🇩🇪 Welche Produktgebühren fallen in Deutschland an?

🇩🇪 Welche Produktgebühren fallen in Deutschland an?

In Kürze

Allgemeines über Produktgebühren

In Deutschland werden die EU-Vorgaben zur Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) durch nationale Gesetze umgesetzt. Hersteller und Importeure (=Inverkehrbringer), die Produkte erstmals auf dem deutschen Markt in Verkehr bringen, tragen die Verantwortung für Entsorgung, Recycling und Rücknahme ihrer Produkte – und finanzieren die dafür notwendigen Systeme. Die Umsetzung erfolgt u. a. über das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG), die Batterieverordnung (BattVO), das Verpackungsgesetz (VerpackG) sowie das Urheberrechtsgesetz (UrhG). Registrierungen erfolgen bei staatlich anerkannten Stellen oder Rücknahmesystemen. Endkonsumenten zahlen die Gebühren indirekt über den Produktpreis.


Als Händler bei Galaxus Deutschland GmbH

Bei der Anmeldung als Händler bei Galaxus Deutschland GmbH sind folgende Informationen bezüglich Produktgebühren anzugeben:

  • Als Inverkehrbringer von Elektro-, Elektronikgeräten und Batterien:

    • WEEE-Registrierungsnummer für Hersteller/Importeure

    • WEEE-Registrierungsnummer pro Kategorie-Marken-Kombination

  • Als Inverkehrbringer von Verpackungen:

    • LUCID-Registrierungsnummer


Deutsche Gesetze

ElektroG (Elektro- und Elektronikgerätegesetz)

  • Ziel: Umsetzung der WEEE-Richtlinie in Deutschland – Förderung der Rücknahme, Wiederverwendung und umweltgerechten Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten.

  • Rechtliche Auslegung: Hersteller und Importeure müssen sich vor dem ersten Inverkehrbringen bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (Stiftung EAR) registrieren und erhalten eine individuelle WEEE-Nummer. Die Registrierung ist Pflichtvoraussetzung für den Vertrieb in Deutschland.

  • Wichtig: Betroffen in Verkehr gebrachte Geräte müssen zusätzlich wie folgt pro Kategorie-Marken-Kombination bei EAR registriert werden:

    • Unternehmensname & Adresse

    • Markenname(n)

    • Batterienkategorie

    • Art der Marktteilnahme (Hersteller, Importeur, Bevollmächtigter)

  • Link: https://www.stiftung-ear.de/themenwelten/pflichten-hersteller/welche-pflichten-haben-hersteller-von-elektrogeraeten/


BattVO (Batteriegesetz)

  • Ziel: Umsetzung der EU-Batterierichtlinie in Deutschland – Sicherstellung der Rücknahme, Sortierung und umweltgerechten Verwertung von Batterien und Akkus.

  • Rechtliche Auslegung: Hersteller und Importeure von Batterien und Akkus müssen sich ebenfalls bei der Stiftung EAR registrieren und erhalten eine WEEE-Nummer (für Gerätebatterien analog geregelt). Sie sind verpflichtet, sich einem zugelassenen Rücknahmesystem (z. B. GRS Batterien) anzuschließen oder ein eigenes zu betreiben.

  • Wichtig: In Verkehr gebrachte Batterien/Akkus müssen zusätzlich wie folgt pro Kategorie-Marken-Kombination bei EAR registriert werden:

    • Unternehmensname & Adresse

    • Markenname(n)

    • Batterienkategorie

    • Art der Marktteilnahme (Hersteller, Importeur, Bevollmächtigter)

  • Link: https://www.stiftung-ear.de/themenwelten/hersteller/welche-pflichten-haben-hersteller-von-batterien/


VerpackG (Verpackungsgesetz)

  • Ziel: Umsetzung der EU-Verpackungsrichtlinie in Deutschland – Verringerung von Verpackungsabfällen durch Recycling, Wiederverwendung und Rücknahmepflichten.

  • Rechtliche Auslegung: Hersteller und Importeure, die befüllte Verpackungen erstmals in Deutschland in Verkehr bringen, müssen sich im Verpackungsregister LUCID (betrieben von der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister, ZSVR) registrieren und erhalten eine LUCID-Registrierungsnummer. Zusätzlich ist die Beteiligung an einem dualen System (z. B. Der Grüne Punkt, Reclay, Landbell) Pflicht, das die Entsorgungskosten trägt.

  • Wichtige Details: Jährliche Mengenmeldungen (Vollständigkeitserklärung) ab bestimmten Schwellenwerten. Die LUCID-Nummer muss auf Anfrage vorgelegt werden können. Seit 2023 sind auch Einweggetränkebecher und To-Go-Verpackungen stärker reguliert.

  • Link: https://lucid.verpackungsregister.org/


UrhG (Urheberrechtsgesetz) – Geräte- und Speichermedienabgabe

  • Ziel: Vergütung von Urhebern für die private Vervielfältigung ihrer Werke durch Abgaben auf Geräte und Speichermedien, die zur Vervielfältigung genutzt werden können.

  • Rechtliche Auslegung: Hersteller und Importeure von abgabepflichtigen Geräten (z.B. PCs, Smartphones, Drucker, Scanner, USB-Sticks) sind verpflichtet, Vergütungen an die zuständigen Verwertungsgesellschaften zu zahlen. Für audiovisuelle Inhalte ist die ZPÜ (Zentralstelle für private Überspielungsrechte, ein Zusammenschluss von GEMA, GVL u.a.) zuständig, für Texte und Bilder die VG Wort.

  • Wichtige Details: Abgabepflicht entsteht mit dem erstmaligen Inverkehrbringen im Inland. Gesamtverträge zwischen Verwertungsgesellschaften und Branchenverbänden regeln Pauschalen je Gerätekategorie. Die Tarife werden regelmäßig aktualisiert und können rückwirkend geltend gemacht werden.

  • Link ZPÜ: https://www.zpue.de/

  • Link VG Wort: https://vgwort.de/