🇨🇭 Welche Produktgebühren fallen in der Schweiz an?

🇨🇭 Welche Produktgebühren fallen in der Schweiz an?

 

 

In Kürze

Allgemeines über Produktgebühren

In der Schweiz sind Hersteller und Importeure betroffener Produkte gesetzlich verpflichtet, die umweltgerechte Entsorgung zu garantieren. Hierzu werden Recycling- und Entsorgungsgebühren erhoben. Ebenso fallen Gebühren bezüglich Urheberrechte an. Produktgebühren werden von diversen Organisationen verwaltet, bei welchen sich Hersteller und Importeure selbständig anmelden müssen. Der Melde- und Abgabevorgang erfolgt direkt mit den Organisationen. Detaillierte Produkt- und Tarifübersichten sind auf den jeweiligen Webseiten auffindbar.


Als Lieferant bei Digitec Galaxus AG

Abhängig von der Vereinbarung zwischen Lieferanten und Digitec Galaxus AG werden Produktgebühren bereits mit in die Preisliste einkalkuliert oder nicht. Bei der Anbindung als Partner mit Digitec Galaxus AG muss daher deklariert werden, ob anfallende Produktgebühren bereits im Preis inbegriffen sind.


Produktgebühren

SENS (Recyclingbeitrag für Elektro- und Elektronikgeräte)

  • Zweck: Finanzierung der umweltgerechten Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten.

  • Gesetzliche Grundlage: Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG).

  • Details:

    • Hersteller und Importeure verpflichten sich, einen vorgezogenen Recyclingbeitrag (vRB) für elektrische und elektronische Haushaltsgeräte, Werkzeuge und Beleuchtung zu erheben.

    • Ziel: Förderung der Kreislaufwirtschaft und Vermeidung von Elektronikabfall.

    • Anmerkung: SENS ist eine schweizweite Branchenlösung und die SENS-Mitgliedschaft freiwillig. Die Verordnung gilt dennoch für alle Hersteller und Importeure.

  • Link: https://www.erecycling.ch/


Swico (Recyclingbeitrag für IT- und Bürogeräte)

  • Zweck: Finanzierung der umweltgerechten Entsorgung von IT-, Büro- und Unterhaltungselektronik.

  • Gesetzliche Grundlage: Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG).

  • Details:

    • Hersteller und Importeure verpflichten sich, einen vorgezogenen Recyclingbeitrag (vRB) für IT, Unterhaltungselektronik sowie Büro- und Telekommunikationsgeräte zu erheben.

    • Ziel: Förderung der Kreislaufwirtschaft und Vermeidung von Elektronikabfall.

    • Anmerkung: SWICO ist eine schweizweite Branchenlösung und die SWICO-Mitgliedschaft freiwillig. Die Verordnung gilt dennoch für alle Hersteller und Importeure.

  • Link: https://www.swico.ch/de/recycling/


SUISA (Urheberrechtsvergütung)

  • Zweck: Vergütung für die private Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke (z. B. Musik, Filme).

  • Gesetzliche Grundlage: Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (URG).

  • Details:

    • Abgabe auf Leerträger oder Geräte mit intergiertem Speicher.

    • Ziel: Einnahmen werden an Künstler und Rechteinhaber verteilt.

  • Link: https://www.suisa.ch/de/


INOBAT (Entsorgungsgebühr für Batterien)

  • Zweck: Finanzierung der Sammlung und umweltgerechten Entsorgung von Batterien im Auftrag

  • Gesetzliche Grundlage: Verordnung des UVEK (Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation) über die Höhe der vorgezogenen Entsorgungsgebühr für Batterien gestützt auf dem Bundesgesetz über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz, USG)

  • Details

    • Hersteller und Importeure von Batterien sind verpflichtet, eine vorgezogene Entsorgungsgebühr (VEG) zu erheben.

    • Ziel: Verhinderung von Umweltbelastungen durch Batterien.

  • Link: https://www.inobat.ch/de/home