🇨🇭 Plattformbesteuerung in der Schweiz - Gültig ab 2025
Einführung der Plattformbesteuerung (Schweiz) ab 2025
Am 01. Januar 2025 ist in der Schweiz eine Revision des Mehrwertsteuergesetzes in Kraft getreten, mit der die sogenannte Plattformbesteuerung eingeführt wurde. Diese Änderung hat direkte Auswirkungen auf die Abrechnung, die Rechnungsstellung sowie auf die steuerlichen Pflichten von Marktplatzhändlern auf dem Marktplatz der Digitec Galaxus AG.
Auf dieser Seite werden alle relevanten Informationen zur erfolgten Umstellung sowie zu den daraus resultierenden Anforderungen und Rahmenbedingungen bereitgestellt.
Was ändert sich grundsätzlich?
Bis zum 31. Dezember 2024 galten Marktplatzhändler gegenüber dem Endkunden als Leistungserbringer und waren für die Abführung der Mehrwertsteuer verantwortlich. Seit dem 1. Januar 2025 bleibt der Händler weiterhin Leistungserbringer, während die Plattform gemäss gesetzlicher Regelung die Mehrwertsteuer für über den Marktplatz abgewickelte Verkäufe erhebt und abführt.
Seit dem 01. Januar 2025 gilt folgende steuerrechtliche Struktur:
Die Plattform (Digitec Galaxus AG) gilt für MWST-Zwecke als Leistungserbringer gegenüber dem Endkunden.
Die Mehrwertsteuer auf den Verkaufspreis wird durch Digitec Galaxus an die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) abgeführt
Der Verkauf des Marktplatzhändlers an Digitec Galaxus gilt als fiktive, steuerbefreite Inlandlieferung (Steuersatz 0 %)
Auswirkungen auf die Auszahlung:
Marktplatzhändler erhalten den Nominalbetrag der Kaufpreisforderung exklusive MWST, abzüglich der Verkaufsgebühr bzw. der Provision.
Wann erfolgt die Umstellung?
Die technische Umstellung der Systeme erfolgte am 31. Dezember 2024 um 07:00 Uhr.
Bestellungen vor dem 31.12.2024, 07:00 Uhr
→ Abwicklung nach der bisherigen Logik (MWST-Pflicht beim Marktplatzhändler)Bestellungen ab dem 31.12.2024, 07:00 Uhr
→ Abwicklung nach der neuen Logik (Plattformbesteuerung)
Für die buchhalterische Einordnung gilt:
Massgebend ist der Bestellzeitpunkt (Order Export), nicht das Lieferdatum. Bestellungen, die vor dem Stichtag ausgelöst, jedoch erst im Januar geliefert wurden, unterliegen weiterhin der bisherigen Regelung.
Was bedeutet das für Rechnungen und Belege?
Gegenüber dem Endkunden: Für Bestellungen nach der Umstellung darf keine MWST mehr gegenüber dem Endkunden ausgewiesen werden. Zivilrechtlich bleibt der Endkunde Vertragspartner des Marktplatzhändlers, steuerrechtlich gilt jedoch Digitec Galaxus als Leistungserbringer für MWST-Zwecke.
Gegenüber Digitec Galaxus: Die Lieferung gilt als fiktive Lieferung. Eine Anpassung der Rechnungsadresse oder des Rechnungslayouts ist nicht zwingend erforderlich, sofern die Lieferung ohne MWST (0 %) ausgewiesen wird.
Szenarien je nach Händler-Typ
1. Marktplatz Händler mit Sitz in der Schweiz
Eine Schweizer MWST-Nummer ist erforderlich.
Die Ware wird – sofern zutreffend – durch den Marktplatzhändler importiert.
Die Einfuhrsteuer kann als Vorsteuer geltend gemacht werden.
Der Verkauf an Digitec Galaxus AG erfolgt als fiktive Lieferung zu 0 % MWST.
Die Auszahlung erfolgt netto, abzüglich Verkaufsgebühr bzw. Provision.
2. Marktplatz Händler mit Sitz in der EU (Nutzung EU Hub)
Wenn ausschliesslich der EU Hub genutzt wird und keine weiteren Verkäufe in der Schweiz erfolgen:
Aus Sicht von Digitec Galaxus ist keine Fiskalvertretung in der Schweiz erforderlich.
Digitec Galaxus übernimmt die Rolle des Importeurs.
Hinweis
Die steuerliche Situation ist abhängig vom individuellen Geschäftsmodell. Eine Klärung mit der zuständigen Steuerberatung wird empfohlen, insbesondere bei zusätzlichen Vertriebskanälen oder Liefermodellen.
3. Marktplatz Händler mit Sitz im Ausland (Eigener Import / Kein EU Hub)
(Eigener Import / kein EU Hub)
Wenn die Ware eigenständig in die Schweiz importiert wird:
Der Marktplatzhändler bleibt Importeur
Die Einfuhrumsatzsteuer ist weiterhin durch den Marktplatzhändler abzuführen.
Die Einfuhrsteuer kann über eine Fiskalvertretung als Vorsteuer geltend gemacht werden.
Anschliessend erfolgt die fiktive steuerfreie Lieferung (0 %) an Digitec Galaxus.
Wichtiger Hinweis zur Saldobesteuerung
Bei Anwendung der Saldobesteuerungsmethode (pauschaler Steuersatz anstelle des effektiven Vorsteuerabzugs) ist Folgendes zu beachten:
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) sieht derzeit keine Möglichkeit vor, Vorsteuern im Rahmen der Plattformbesteuerung geltend zu machen. Da Digitec Galaxus die 8.1 % MWST auf den Verkaufspreis abführt, entfällt für Marktplatzhändler die Möglichkeit, den pauschalen Steuersatz anzuwenden. Daraus können finanzielle Nachteile entstehen.
Empfehlung:
Die ESTV empfiehlt betroffenen Marktplatzhändlern den Wechsel zur effektiven Abrechnungsmethode. Eine Abstimmung mit der zuständigen Steuerberatung wird empfohlen.
Häufige Fragen (FAQ)
Ist ein neuer Vertrag erforderlich?
Ein separater Vertragsabschluss ist nicht erforderlich. Mit dem Weiterverkauf auf der Plattform ab dem 01.01.2025 gelten die angepassten Nutzungsbedingungen als akzeptiert.
Wie werden Retouren behandelt?
Massgebend ist das Ursprungsdatum der Bestellung:
Bestellungen vor dem 31.12.2024, 07:00 Uhr
→ Abwicklung nach der bisherigen Logik (MWST-Korrektur durch den Marktplatzhändler)Bestellungen ab dem 31.12.2024, 07:00 Uhr
→ Abwicklung nach der neuen Logik (MWST-Korrektur durch Digitec Galaxus)
Was passiert, wenn weiterhin MWST ausgewiesen wird?
Falls weiterhin MWST auf Belegen ausgewiesen oder abgeführt wird, gilt Folgendes:
Die Belege müssen korrigiert werden
Der entsprechende Betrag über die MWST-Abrechnung bei der ESTV zurückzufordern
Digitec Galaxus zahlt ausschliesslich Nettobeträge aus
Was gilt für nachträglich ausgestellte Gutschriften?
Da die Abrechnung zwischen Marktplatzhändlern und Digitec Galaxus auf Nettobasis erfolgt, dürfen nachträglich ausgestellte Gutschriften (z. B. Teilgutschriften in Garantiefällen, die manuell über Digitec Galaxus abgewickelt werden) keine Mehrwertsteuer enthalten.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient ausschliesslich zu Informationszwecken und stellt keine Steuerberatung dar. Bei komplexen Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder Treuhänder.