🇨🇭 Welche Produktgebühren fallen in der Schweiz an?

🇨🇭 Welche Produktgebühren fallen in der Schweiz an?

In Kürze

In der Schweiz sind Hersteller und Importeure betroffener Produkte gesetzlich verpflichtet, die umweltgerechte Entsorgung zu garantieren. Hierzu werden Recycling- und Entsorgungsgebühren erhoben. Ebenso fallen Gebühren bezüglich Urheberrechte an. Produktgebühren werden von diversen Organisationen verwaltet, bei welchen sich Hersteller und Importeure selbständig anmelden müssen. Der Melde- und Abgabevorgang erfolgt direkt mit den Organisationen. Detaillierte Produkt- und Tarifübersichten sind auf den jeweiligen Webseiten auffindbar.

Produktgebühren

SENS (Recyclingbeitrag für Elektro- und Elektronikgeräte)

  • Zweck: Finanzierung der umweltgerechten Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten.

  • Gesetzliche Grundlage: Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG).

  • Details:

    • Hersteller und Importeure verpflichten sich, einen vorgezogenen Recyclingbeitrag (vRB) für elektrische und elektronische Haushaltsgeräte, Werkzeuge und Beleuchtung zu erheben.

    • Ziel: Förderung der Kreislaufwirtschaft und Vermeidung von Elektronikabfall.

    • Anmerkung: SENS ist eine schweizweite Branchenlösung und die SENS-Mitgliedschaft freiwillig. Die Verordnung gilt dennoch für alle Hersteller und Importeure.

  • Link: https://www.erecycling.ch/


Swico (Recyclingbeitrag für IT- und Bürogeräte)

  • Zweck: Finanzierung der umweltgerechten Entsorgung von IT-, Büro- und Unterhaltungselektronik.

  • Gesetzliche Grundlage: Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG).

  • Details:

    • Hersteller und Importeure verpflichten sich, einen vorgezogenen Recyclingbeitrag (vRB) für IT, Unterhaltungselektronik sowie Büro- und Telekommunikationsgeräte zu erheben.

    • Ziel: Förderung der Kreislaufwirtschaft und Vermeidung von Elektronikabfall.

    • Anmerkung: SWICO ist eine schweizweite Branchenlösung und die SWICO-Mitgliedschaft freiwillig. Die Verordnung gilt dennoch für alle Hersteller und Importeure.

  • Link: https://www.swico.ch/de/recycling/


SUISA (Urheberrechtsvergütung)

  • Zweck: Vergütung für die private Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke (z. B. Musik, Filme).

  • Gesetzliche Grundlage: Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (URG).

  • Details:

    • Abgabe auf Leerträger oder Geräte mit intergiertem Speicher.

    • Ziel: Einnahmen werden an Künstler und Rechteinhaber verteilt.

  • Link: https://www.suisa.ch/de/


INOBAT (Entsorgungsgebühr für Batterien)

  • Zweck: Finanzierung der Sammlung und umweltgerechten Entsorgung von Batterien im Auftrag

  • Gesetzliche Grundlage: Verordnung des UVEK (Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation) über die Höhe der vorgezogenen Entsorgungsgebühr für Batterien gestützt auf dem Bundesgesetz über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz, USG)

  • Details

    • Hersteller und Importeure von Batterien sind verpflichtet, eine vorgezogene Entsorgungsgebühr (VEG) zu erheben.

    • Ziel: Verhinderung von Umweltbelastungen durch Batterien.

  • Link: https://www.inobat.ch/de/home