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Inhaltsverzeichnis
Table of Contents |
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3 Wie und wo liefere ich meine Ware an?
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Verpackung und Lieferzustand
Die Lieferscheine sind aussen an einer Sendungseinheit anzubringen.
Bei internationalen Lieferungen muss der Lieferschein in mehrfacher Ausführung beigelegt werden.
Jede Ladeeinheit muss mit einem eindeutigen Barcode (Mindesthöhe 31.75 mm gemäss GS1) versehen sein und auf einer der kurzen Seiten der Palette angebracht werden.
Auf der Etikette mit dem Barcode muss der korrekte Name des Absenders und des Empfängers ersichtlich sein.
Die Ware muss ausreichend gegen Beschädigungen während des Transports und Umschlags gesichert sein und soll beim Entfernen der Schutzfolie keine Gefahr für den Mitarbeitenden darstellen.
Sämtliche Artikel müssen in einem verpackten Zustand sein, insbesondere zerbrechliche Artikel müssen einen Schutz oder eine Umverpackung aufweisen.
Set-Artikel
Artikel, die in mehreren Packstücken angeliefert werden, müssen offensichtlich auf den Packstücken als solche gekennzeichnet sein (Beispiel: 1/3, 2/3, 3/3) inkl. einem sichtbaren EAN- oder GTIN-Code des Sets.
Alle Packstücke eines Set-Artikels müssen in der gleichen Anlieferung enthalten sein. Zusammengehörende Sets müssen sich auf demselben Ladungsträger befinden (Möbel und grosse Artikel ausgenommen).
Lebensmittel
Alle Artikel mit Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) müssen mindestens 60 Tage vor dem MHD angeliefert werden.
Ladungsträger
Die Warenanlieferungen, die nicht von Kurieren angeliefert werden, haben auf EUR-Tauschpaletten (1200mm x 800mm) zu erfolgen. Bei grösseren Produkten sollen Paletten verwendet werden, auf welchen die Produkte rundum geschützt sind (ohne Norm). Diese Paletten müssen unbedingt stabil und mit einem Hubwagen transportierbar sein.
Die maximale Beladungshöhe beträgt 220cm, eine Überbreite ist nicht zugelassen.
Gefahrengut
Der Lieferant ist für die Einhaltung der Transportvorschriften gemäss Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (ADR) verantwortlich (z.B. Kennzeichnung der Pakete mit der entsprechenden UN-Nummer).
Lieferadresse
Alle Lieferungen müssen an die Lieferadresse des Auftrags versendet werden. Anlieferungen an andere Lager werden abgewiesen.
Lieferscheinanforderungen
Übereinstimmung mit Anlieferung
Die Mitgabe physischer Lieferscheine ist zwingend.
Absender und Empfänger
Angabe des Absenders, inkl. Firmenname
Korrekte Empfängeradresse:
Entspricht der Adresse, auf welche der Auftrag lautet.
Reparierte Ware oder Austauschware muss stets separiert werden und klar gekennzeichnet den Zusatz "After Sales Handling" tragen.
Lieferscheinnummer, Auftragsreferenz und Seitennummerierung
Lieferscheinnummer
Datum Lieferscheinerstellung
Unsere Auftragsnummer
Sind in einer Sendung Positionen aus unterschiedlichen Aufträgen enthalten, sind diese pro Auftrag zu gruppieren.
Seitennummerierunginkl. Angabe der Gesamtanzahl an Seiten (x/y).
Positionsdetails
Auflistung aller Lieferpositionen pro Auftragsnummer mit Angabe der gelieferten Menge.
Name des Produkts
EAN/GTIN und unsere Artikelnummer
Alternativ EAN/GTIN und Lieferantenartikelnummer
Bei der Anlieferung Set-Artikeln (z.B. Möbel) ist zusätzlich eine Auflistung der zusammengehörigen Packstücke zwingend.
Musterlieferschein
Musterlabel
Ein Musterlabel auf Paletten, sowie auf Paketen, die bei Galaxus angeliefert werden, sollen mindestens die untenstehenden Punkte aufgedruckt haben:
Absender-Adresse
Empfänger-Adresse
einzigartiger, gut lesbarer Barcode (Barcode zusätzlich alphanumerisch ausgeschrieben)
Datenaustausch
ASN
SSCC-Sammelcontainer (mehrere übermittelte Container auf einer Palette).
Übermittelte Barcodes müssen mit dem Scanner von aussen zugänglich sein, ohne dass die Folie geöffnet oder einzelne Container verschoben werden müssen.
Alternativ können die Barcodes gesammelt pro Transporteinheit auf einem, dem Lieferschein beigelegten A4 Dokument, ausgedruckt werden.
Jeder Container muss den entsprechenden Barcode mit den übermittelten Lieferinformationen tragen.
Kein Barcode an Sammelcontainer, welcher als Masterbarcode erscheint.
Diese Art der Anlieferung muss im Anbindungsprozess abgeklärt und getestet werden.
EDI
Die Mitgabe von physischen Lieferscheinen ist zwingend.
Ein 1:1 Verhältnis zwischen physischen und übermittelten Lieferscheinen ist zwingend.
Die Lieferscheinnummer muss als solche klar gekennzeichnet sein und exakt mit der elektronisch übermittelten Referenz übereinstimmen.
Lieferscheinnummer nur einmalig verwenden.
Die Lieferscheinnummer darf nicht identisch mit der Auftragsnummer sein.