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Inhaltsverzeichnis

1 Präambel

1.1. Die Digitec Galaxus AG, Pfingstweidstrasse 60, 8005 Zürich (nachfolgend «Galaxus») betreibt die beiden Onlineshops galaxus.ch und digitec.ch und verkauft dort Produkte im eigenen Namen. Diese Onlineshops sind von Galaxus um ein Händlerprogramm erweitert worden, welches unabhängigen Dritten (nachfolgend «Händler») ermöglicht, ihre Produkte im eigenen Namen an Kunden mit Sitz in der Schweiz oder Liechtenstein (nachfolgenden «Kunden») zu verkaufen (nachfolgend «Marktplatz»).

1.2. Der Händler ist daran interessiert, den Marktplatz für den Verkauf seiner Produkte zu nutzen.

1.3. Zu diesem Zweck akzeptiert der Händler die vorliegenden Nutzungsbedingungen und schliesst mit Galaxus einen Vertrag gemäss diesen Nutzungsbedingungen.

2 Zustandekommen/Geltungsbereich

2.1. Die Zustimmung des Händlers zu diesen Nutzungsbedingungen ist ein Antrag zum Vertragsschluss. Der Vertrag zwischen dem Händler und Galaxus über die Nutzung des Marktplatzes (nachfolgend «Vertrag») kommt erst mit der ausdrücklichen Annahme durch Galaxus zustande.

2.2. Dieser Vertrag, dessen Anhänge sowie die darin referenzierten weiteren Dokumente regeln die Nutzung des Marktplatzes durch den Händler für den Verkauf von Produkten in der Schweiz und Liechtenstein abschliessend. Der Verkauf von Produkten ausserhalb der Schweiz und Liechtenstein ist nicht Gegenstand dieses Vertrages. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Händlers werden nur mit schriftlicher und expliziter Zustimmung von Galaxus Vertragsbestandteil.

2.3. Allfällige Geschäftsbeziehungen zwischen Galaxus und dem Händler zum Bezug von Produkten werden durch diese Nutzungsbedingungen nicht berührt.

3 Vertragsschluss mit Kunden / Vertragsparteien

3.1. Der Händler schliesst sämtliche Kaufverträge über den Marktplatz in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko. Der Händler ist alleiniger Vertragspartner des Kunden und alleine für die gesamte Erfüllung und Abwicklung sämtlicher Kaufverträge verantwortlich (inkl. Lieferung, Gewährleistung, Garantie, Rückabwicklung etc.).

3.2. Der Kaufvertrag zwischen dem Kunden und dem Händler kommt im Zeitpunkt der Bestellung durch den Kunden auf dem Marktplatz oder in einer der Filialen von Galaxus bzw. per Telefon oder E-Mail beim Customer Service von Galaxus zustande, und zwar zu den in diesem Zeitpunkt für den Kunden auf dem Marktplatz sichtbaren Konditionen (insb. Verkaufspreis, Lieferdauer). Der Händler ist verpflichtet, diesen Kaufvertrag vollumfänglich zu erfüllen.

3.3. Galaxus hat bei Verkäufen, bei welchen der Händler der Verkäufer ist, lediglich die Rolle einer Vermittlungsagentin. Der Händler anerkennt, dass Galaxus nicht Partei des zwischen dem Händler und dem Kunden geschlossenen Kaufvertrages ist.

3.4. Für die Zwecke der schweizerischen bzw. liechtensteinischen Mehrwertsteuer (Inlandsteuer; nachfolgend «MwSt.») gilt Galaxus gegenüber den Kunden als Leistungserbringerin. Sie rechnet die so geschuldete MwSt. auf sämtlichen Lieferungen aus Kaufverträgen, die der Händler über den Marktplatz schliesst, in eigenem Namen mit der Eidg. Steuerverwaltung ab. Werden auf dem Marktplatz verkaufte Produkte vom Ausland in die Schweiz oder ins Fürstentum Liechtenstein geliefert, stellt der Händler dabei sicher, dass er die Einfuhr stets in eigenem Namen vornimmt (z.B. mittels Unterstellungserklärung Ausland) und alsdann für die Zwecke der MwSt. gegenüber Galaxus eine (MwSt.-befreite) Inlandlieferung erbringt. Für die Einfuhrsteuer sowie sämtliche weiteren Steuern, Abgaben oder Gebühren im Zusammenhang mit allen Verkäufen, die der Händler über den Marktplatz tätigt, bleibt allein der Händler verantwortlich.

3.5. Da Galaxus einen transparenten und kundenfreundlichen Marktplatz anbieten will, sollen für sämtliche Kaufverträge, die der Kunde mit unterschiedlichen Händlern schliesst, dieselben allgemeinen Vertragsbedingungen gelten. Aus diesem Grund stellt Galaxus diese Vertragsbedingungen zur Verfügung (nachfolgend «AGB»). Der Händler ist verpflichtet, die von Galaxus erstellten AGB zu verwenden. Die AGB regeln zusammen mit den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen der Schweiz den gesamten Kaufvertrag zwischen dem Händler und dem Kunden.

3.6. Der Händler nimmt zur Kenntnis und bestätigt, dass sämtliche Kaufverträge, die er über den Marktplatz schliesst, in Schweizer Franken geschlossen werden, materiellem Schweizer Recht unterstehen (unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts) und den Wohnsitz/Sitz des Kunden als ausschliesslichen Gerichtsstand vorsehen.

3.7. Der Händler stellt sicher und gewährleistet, dass er die AGB jederzeit erfüllt. Galaxus ist berechtigt, die AGB jederzeit mit einer Ankündigungsfrist von 60 Tagen zu ändern.

3.8. Schliesst der Händler die Kaufverträge nicht zu den AGB ab oder erfüllt der Händler die Kaufverträge nicht gemäss den AGB, so setzt Galaxus dem Händler eine einmalige Frist von 14 Tagen zur Einhaltung. Erfolgt die Einhaltung nicht innerhalb dieser Frist, so ist Galaxus ohne weitere Mitteilung berechtigt, den Händler von der Nutzung des Marktplatzes auszuschliessen.

3.9. Galaxus richtet dem Händler auf Grundlage seiner Angaben eine sogenannte Verkäuferdetailseite ein. Der Händler stellt sicher und gewährleistet, dass er auf seiner Verkäuferdetailseite immer klare, vollständige und aktuelle Angaben über seine Identität und seine Kontaktadresse (inkl. Postadresse und E-Mail -Adresse) macht sowie einfach zugängliche Informationen über seine Bearbeitung von Personendaten bereitstellt.

4 Keine Exklusivität und Preisgestaltung

4.1. Galaxus gewährt dem Händler keinerlei Exklusivität. Sowohl Galaxus als auch beliebige andere Händler sind berechtigt, auf dem Marktplatz die gleichen und/oder ähnliche Produkte zu verkaufen wie der Händler. Umgekehrt gewährt auch der Händler gegenüber Galaxus keinerlei Exklusivität. Der Händler ist berechtigt, seine Produkte über beliebige andere Kanäle (online und/oder offline) zu verkaufen. Dem Händler ist es lediglich untersagt, auf dem Marktplatz für andere Kanäle zu werben.

4.2. Der Händler betreibt das Geschäft auf dem Marktplatz auf eigenes Risiko. Der Händler nimmt insbesondere zur Kenntnis, dass Galaxus keinerlei Zusicherungen oder Garantien zu dem vom Händler auf dem Marktplatz erzielbaren Umsatz abgibt.

4.3. Der Händler ist in der Gestaltung der Verkaufspreise für seine Produkte vollkommen frei. Er verpflichtet sich aber Ziffer 4.4 und 4.5 zu beachten.

4.4. Für die Nutzer des Marktplatzes soll es möglichst einfach sein, Preise zu vergleichen. Um dies zu gewährleisten, muss der Händler sicherstellen, dass alle von ihm zur Publikation auf dem Marktplatz übermittelten Preise Endpreise darstellen, die sämtliche Steuern (mit Ausnahme der MwSt.), allfällige vorgezogene Recyclinggebühren (vRG), sowie Kosten für Verpackung/en, Lieferkosten, Mindermengenzuschläge und sämtliche weiteren allfälligen Abgaben, Gebühren oder Kosten enthalten, die vom Kunden zu bezahlen sind . Der Händler ist verpflichtet, Galaxus für jedes Produkt auch den nach Gesetz anwendbaren MwSt.-Satz mitzuteilen. Galaxus schlägt dem vom Händler übermittelten Preis die MwSt. hinzu (nachfolgend «Verkaufspreis»).

4.5. Der Händler hat sicherzustellen, dass seine Preisgestaltung immer den in der Schweiz geltenden anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen entspricht.

5 Marktplatz-Sortiment

5.1. Galaxus legt nach eigenem Ermessen die Waren- und Sortimentsgruppen fest, die auf dem Marktplatz verkauft werden dürfen (nachfolgend «Marktplatz-Sortiment»). Das aktuelle Marktplatz-Sortiment findet sich auf dem Marktplatz in der Navigation auf http://galaxus.ch und/oder http://digitec.ch . Galaxus ist berechtigt, das Marktplatz-Sortiment jederzeit zu ändern. Wesentliche Einschränkungen des Sortiments werden 14 Tage im Voraus angekündigt. Der Händler ist verpflichtet, sich laufend über das aktuelle Marktplatz-Sortiment zu informieren, so dass Ziffer 5.2 dieser Nutzungsbedingungen eingehalten ist.

5.2. Der Händler darf auf dem Marktplatz ausschliesslich Produkte anbieten, die zum Marktplatz-Sortiment gehören.

5.3. Der Händler verzichtet darauf, auf dem Marktplatz die in Anhang 3 als ausgeschlossen bezeichneten Produktgruppen und Produkte anzubieten, auch wenn diese Produkte grundsätzlich zum Marktplatz-Sortiment gehören. Der Händler verpflichtet sich, die in Anhang 3 enthaltenen Nachhaltigkeits-Anforderungen zu erfüllen. Galaxus kann Anhang 3 aus begründetem Anlass (z.B. Gesetzesrevisionen, negative Medienberichterstattung über bestimmte Produkte/Hersteller, Sicherheitsbedenken, Qualitätsbedenken etc.) jederzeit nach eigenem Ermessen anpassen.

5.4. Der Händler stellt sicher und gewährleistet, dass keine von ihm auf dem Marktplatz angebotenen Produkte gegen die guten Sitten verstossen (insb. kein diskriminierendes oder anderweitig verletzendes oder den Ruf von Galaxus oder eines Unternehmens der Migros-Gruppe potenziell schädigendes Material) und keinerlei Rechte Dritter verletzen, einschliesslich das Recht auf geistiges Eigentum (insb. Persönlichkeits-, Urheber-, Marken- und Patentrechte). Als Unternehmen der Migros-Gruppe gelten alle Migros Genossenschaften und der Migros-Genossenschafts-Bund sowie alle von diesen einzeln oder gemeinsam, direkt oder indirekt kontrollierten Unternehmen. Im Übrigen hält sich der Händler jederzeit sowohl an die in der Schweiz als auch an die in der EU geltenden Sanktions- und Embargovorschriften.

5.5. Der Händler bietet auf dem Marktplatz grundsätzlich nur ungebrauchte und originalverpackte Produkte an. Gebrauchte und/oder nicht originalverpackte Produkte darf der Händler nur in den gemäss Anhang 4 aufgeführten Waren- und Sortimentsgruppen des Marktplatz-Sortiments und gemäss den dort definierten Qualitätsanforderungen anbieten.

5.6. Der Händler ist verpflichtet, seinen Angebotsfeed mit vollständigen und korrekten Daten zu versehen. Fehlerhafte Angebote können von Galaxus jederzeit aus dem Marktplatz entfernt werden. Als fehlerhaft gelten z.B. unvollständige oder falsche Angaben zu einem Produkt, einen falschen MwSt.-Satz, die mehrfache Erfassung des gleichen Produkts etc. Der Händler nimmt zur Kenntnis, dass alle (in- und ausländischen) Händler, die in der Schweiz Produkte in Verkehr bringen, für gewisse Produkte eine vorgezogene Entsorgungsgebühr sowie allenfalls weitere Abgaben und Gebühren (z.B. vRG, VOC-Lenkungsabgaben, Urheberrechtsgebühren) entrichten müssen.

Sofern der Händler seinen Sitz im Ausland hat, verpflichtet er sich wo erforderlich, eine Vertretung in der Schweiz zu bezeichnen, um seine Pflichten aus den einschlägigen Gesetzen zu erfüllen. Er verpflichtet sich ebenfalls, alle Massnahmen zu ergreifen, damit die fälligen Gebühren entrichtet werden.

Sollte Galaxus von Dritten oder Behörden im Zusammenhang mit der vom Händler geschuldeten vorgezogenen Entsorgungsgebühr oder weiteren Abgaben und Gebühren in Anspruch genommen werden, ist der Händler verpflichtet, Galaxus vollumfänglich schadlos zu halten.

5.7. Der Händler ist verantwortlich für die Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Pflichten und Anforderungen für die von ihm auf dem Marktplatz angebotenen Produkte. Dies umfasst insbesondere:

  • Einhaltung allgemeiner in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein geltenden Produktesicherheits- sowie produktespezifischer Vorschriften wie namentlich (aber nicht abschliessend) des Lebensmittelrechts, des Chemikalienrechts, des Heilmittelrechts, des Energierechts, des Landwirtschaftsrechts, des Umweltrechts etc.;

  • Einholung und/oder Sicherstellung von Zertifizierungen bzw. Konformitätsprüfungen sowie für die Verkehrsfähigkeit erforderliche Zulassungen bzw. Bewilligungen;

  • Einhaltung sämtlicher allgemeinen und produktespezifischen Werbung-, Auslobungs- und Kennzeichnungsvorschriften inkl. der Vorschriften zur Herkunft von Waren, zu Angeboten mit Einsatz von Fernkommunikationstechniken, zu Gefahrenhinweisen, zum Irreführungs- und Täuschungsverbot, zur Konsumenteninformation, zur Energieetikette, etc.;

  • Sicherstellung sämtlicher Anforderungen an Rückverfolgbarkeit;

  • Erfüllung produkterechtlicher Nachmarktpflichten einschliesslich der Massnahmen der Produktebeobachtung (z.B. Stichprobenentnahme und Analyse, Führung von Beschwerdebüchern, Durchführung von Rückrufen, Einhaltung von Meldepflichten etc.);

  • Erfüllung der Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten (z.B. Produkteinformationsdateien, Datenblätter, technische Unterlagen, Sicherheitsdatenblätter, Konformitätsbewertungsunterlagen, Zertifizierungsunterlagen, Produktebewilligungen bzw. Produktezulassungen);

  • Sicherstellung, dass die Produkte weder Immaterialgüterrechte von Dritten, insb. Urheber-, Design-, Marken- und Patentrechte, noch das Lauterkeitsrecht verletzen.

Galaxus ist jederzeit berechtigt, vom Händler Nachweise über die in dieser Ziffer aufgeführten Voraussetzungen zu verlangen.

5.8. Bei einem geplanten Rückruf und/oder bei einer Rücknahme seitens des Händlers setzt dieser Galaxus unverzüglich in Kenntnis und informiert sie vollumfänglich über sämtliche Massnahmen des Händlers und/oder der zuständigen Behörden.

5.9. Bietet der Händler auf dem Marktplatz Produkte an, die gegen Ziffer 5.2, 5.3, 5.4, 5.5 oder 5.6 verstossen, so kann Galaxus diese Produkte unverzüglich vom Marktplatz entfernen und/oder den Händler vollständig von der Nutzung des Marktplatzes ausschliessen.

6 Technische Rahmenbedingungen des Marktplatzes

6.1. Die technischen Rahmenbedingungen des Marktplatzes sind in Anhang 1 festgelegt (nachfolgend «Technische Rahmenbedingungen»). Galaxus entscheidet eigenständig über die technische Weiterentwicklung des Marktplatzes und ist berechtigt, die Technischen Rahmenbedingungen jederzeit mit einer Ankündigungsfrist von 60 Tagen anzupassen.

6.2. Der Händler hatte vor Abschluss dieses Vertrages Gelegenheit, sich mit den Technischen Rahmenbedingungen vertraut zu machen. Der Händler ist allein dafür verantwortlich, dass seine technische Infrastruktur so auf die jeweils aktuellen Technischen Rahmenbedingungen abgestimmt ist, dass er den Marktplatz nutzen kann.

6.3. Galaxus ist bestrebt, die unterbrechungsfreie Verfügbarkeit des Marktplatzes zu ermöglichen. Der Händler nimmt zur Kenntnis, dass der Marktplatz auf einer technisch komplexen Lösung basiert und eine jederzeitige Verfügbarkeit nicht garantiert werden kann. Infolge von Wartungsarbeiten, Systemanpassungen oder Störungen kann die Verfügbarkeit eingeschränkt sein. Es besteht kein Anspruch auf Schadenersatzansprüche im Zusammenhang mit zeitlichen Unterbrüchen des Marktplatzes und/oder der technischen Anbindung. 

7 Angebote des Händlers und technische Umsetzung des Marktplatzes

7.1. Der Händler ist in der Gestaltung seiner Angebote auf dem Marktplatz grundsätzlich frei. Da der Kunde auf dem Marktplatz eine gewisse Einheitlichkeit der Präsentation und der Rahmenbedingungen erwartet und damit der Marktplatz die angestrebte Reputation erreichen und halten kann, ist der Händler verpflichtet, gewisse Grundsätze der Angebotsgestaltung und der Darstellung einzuhalten. Diese betreffen insbesondere die Beschreibung und bildliche Darstellung der Produkte, die Verfügbarkeit und die Lieferdauer. Die Produktdatenanforderungen finden sich in Anhang 1.

7.2. Wenn für das gleiche Produkt Materialien (wie in Ziffer 8.1 definiert) von mehreren Händlern und/oder Galaxus zur Verfügung steht, entscheidet Galaxus in eigenem Ermessen, welche Materialien auf dem Marktplatz angezeigt wird. Die Produktdetailseite kann daher auf Materialien von anderen Händlern oder von Galaxus beruhen und sich im Laufe der Zeit auch ändern.

7.3. Der Händler ist verpflichtet, sein gesamtes Angebot auf dem Marktplatz permanent aktuell zu halten und insb. die Verfügbarkeiten, die Lieferdauer und die Verkaufspreise im Minimum einmal täglich über die in Anhang 1 festgelegte Schnittstelle und in der dort festgelegten Art und Weise automatisiert zu aktualisieren.

7.4. Die weiteren «Service Level», die der Händler zu erfüllen hat, sind in Anhang 5 festgelegt (nachfolgend «Service Level»). Der Händler ist verpflichtet, die Service Level einzuhalten. Der Händler nimmt zur Kenntnis, dass die Nichteinhaltung der Service Levels die in Anhang 5 beschriebenen Konsequenzen haben kann. Galaxus ist berechtigt, die Service Levels jederzeit mit einer Ankündigungsfrist von 60 Tagen anzupassen.

8 Materialien des Händlers

8.1. Der Händler räumt Galaxus an allen von ihm im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages bereitgestellten Materialien, bestehend aus

  • Produktbildern, Produktegrafiken, Marken, Logos und anderen Immaterialgüterrechten für die Identifikation des Händlers ("Händler-IP") sowie

  • Produktbeschreibungen, Datenmaterialen, Angebots- und Produktdaten, produktbezogenen Texte und technische Spezifikationen (nachfolgend «Produkteinformationen»)

(nachfolgend "Materialien")

eine unentgeltliche, unwiderrufliche, räumlich unbeschränkte sowie unterlizenzierbare Lizenz ein. Diese Lizenz umfasst insbesondere die Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Wiedergabe und Zugänglichmachung sowie alle bekannten und unbekannten Nutzungsarten der Materialien. Sie beinhaltet auch das Recht zur Bearbeitung und Weiterentwicklung sowie die Nutzung der dabei entstehenden Ergebnisse im gleichen Umfang. Galaxus ist es insbesondere auch gestattet, Materialien zur Bewerbung gleicher Produkte anderer Händler und auf anderen Onlineshops für den Vertrieb von Produkten (inner- und ausserhalb der Schweiz und Liechtenstein) zu nutzen.

8.2. Der Händler sichert Galaxus zu, dass die Materialien keine Rechte Dritter verletzt, allen gesetzlichen Anforderungen entsprechen, nicht gegen die guten Sitten verstossen, sachlich korrekt und weder irreführend noch täuschend sind.

8.3. Nach Beendigung der Zusammenarbeit kann der Händler von Galaxus verlangen, die Nutzung der "Händler-IP " einzustellen.

9 Bestellung und Lieferung

9.1. Der Kunde bestellt beim Händler auf dem Marktplatz gemäss dem dort vorgegebenen Bestellprozess.

9.2. Galaxus bestätigt dem Kunden und dem Händler die Bestellung.

9.3. Die Lieferung der bestellten Produkte erfolgt vom Händler direkt an den Kunden. Die Lieferung gilt als erfolgt und die Gefahr geht mit der korrekten Ablieferung der vertragsgemässen Ware am Erfüllungsort auf den Kunden über.

9.4. Der Händler stellt sicher, dass die Lieferung für den Kunden als Lieferung des Händlers erkennbar ist (Name/Absender des Händlers auf Verpackung).

9.5. Die Details für den Prozessablauf einer Bestellung bzw. Lieferung sind in Anhang 1 dargestellt. Der Händler ist verpflichtet, sich daran zu halten.

9.6. Der Händler muss die operative Bearbeitung und Ausführung des Bestell- und Lieferprozesses über die in Anhang 1 festgelegte Schnittstelle manuell oder automatisiert tätigen.

9.7. Der Händler muss zu Beginn eine Lieferdauer für seine Produkte angeben. Der Händler teilt Galaxus über die in Anhang 1 festgelegte Schnittstelle und in der dort festgelegten Art und Weise die Produktverfügbarkeit („Produktverfügbarkeit“) für die von ihm angebotenen Produkte mit. Galaxus misst automatisiert die Lieferdauer des Händlers („gemessene Lieferdauer“) und passt gegebenenfalls die Lieferdauer an. Die Lieferdauer, welche auf dem Marktplatz angezeigt wird, ergibt sich aus den beiden Faktoren Produktverfügbarkeit und gemessene Lieferdauer.

9.8. Galaxus kann aus sachlichen Gründen (bspw. bei Betrugsverdacht) Bestellungen zurückhalten, deren Verarbeitung verweigern und/oder sie stornieren sowie Kunden vom Marktplatz ausschliessen. Der Händler nimmt zur Kenntnis, dass Galaxus dazu aber nicht verpflichtet ist.

10 Rückgabe

10.1. Der Händler gewährt dem Kunden ein Rückgaberecht, das mindestens die in den AGB bzw. den Rückgaberichtlinien festgelegten Bedingungen erfüllt.

10.2. Der Händler ist verpflichtet, eine Rückgabeadresse in der Schweiz zur Verfügung zu stellen.

10.3. Die Portogebühren für die Rückgabe, welche für den Transport anfallen, trägt grundsätzlich der Kunde, ausser bei Bekleidung und Schuhen bzw. bei den Sonderfällen, welche unter den Rückgaberichtlinien vermerkt sind. Die Portogebühren, die nicht beim Kunden anfallen, werden von Galaxus an den Händler weiterverrechnet.

10.4. Der Händler ermächtigt Galaxus, Erklärungen des Kunden zur Ausübung seines Rückgaberechts entgegenzunehmen. Galaxus informiert den Händler über die erhaltenen Erklärungen des Kunden.

10.5. Der Händler meldet Galaxus unverzüglich den Erhalt oder das Ausbleiben einer erwarteten Rückgabe durch den Kunden über die Schnittstelle gemäss Anhang 1 und ob der Händler die Rückgabe als vertragsgemäss akzeptiert. Nimmt der Händler eine fristgerechte Rückgabe entgegen, informiert der Händler Galaxus darüber unverzüglich. Gleiches gilt, wenn der Händler einen an den Kunden gelieferten Artikel aus Kulanz zurücknimmt. Wird die Rückgabe abgelehnt, muss der Händler einen Grund angeben und die abgelehnte Rückgabe an den Kunden zurücksenden. Die Details zur Rückgabe sind im Prozessablauf für Rückgaben in Anhang 1 dargestellt. Der Händler ist verpflichtet, sich daran zu halten.

10.6. Der Händler muss die operative Bearbeitung und Ausführung des Rückgabeprozesses über die in Anhang 1 festgelegte Schnittstelle manuell oder automatisiert tätigen.

11 Gewährleistung und Garantie gegenüber Kunden

11.1. Der Händler gibt gegenüber den Kunden für alle auf dem Marktplatz verkauften Produkte eine Gewährleistung, welche mindestens derjenigen in den AGB entspricht.

11.2. Der Händler anerkennt ausdrücklich, dass gegenüber dem Kunden alleine er für sämtliche Ansprüche/Forderungen aus Gewährleistung, Garantie, falscher oder verspäteter Lieferung, defekter oder fehlerhafter Produkte etc. verantwortlich ist. Der Händler bestätigt, dass Galaxus für keinerlei dieser Ansprüche direkt oder indirekt haftet.

12 Kundenservice und Kundenkommunikation

12.1. Der Customer Service Galaxus steht auch Kunden des Händlers, die über den Marktplatz von Galaxus eingekauft haben, für Fragen zu Produkten, Lieferungen, Rechnungen und Zahlungsmodalitäten etc. zur Verfügung. Der Händler nennt gegenüber Galaxus eine Kontaktperson, die bei Fragen, die den Händler betreffen, Auskunft erteilen kann.

12.2. Sämtliche Kommunikation mit dem Kunden im Rahmen des Vertragsschlusses, dessen Erfüllung und Lieferung der Produkte hat über den Marktplatz zu erfolgen. Um eine korrekte und widerspruchsfreie Kommunikation zu gewährleisten, verzichtet der Händler auf eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Kunden unter Umgehung des Marktplatzes. Der Händler bleibt aber alleiniger Vertragspartner des Kunden und der Händler ist allein für die Erteilung der erforderlichen Informationen, Aufklärungen etc. und deren inhaltliche Richtigkeit verantwortlich. Galaxus ist berechtigt, den Kunden bei Anfragen an den Händler zu verweisen.

12.3. Macht der Kunde Gewährleistungs- oder Garantieansprüche geltend oder wird der Kaufvertrag rückabgewickelt, ist der Händler zur direkten Kommunikation mit dem Kunden verpflichtet. Galaxus leitet entsprechende Erklärungen des Kunden an den Händler weiter und übermittelt dem Kunden die vollständigen Kontaktdaten des Händlers. Grundsatz im Hauptvertrag gelassen. Sanktion in Anhang 4 aufgenommen.

13 Beschwerdemanagement

13.1. Galaxus legt grossen Wert auf das Vertrauen des Händlers und des Kunden in die auf dem Marktplatz getätigten Geschäfte. Galaxus wird sich deshalb im Streitfalle um eine Schlichtung nach den nachfolgenden Bestimmungen bemühen:

  • Sowohl der Händler als auch der Kunde sind im Streitfalle (z.B. Streit über die Mangelfreiheit einer Ware) berechtigt, Galaxus den Sachverhalt mittels einer Beschwerde über den Customer Service mitzuteilen.

  • Galaxus wird den Sachverhalt zusammentragen und dazu gegebenenfalls mit dem Händler und dem Kunden in Kontakt treten.

  • Galaxus wird dem Händler sowie dem Kunden einen Lösungsvorschlag unterbreiten.

13.2. Auf diese Schlichtung einer Streitigkeit haben weder der Händler noch der Kunde einen Rechtsanspruch.

14 Publikation statistischer Angaben, Kundenbewertung und Community-Funktion

14.1. Galaxus darf statistische Angaben wie z.B. die Rückgabe- und Garantiefallquote sowie Testberichte zu Produkten des Händlers auf dem Marktplatz veröffentlichen.

14.2. Der Händler nimmt zur Kenntnis und ist einverstanden, dass dem Kunden nach Abschluss eines Kaufvertrages eine Bewertungsmöglichkeit zur Verfügung steht, um die Erfüllung des Kaufvertrages durch den Händler und das Produkt auf dem Marktplatz öffentlich zu bewerten.

14.3. Auf dem Marktplatz ist eine Community-Funktion eingerichtet, die Diskussionen und Fragen zu Produktangeboten ermöglicht. Der Händler kann die Community-Funktion gemäss den jeweilig geltenden Community-Richtlinien ebenfalls nutzen. Abweichend davon darf der Händler seine Beiträge nicht anonym verfassen, sondern hat diese unter Angabe seiner Firma zu verfassen

14.4. Galaxus überprüft ohne konkreten Verdacht keine Bewertungen oder Community-Beiträge. Ist ein Händler der Ansicht, dass über ihn von einem Kunden eine unzutreffende oder unzulässige Bewertung oder Äusserung im Community-Bereich abgegeben worden ist, kann er sich gemäss Ziffer 13 der vorliegenden Nutzungsbedingungen an Galaxus wenden. Galaxus entscheidet nach eigenem Ermessen, ob die Bewertung oder der Beitrag bis zu einer allfälligen gerichtlichen Klärung weiter auf dem Marktplatz erscheint.

15 Produkte-Ranking und Hervorhebungen

15.1. Galaxus setzt auf dem Marktplatz Rankingmechanismen ein. Diese Rankingmechanismen bestimmen, in welcher Reihenfolge die Produkte bei einer Suche oder in einer Kategorie auf dem Marktplatz dargestellt werden sowie die Reihenfolge, in der die Angebote verschiedener Händler zu einem Artikel angezeigt werden. Das Ranking berücksichtigt verschiedene Faktoren und setzt diese in ein Verhältnis zueinander. Eine Beschreibung der Rankingmechanismen ist in Anhang 6 enthalten.

15.2. Angebote von Galaxus auf dem Marktplatz unterliegen den gleichen Rankingmechanismen.

15.3. Galaxus hebt im Rahmen von Aktionen und Kampagnen bestimmte Produkte gesondert oder besonders prominent hervor (z.B. durch Banner, Teaserflächen o.ä.). Diese Hervorhebungen werden von Galaxus nach objektiven, in Anhang 7 festgelegten Kriterien vergeben. Die Produkte von Galaxus werden für eine allfällige Hervorhebung genauso geprüft bzw. anhand der Kriterien beurteilt wie die Produkte der Händler.

15.4. Die in den Anhängen 6 und 7 definierten Kriterien zum Produkte-Ranking gemäss Ziffer 15.1 als auch zur Produktehervorhebung gemäss Ziffer 15.3 darf Galaxus im eigenen Ermessen und jederzeit anpassen.

16 Verkaufsgebühr

16.1. Der Händler bezahlt Galaxus für die Vermittlung der Kunden eine Verkaufsgebühr (nachfolgend «Verkaufsgebühr»). Die Höhe der Verkaufsgebühr ist in Anhang 2 geregelt. Die Verkaufsgebühr schliesst eine kostendeckende Entschädigung für das Inkasso der Kaufpreisforderungen der Kunden bzw. eine Entschädigung für die Übernahme des Ausfallrisikos bei Kauf auf Rechnung (s. hinten, Ziffer 17.5) mit ein.

16.2. Die Verkaufsgebühr berechnet sich auf dem Verkaufspreis des Kaufgegenstandes nach Abzug der MwSt. Die so ermittelte Verkaufsgebühr versteht sich immer exkl. MwSt. Eine allfällig geschuldete MwSt. wird noch dazugeschlagen.

16.3. Die Verkaufsgebühr ist für sämtliche Kaufverträge geschuldet, die der Händler mit Kunden auf dem Marktplatz schliesst. Der Anspruch auf Verkaufsgebühr entsteht mit Abschluss des Kaufvertrages gemäss Ziffer 3.2.

16.4. Der Anspruch auf die Verkaufsgebühr erlischt, wenn in Übereinstimmung mit den AGB entweder der Kunde von seinem Rückgaberecht Gebrauch macht oder der Kaufvertrag nachträglich aufgelöst wird. In diesem Fall verzichtet Galaxus gegenüber dem Händler auf die Einforderung der Verkaufsgebühr bzw. überweist die bereits bezahlte Verkaufsgebühr an den Händler zurück.

16.5. Galaxus ist berechtigt, die Verkaufsgebühr jederzeit mit einer Ankündigungsfrist von 60 Tagen anzupassen. Die Zustimmung des Händlers gilt als erteilt, wenn der Händler seine Ablehnung Galaxus nicht vor Ablauf der Ankündigungsfrist schriftlich (Email ausreichend) angezeigt hat. Lehnt der Händler die Erhöhung der Verkaufsgebühr ab, so endet der Vertrag automatisch per Ende der Ankündigungsfrist und es kommen die Bestimmungen zur Anwendung, was den Bestimmungen über eine ordentliche Kündigung gleichsteht.

16.6. Der Händler nimmt zur Kenntnis, dass sein Produkt durch Galaxus (manuell oder automatisiert) zwecks Optimierung der Auffindbarkeit ohne Vorankündigung einer anderen Sortimentsgruppe zugeteilt werden kann und in dieser Sortimentsgruppe möglicherweise eine andere Verkaufsgebühr zu bezahlen ist.

Anhang

Anhang 1: Technische Rahmenbedingungen

Anhang 2: Verkaufsgebühren

Anhang 3: Definition der Chemikaliengruppen

Anhang 4: Händler KPIs


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