🇨🇭 Welche Anforderungen muss ich als Direktlieferant erfüllen?

🇨🇭 Welche Anforderungen muss ich als Direktlieferant erfüllen?

Digitec Galaxus AG

Wir stellen spezifische Anforderungen, wie eine direkte Lieferung an den Endkunden zu erfolgen hat. Dies beinhaltet die folgenden Punkte, welche von uns mittels Testbestellungen geprüft werden können.

Unterdrückung der Absenderinformationen

Die Digitec Galaxus AG erlaubt keine Lieferantenangabe bei den detaillierten Sendebenachrichtigungen für registrierte Kunden der Schweizerischen Post.
Die Unterdrückung der Absenderinformation können Sie über ihren Key Account Manager bei der Post beantragen und ist kostenlos. Dabei stehen folgende zwei Varianten bei der Umsetzung zur Wahl:

  • Die Unterdrückung der Absenderinformation bei der aktuell verwendeten Frankierlizenz.

  • Die Erstellung einer neuen Frankierlizenz, welche unterdrückt wird und für Lieferungen im Auftrag der Digitec Galaxus AG zu verwenden ist.

Kunden werden danach weiterhin über den Sendungsstatus informiert, aber ohne eine Angabe des Versenders.

Trackingnummern

Die Digitec Galaxus AG erwartet für alle Direktlieferungen die Übermittlung der dazugehörigen Trackingnummer via EDI oder Partner Portal. Falls der Lieferant wiederholt keine Trackingangaben übermittelt, behalten wir uns vor, keine Direktlieferungen mehr beim entsprechenden Lieferanten zu platzieren.

Versandetiketten, Absenderadresse und Lieferschein

Die Digitec Galaxus AG bevorzugt für Direktlieferungen Pakete mit Adressetiketten. Entweder wird auf der Etikette der Absender komplett weggelassen – oder aber er muss wie folgt lauten:

Digitec Galaxus AG
Returns
Parallelstrasse 10
5606 Dintikon

Wenn keine Adressetiketten verwendet werden, kann auch der Lieferschein in einer Dokumententasche zur Angabe von Anschrift und Absender verwendet werden. Bezüglich Lieferscheine sind folgende Punkte zu berücksichtigen:

  • Die Digitec Galaxus AG versendet Lieferscheine nur an Firmenkunden, welche explizit einen Lieferschein wünschen. Lieferanten mit Partner Portal-Anbindung erhalten die Information, ob der Firmenkunde einen Lieferschein wünscht, mitgeliefert. Falls der Lieferant dieses Setting nicht berücksichtigen kann, wird bevorzugt, dass allen Lieferungen ein Lieferschein beigelegt wird.

  • Falls ein Lieferschein in einer Dokumententasche zur Angabe von Anschrift und Absender verwendet wird, darf dem Paket in keinem Falle ein weiterer Lieferschein beigelegt werden.

  • Wenn ein Lieferschein beigelegt wird, hat dies zwingend im von der Digitec Galaxus AG vorgegebenen Format zu erfolgen. Zu beachten sind im Speziellen: 

    • Korrekte Logos in guter Auflösung

    • Korrekte Links in der Kopfzeile

    • Mindesthöhe Kopfzeile

    • Seitenränder

Designvorlagen und Musterlieferscheine können Sie hier herunterladen:

Verpackung

Die Verpackung der Artikel untersteht gewissen Gütekriterien. Diese werden von der Digitec Galaxus AG periodisch geprüft und der Lieferant wird bei Verfehlungen ermahnt.

  • Die Sendung darf keinerlei Werbung, Prospekte, Werbegeschenke oder andere von der Digitec Galaxus AG nicht explizit gewünschte Zusätze enthalten.

  • Die Sendung muss neutral verpackt sein (Whitelabeling) und darf keinen Rückschluss auf den Versender zulassen:

    • Keine Logos oder URLs auf der Verpackung, dem Klebeband, der Umverpackung oder dem Verpackungsmaterial

    • Ausnahme sind reine Herstellerlogos oder Markenlogos auf der Umverpackung oder anderem Verpackungsmaterial, Klebeband etc.

  • Die Verpackung muss genügenden Schutz des Inhalts bieten:

    • Das Verhältnis von Warenkubik zu Versandkubik soll möglichst optimiert (keine Luft) sein

    • Das Verhältnis von Verpackungsstärke zu Gewicht muss so gewählt werden, dass Transportschäden minimiert werden

  • Eine Umverpackung ist gewünscht, aber nicht zwingend. Wenn keine Umverpackung gemacht wird, dann muss die Ware zwingend so verpackt sein, dass keine Rückstände an der OVP durch Etiketten, Klebeband oder Ähnlichem hinterlassen werden.

  • Aus Datenschutzgründen ist es untersagt, Angaben wie Emailadresse oder Telefonnummer des Kunden auf der Umverpackung anzubringen. Persönliche Angaben des Kunden müssen sich auf den Namen und Adresse beschränken.