustimmen oder sie ablehnen. Die Zustimmung des Teilnehmers gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung angezeigt hat. Auf diese Zustimmungsfiktion wird ihn Galaxus in dem Angebot besonders hinweisen. Der Teilnehmer kann, wenn er den Änderungen nicht zustimmen will, diese Nutzungsbedingungen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens  der Änderungen außerordentlich, also fristlos und kostenfrei, kündigen. Auch auf dieses Kündigungsrecht wird Galaxus den Teilnehmer in dem Änderungsangebot besonders hinweisen.

16   Aufrechnung und Abtretung

16.1 Gegen Forderungen von Galaxus kann der Teilnehmer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Teilnehmer nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

16.2 Die Abtretung von Rechten und Pflichten des Teilnehmers bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung von Galaxus. Ziffer 354a HGB bleibt unberührt.

17   Verjährung

17.1 Alle Ansprüche aus und in Zusammenhang mit diesem Vertrag verjähren nach 12 Monaten. Die Frist beginnt mit Entstehung des Anspruches, nicht jedoch, bevor die anspruchsstellende Partei Kenntnis von den anspruchsbegründenden Tatsachen erhalten hat. Unberührt hiervon bleibt die Haftung wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen sowie die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für die Haftung nach Produkthaftungsgesetz oder vergleichbaren ausländischen Normen; es gilt insoweit die jeweilige gesetzliche Verjährungsfrist und der jeweilige gesetzliche Verjährungsbeginn.

18   Kundenbewertungen und Community-Funktion

18.1 Dem Teilnehmer ist bekannt, dass die Endkunden die Möglichkeit haben, nach Abschluss eines Kaufvertrages dessen Durchführung durch den Teilnehmer und das jeweilige Produkt öffentlich durch Vergabe von Sternen (Skala 1 – 5) und eine Rezension in Textform zu bewerten. Dem Teilnehmer ist ferner bekannt, dass auf der Plattform eine Community-Funktion eingerichtet ist, die etwa Diskussion und Fragen zu Produktangeboten ermöglicht. Für den Teilnehmer besteht die Möglichkeit, sich ebenfalls an der Nutzung des Community-Bereichs zu den dafür geltenden Bedingungen (Anlage 18.2) zu beteiligen. Galaxus wird ohne konkreten Verdacht keine Überprüfung der Bewertungen oder Community-Beiträge vornehmen.

18.2 Ist ein Teilnehmer der Ansicht, dass über ihn von einem Endkunden oder einem anderen Teilnehmer eine unzutreffende oder sonst unzulässige Bewertung oder Äußerung im Community-Bereich abgegeben worden ist, kann er sich unter community@galaxus.de an Galaxus wenden. Galaxus wird den Autor der betreffenden Bewertung bzw. des betreffenden Beitrags zur Stellungnahme auffordern. Verweigert der Autor eine Abänderung oder Rücknahme seiner Bewertung bzw. seines Beitrags, so wird Galaxus nach eigenem Ermessen entscheiden, ob die Bewertung bis zu einer gerichtlichen Klärung der Zulässigkeit der Bewertung weiter auf dem Marktplatz erscheint.

18.3 Verstößt der Teilnehmer gegen die Community-Grundsätze gem. Anlage 18.2, ist er Galaxus zum Ersatz des entstehenden Schadens verpflichtet. Er ist insbesondere verpflichtet, Galaxus von Ansprüchen Dritter, die diese wegen einer unzumutbaren Bewertung oder sonstigen Äußerung gegen Galaxus geltend machen, freizustellen.

19   Ranking und Datenzugang i. S. d. P2B-VO

19.1 Galaxus setzt auf dem Portal verschiedene Rankingmechanismen gem. Art. 5 P2B-VO ein. Eine Beschreibung dieser Rankingmechanismen ist in Anlage 19.1. enthalten. Das Ranking – also die Reihenfolge in der Produkte bei einer Suche oder in einer Kategorie auf dem Marktplatz dargestellt werden sowie die Reihenfolge, in der die Angebote verschiedener Verkäufer zu einem Artikel angezeigt werden – berücksichtigt verschiedene Faktoren. Im Wesentlichen beruht das Ranking auf der Produktrelevanz, die automatisiert aus einem Abgleich der Produktinformationen des Artikels mit der Suchanfrage des Endkunden abgeleitet wird, der geschätzten Lieferzeit des Artikels, etwaigen Mindestbestellmengen sowie dem Preis, den verschiedene Teilnehmer für denselben Artikel verlangen. Außerdem setzt Galaxus diese Parameter in ein Verhältnis zueinander. Bei einer Suche bezieht Galaxus zusätzlich die Relevanz von Produkten für den Suchbegriff mit ein.

19.2 Galaxus bietet den Endkunden im Rahmen von Aktionen und Kampagnen eine Reihe von Kundenvorteilen an, die werblich gesondert hervorgehoben werden (z.B. durch Banner, Teaserflächen, Newsletter o.ä.). Galaxus entscheidet nach eigenem Ermessen, inwieweit diese den Teilnehmern zugänglich gemacht werden. Einzelne dieser gesonderten werblichen Hervorhebungen stehen ausschließlich Galaxus in seiner Eigenschaft als Verkäufer oder dem Teilnehmer unter den Bedingungen einer separaten Vereinbarung zur Verfügung.

19.3 Galaxus tritt auch selbst als Verkäufer auf dem Online-Shop auf. Um zu entscheiden, welche Produkte Galaxus wie selber anbieten möchte, hat Galaxus Zugriff auf historische Verkaufsdaten und Analysen der Transaktionen auf dem Marktplatz. Angebote von Galaxus unterliegen ebenfalls den Rankingmechanismen nach Anlage 19.1, sollte es zu einem Produktwettbewerb unter Beteiligung von Galaxus kommen.

19.4 Die in den nachfolgenden Absätzen ausgeführten Informationen dienen der Erfüllung der Pflichten von Galaxus gemäß Art. 9 P2B-VO. Sie ersetzen nicht die allgemeinen Darstellungen und Erklärungen zum Datenschutz, hierzu siehe Ziffer 20.

19.5 Galaxus hat im Rahmen des Händlerprogramms Zugriff auf folgende Kategorien von Daten i. S. d. Art. 9 P2B-VO, dabei handelt es sich sowohl um Daten mit als auch um solche ohne Personenbezug: Accountdaten;

  • Adress-/Kontaktdaten;

  • Bestelldaten;

  • Warenbestandsdaten;

  • Produktdaten;

  • Zahlungsdaten (nur limitierter Zugang);

  • Zugriffsdaten.

19.6 Dem Teilnehmer stellt Galaxus die folgenden Kategorien von Daten zur Verfügung, die im Zusammenhang mit seiner Nutzung des Händlerprogramms generiert werden:

  • Accountdaten (des Teilnehmers);

  • Accountdaten (der Käufer), soweit sie zur Abwicklung der Bestellung erforderlich sind;

  • Bestelldaten, soweit sie zur Abwicklung der Bestellung oder zur Provisionsabrechnung erforderlich sind

19.7 Die oben unter Ziffer 19.6 genannten Kategorien von Daten stellt Galaxus teilweise Dritten zur Verfügung, die diese Daten für die weitere Bereitstellung bzw. Weiterentwicklung und Analyse des Portals verwenden:

  • Zahlungsdienste

  • CRM- und Marketing-Software/Dienstleister

  • Statistik- und Analyse-Software/Dienstleister

19.8 Zur Vermarktung der auf dem Portal angebotenen Produkte nutzt Galaxus insbesondere digitale Vertriebskanäle wie z. B. Anzeigenbuchungen in Suchmaschinen, Affiliate-Programme und Kooperationen, Display-Ads und andere Werbeformate. Auf Anfrage gibt Galaxus Teilnehmern im Rahmen der rechtlichen Vorgaben genauere Informationen zu den zum jeweiligen Zeitpunkt konkret genutzten Kanälen heraus. Die von Galaxus konkret genutzten Kanäle und Maßnahmen ändern sich zum Teil kurzfristig und können daher in diesem Rahmenvertrag nicht abschließend und aktuell wiedergegeben werden.

20   Datenschutz und -nutzung, insbes. Daten des Teilnehmers

20.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig zur Einhaltung aller datenschutzrechtlicher Bestimmungen in jeweils geltender Fassung und werden diese beachten. Beide Vertragsparteien haben alle ihre jeweiligen Arbeitnehmer und Beauftragten nach den einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu belehren und auf das Datengeheimnis zu verpflichten.

20.2 Galaxus ist im Hinblick auf sämtliche auf der Website http://www.galaxus.de erhobenen Daten über das Nutzerverhalten einzelner Endkunden im datenschutzrechtlichen Sinne Verantwortliche. Dies gilt auch für solche Nutzerdaten, die bei einem Aufruf von Unterseiten von http://www.galaxus.de , auf denen der Teilnehmer seine Waren / Leistungen anbietet, erhoben werden.

20.3 Endkunden können auf http://www.galaxus.de ein Kundenkonto eröffnen. Im Rahmen der Eröffnung und der Führung des Kundenkontos werden Personendaten der Kunden verarbeitet. Dies betrifft unter anderem Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Lieferadresse, Informationen über gekauften Produkte/Leistungen, welche bei Galaxus oder den Teilnehmern erworben wurden. Verantwortlich im datenschutzrechtlichen Sinn für die Verarbeitung dieser Daten ist Galaxus.

20.4 Galaxus hält im Rahmen der unter Ziffer 20.2 und 20.3 genannten Verarbeitungen die bestehenden gesetzlichen datenschutzrechtlichen Vorgaben ein und wird dabei insbesondere ausreichende technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten treffen (im Sinne des Art. 24 DSGVO).

20.5 Bei personenbezogenen Daten von Endkunden, die nicht durch Galaxus, sondern durch den Teilnehmer selber als datenschutzrechtlich Verantwortlichen und / oder durch einen anderen Auftragsverarbeiter des Teilnehmers verarbeitet werden (z.B. Adressdaten zum Zweck der Warenzustellung), hat der Teilnehmer sicherzustellen, dass im Rahmen dieser Datenverarbeitungen die datenschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Insbesondere hat der Teilnehmer eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung zu schließen. Darüber hinaus hat der Teilnehmer angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten zu treffen (im Sinne des Art. 24 DSGVO).

Werden die Daten durch andere Dritte verarbeitet, welche nicht als Auftragsverarbeiter des Teilnehmers gelten, sondern als datenschutzrechtlich Verantwortliche, hat der Teilnehmer mit diesen Dritten ausreichende, vertragliche Regelungen zum Schutz der Daten sowie der durch die Dritten einzuhaltende Zweckbindungen zu treffen.

20.6 Daten, die der Teilnehmer im Rahmen des Angebots sowie dem Verkauf von Produkten/Leistungen auf http://www.galaxus.de erhebt, darf der Teilnehmer nicht zu eigenen und / oder Drittmarketingzwecken nutzen.

20.7 Der Teilnehmer ist verpflichtet, sämtliche ihm zugänglich gemachten Daten der Endkunden nach Vertragsabwicklung und spätestens nach Ablauf eines allfälligen Garantie- oder Gewährleistungszeitraums oder sonstiger gesetzlicher Aufbewahrungsbefristen, soweit das jeweilige Datum einer längeren Aufbewahrungsfrist unterliegt, unwiderruflich zu löschen.

20.8 Der Teilnehmer ist dazu verpflichtet, den Endkunden den bestehenden gesetzlichen datenschutzrechtlichen Vorgaben entsprechende Informationen zur Verfügung zu stellen (Art.13, 14 DSGVO). Galaxus bietet dem Teilnehmer die Möglichkeit, diese Informationen im Teilnehmerprofil auf http://www.galaxus.de abzubilden. Zur Sicherstellung einer größtmöglichen Transparenz gegenüber den Kunden - insbesondere im Hinblick auf die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit in Bezug auf einzelne Datenverarbeitungen - gibt Galaxus dem Teilnehmer einen Teil der zu erteilenden Informationen vor (siehe Anlage 3.5). Eine Wiedergabe dieser Informationen im Teilnehmerprofil entbindet den Teilnehmer nicht von der Einbindung der weiteren, gesetzlich erforderlichen Informationen bezüglich der Verarbeitung der Daten durch den Teilnehmer als datenschutzrechtlich Verantwortlichen.

20.9 Der Teilnehmer ist dazu verpflichtet, gegenüber ihm geltend gemachte Betroffenenrechte (z.B. Auskunft, Löschung, Datenportabilität etc.) gegenüber den Betroffenen (Endkunden) zu erfüllen. Wenn gegenüber dem Teilnehmer Betroffenenrechte geltend gemacht werden, die die Datenverarbeitung durch die Stripe Payments Europe, Ltd. betreffen, verpflichtet sich der Teilnehmer die Betroffenen (Endkunden) an die Stripe Payments Europe, Ltd. als Verantwortliche für die Erfüllung der Betroffenenrechte zu verweisen.

20.10 Daten juristischer Personen sind datenschutzrechtlich grundsätzlich nicht relevant. Insofern Daten, die der Teilnehmer gegenüber Galaxus (z.B. im Rahmen des Onboarding-Prozesses) angibt und/oder die Galaxus über den Teilnehmer auf sonstige Weise erhebt (z. B. Namen von Einzelkaufleuten; Namen von Geschäftsführern, IP-Adressen) trotz dieses Umstands unter den Anwendungsbereich des Datenschutzrechts fallen, erteilt Galaxus im Hinblick auf deren Verarbeitung die in Anlage 20.10 wiedergegebenen Informationen.

21   Geistiges Eigentum, Schutzrechte, insbesondere Schutzrechte Dritter

21.1 Der Teilnehmer steht dafür ein, dass im Zusammenhang einer bestimmungsgemäßen Verwendung der vom Endkunden bestellten Ware keine Rechte Dritter in demjenigen Mitgliedstaat der Europäischen Union, in den die Lieferung erfolgt, verletzt werden. Wird Galaxus von einem Dritten diesbezüglich in Anspruch genommen, ist der Teilnehmer verpflichtet, Galaxus auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen sowie daraus folgenden Verpflichtungen, Schäden, Kosten und Aufwendungen (insbesondere angemessene externe Anwaltskosten), freizustellen.

21.2 Jede Vertragspartei bleibt Inhaber ihres zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits bestehenden geistigen Eigentums (geschützt und/oder ungeschützt).

21.3 Der Teilnehmer überträgt Galaxus an allen von ihm im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrags bereitgestellten Datenmaterialen, Angebots- und Produktdaten, Texten, Fotografien, Grafiken, Marken, Logos, Produktbeschreibungen und technische Spezifikationen («Material»), die unabhängig vom Übermittlungsweg auf das Portal eingespielt werden, unentgeltlich ein einfaches/nicht ausschließliches, unwiderrufliches, räumlich unbeschränktes, übertragbares sowie unterlizenzierbares Nutzungsrecht, das auch die Nutzung in der Werbung für das Portal mit einschließt. Dieses Nutzungsrecht wird für die Laufzeit dieses Vertrages zzgl. des Abwicklungszeitraums eingeräumt. Insoweit ist es Galaxus insbesondere auch gestattet, das Material zur Bewerbung gleicher Produkte anderer Teilnehmer auch auf anderen landesspezifischen Seiten des Händlerprogramms zu nutzen. Dieses Nutzungsrecht beinhaltet insbesondere die Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Wiedergabe und öffentliche Zugänglichmachung in allen bekannten und unbekannten Nutzungsarten einschließlich des Rechts zur Bearbeitung und Weiterentwicklung und der Nutzung der hierbei entstehenden Ergebnisse im vorgenannten Umfang. Dem Teilnehmer ist bekannt, dass es bei der werblichen Nutzung von urheberrechtlich geschütztem Material branchenüblich ist, dass der Urheber der Aufnahmen entgegen Ziffer 13 UrhG nicht genannt wird. Der Teilnehmer garantiert, dass der Urheber auf das Namensnennungsrecht verzichtet.

21.4 Der Teilnehmer gewährleistet, dass Galaxus alle nach diesem Vertrag übertragenen Rechte und Befugnisse erwirbt. Insbesondere aber nicht abschließend garantiert der Teilnehmer über die urheberrechtlichen Nutzungsrechte verfügen zu können und von etwaig abgebildeten Personen die erforderlichen persönlichkeitsrechtlichen Einwilligungen eingeholt zu haben.

21.5 Der Teilnehmer gewährleistet, dass das Material keine Rechte Dritter (insbesondere marken-, design-, urheber-, patent- und lauterkeitsrechtlicher Natur) in der Europäischen Union sowie der Schweiz verletzt.

21.6 Der Teilnehmer wird Galaxus insoweit auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter sowie daraus folgenden Verpflichtungen, Schäden, Kosten und Aufwendungen (insbesondere angemessene externe Anwaltskosten), freistellen. Ihm bekanntwerdende Beeinträchtigungen der übertragenen Rechte am Material hat der Teilnehmer Galaxus unverzüglich mitzuteilen. Sonstige Ansprüche von Galaxus aus einer Garantieverletzung bleiben unberührt.

21.7 Ebenso steht der Teilnehmer dafür ein, dass die Produkte an sich, auch Einzelexemplare davon, sowie deren Verpackung, keine Rechte Dritter (insbesondere marken-, design-, urheber-, patent- und lauterkeitsrechtlicher Natur) in der Europäischen Union verletzen.

21.8 Stellt Galaxus fest, dass die Ware und/oder deren Verpackung oder ein Teil davon oder das Material Rechte Dritter verletzen oder wird Galaxus in einen diesbezüglichen Rechtsstreit mit Dritten verwickelt, kann Galaxus sämtliche diesbezüglichen Produktangebote des Teilnehmers bis zur vollständigen Klärung der auch nur behaupteten Rechtsverletzung oder bis zur rechtskräftigen Beendigung eines Rechtsstreits im Portal deaktivieren.

21.9 Der Teilnehmer wird Galaxus insoweit auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter sowie daraus folgenden Verpflichtungen, Schäden, Kosten und Aufwendungen (insbesondere angemessene externe Anwaltskosten sowie Vergleichskosten nach freiem Ermessen von Galaxus), freistellen.

21.10 Wird Galaxus in einen Rechtsstreit mit Dritten verwickelt, wird der Teilnehmer informiert und ist ab diesem Zeitpunkt verpflichtet, Galaxus bei der Führung des Rechtsstreites vorbehaltlos durch Beratung und Information zu unterstützen (z. B. durch Bereitstellung von Informationen, Stellungnahmen oder Mustern) und schnellstmöglich auf seine Kosten die nötigen Abwehrmaßnahmen zu ergreifen.

21.11 Droht dem Teilnehmer eine Urheberrechtsstreitigkeit mit Dritten bzgl. Material, das auch auf dem Portal verwendet wird oder dessen Verwendung im Portal zumindest zu vermuten steht oder wird er in eine solche verwickelt und sind die geltend gemachten Ansprüche nicht offensichtlich unbegründet, so kann muss er Galaxus hierüber informieren. Galaxus wird in diesem Zusammenhang den Teilnehmer im Rahmen der eigenen Möglichkeiten unterstützen und den streitgegenständlichen Inhalt, etwa Produktbilder, entfernen.

22   Geheimhaltung

22.1 Falls nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist, gelten die Bedingungen der Geschäftsbeziehung zwischen Galaxus und dem Teilnehmer als vertraulich und sind über einen Zeitraum von drei Jahren nach Abwicklung der Bestellung/Beendigung des Vertrags geheim zu halten. Sie dürfen nicht für Referenz- und Werbezwecke verwendet werden. Hiervon eingeschlossen sind insbesondere die Preisgestaltung sowie sonstige Unterlagen, Daten und Informationen (etwa Schnittstellencodes, technische Funktionsweisen der Plattform etc.), die einer Partei im Rahmen der Geschäftsbeziehung von der jeweils anderen Partei oder in deren Namen zur Verfügung gestellt oder anderweitig über die Verhältnisse der anderen Partei und ggf. deren verbundener Unternehmen bekannt werden, insbesondere auch Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, soweit nicht öffentlich zugänglich.  Sie dürfen nicht für Referenz- und Werbezwecke verwendet werden.

22.2 Hinweise einer Partei auf diese Geschäftsbeziehung zu Werbezwecken sind dieser auch ohne vorherige Zustimmung durch die jeweils andere Partei gestattet.

22.3 Der Teilnehmer ist verpflichtet, mit seinen eigenen Arbeitnehmern und Beauftragten dieser Ziffer entsprechende Vereinbarungen abzuschließen bzw. diesen dahingehende Verpflichtungen aufzuerlegen. Für die Nichteinhaltung der Verpflichtungen aus dieser Ziffer durch die in Satz 1 dieses Absatzes genannten Personen haftet der Teilnehmer gegenüber Galaxus.

23   Haftung

23.1 Galaxus haftet in keinem Fall für Mängel, Einschränkungen in der Leistungserbringung o. ä., die im Einflussbereich des ZDL liegen.

23.2 Unabhängig von dem vorstehenden Absatz haftet Galaxus dem Teilnehmer gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Für den Verlust von Daten haftet Galaxus nur, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Teilnehmers nicht vermeidbar gewesen wäre. Garantien müssen ausdrücklich von Galaxus als «Garantie» bezeichnet werden; klarstellend wird festgehalten, dass Leistungsbeschreibungen oder -zusagen in Teilen dieser Nutzungsbedingungen, in Werbematerialien, auf Webseiten oder anderen Veröffentlichungen von Galaxus grundsätzlich keine Garantien darstellen.

23.3 In sonstigen Fällen haftet Galaxus – soweit in diesem Rahmenvertrag nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Handelspartner regelmäßig vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens.

23.4 Die Haftung von Galaxus für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und –ausschlüssen unberührt.

23.5 Galaxus wird sich bemühen, das Portal so unterbrechungsfrei wie möglich zur Verfügung zu stellen. Allerdings übernimmt Galaxus keine Garantie für eine bestimmte Verfügbarkeitsrate. Insbesondere wird keine Haftung für höhere Gewalt, wie z. B. nicht von Galaxus zu vertretende Serverausfälle des Providers, Stromausfälle oder Manipulationen durch Dritte übernommen. Galaxus garantiert keine jederzeitige Verfügbarkeit des Portals.

23.6 Der Teilnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen. Insbesondere hat der Teilnehmer nach den Vorschriften des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) und im Rahmen der Produzentenhaftung für Schäden und Folgeschäden beim Endkunden einzustehen. Der Teilnehmer ist auf Verlangen zum Nachweis der Einhaltung des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) verpflichtet (Bescheinigung oder Prüfzeichen einer Prüfstelle) und muss bei Untersagungsverfügungen nach dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) das Produkt unabhängig von der Mängelgewährleistungszeit zurücknehmen.

24   Beschwerdemanagement

24.1 Galaxus legt großen Wert auf das Vertrauen sämtlicher Nutzer, d. h. von Teilnehmern und Endkunden, in die auf dem Marktplatz getätigten Geschäfte. Galaxus wird sich deshalb im Streitfalle um eine Schlichtung nach den nachfolgenden Bestimmungen bemühen:

  • Jeder Nutzer ist im Streitfalle mit einem anderen Nutzer (z.B. Streit über die Mangelfreiheit einer Ware) berechtigt, Galaxus den Sachverhalt mittels einer Beschwerde über das dafür eingerichtete Formular mitzuteilen.

  • Galaxus wird sodann den Sachverhalt zusammentragen und dazu gegebenenfalls mit beiden Nutzern in Kontakt treten.

  • Galaxus wird sodann innerhalb von vier Wochen nach Eingang der Beschwerde den Sachverhalt abschließend prüfen und beiden Nutzern einen Lösungsvorschlag unterbreiten.

  • Zur Unterbreitung des Lösungsvorschlages ist Galaxus berechtigt, sich juristischen Rat einzuholen und dafür den Sachverhalt an einen eigenen Rechtsanwalt zu übermitteln. Dies ist nicht mit zusätzlichen Kosten für die Nutzer verbunden.

24.2 Auf die Schlichtung einer Streitigkeit haben die Teilnehmer keinen Rechtsanspruch.

25   Vertragswirksamkeit

25.1 Soweit dieser Vertrag Regelungslücken enthält, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieses Vertrages vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.

25.2 Galaxus behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Änderungen dieses Rahmenvertrages und weiterer einbezogener Verträge wird Galaxus dem Teilnehmer spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform anbieten. Der Teilnehmer kann den Änderungen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens entweder zustimmen oder sie ablehnen. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn der Teilnehmer seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung und die Rechtsfolgen des Schweigens wird Galaxus im Angebot auf Änderung dieses Rahmenvertrages besonders hinweisen. Bei einer Ablehnung des Angebots hat Galaxus das Recht, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zu kündigen.

25.3 Die Möglichkeit der Änderung dieses Rahmenvertrages nach den vorstehenden Absätzen besteht aber weder für Änderungen, die Inhalt und Umfang der Kernnutzungsmöglichkeiten des Rahmenvertrages ebenso wie etwaiger Zusatzverträge auf dessen Grundlage zum Nachteil des Teilnehmers einschränken, noch für die Einführung von neuen, bisher nicht in diesem Rahmenvertrag oder dem Gesetz enthaltenen Verpflichtungen für den Teilnehmer.

26   Rechtswahl und Gerichtsstand

26.1 Für diesen Vertrag und alle Rechtsbeziehungen zwischen Galaxus und dem Teilnehmer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.

26.2 Ist der Lieferant Kaufmann i. S. d. ZifferZiffer 1 ff. HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der ausschließliche – auch internationale – Gerichtsstand für alle sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten Hamburg. Galaxus ist jedoch auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der jeweiligen Verpflichtung des Teilnehmers aus diesem Vertrag zu erheben.

26.3 Galaxus nimmt am Online-Streitbeilegungsverfahren nicht teil. Der Teilnehmer bestätigt, nicht zur Teilnahme am Online-Streitbeilegungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz oder vergleichbaren ausländischen Vorschriften verpflichtet zu sein.

 

Anlagen

Anlage 3.2: Technische Rahmenbedingungen

Anlage 3.5: Rahmen für Datenschutzerklärung der Marktplatzteilnehmer

Anlage 7.1: Endkunden-AGB für die deutsche Plattform

Anlage 9.6: Ausgeschlossene Produktarten

Anlage 9.7: Ausgeschlossene Marken

Anlage 14.4: Bedingungen des Stripe Services Agreement

Anlage 15.1: Gebührenübersicht

Anlage 18.2: Community-Bedingungen

Anlage 19.1: Beschreibung der Rankingmechanismen

Anlage 20.10: Datenschutzerklärung bzgl. Daten des Teilnehmers