Dieser Bereich gilt nur für Digitec Galaxus AG Partner.
Am besten informieren Sie Ihren Spediteur über den vertraglich vereinbarten Incoterm mit Digitec Galaxus AG. Es ist ausserdem von Vorteil, wenn dieser auch auf der Exporthandelsrechnung genannt wird.
Ist mit dem Lieferanten der Incoterm DAP zollabgefertigt vereinbart, müssen sowohl allfällige Zollabgaben als auch die CH-Einfuhrsteuer über das ZAZ Konto von Digitec Galaxus AG abgerechnet werden. In Abweichung zum Incoterm DAP gehen die Verzollungsdienstleistungskosten zu Lasten des Lieferanten.
Auf jeder Einfuhrzollanmeldung muss zwingend als Versender der Warenlieferant genannt werden. Der Name muss exakt gleich dem Handelsregisternamen buchstabiert sein, ansonsten können die Veranlagungsverfügungen nicht sauber zugeteilt werden.
In der Rubrik Warenbezeichnung ist die Bestellnummer der Digitec Galaxus AG (achtstellig) aufzuführen. Ist die Bestellnummer aus der Handelsrechnung nicht ersichtlich, so muss der Zolldeklarant mit tradecompliance@digitecgalaxus.ch Kontakt aufnehmen.
Ist mit dem Lieferanten der Incoterm DAP vereinbart, so ist Digitec Galaxus AG für die Schweizer Importzollabfertigung zuständig.
Sofern keine andere Abmachung getroffen wurde, muss die Importabfertigung durch unseren Verzollungspartner, Firma Streck Transport AG abgewickelt werden. Um eine reibungslose Zollabfertigung zu gewährleisten, empfehlen wir, der Streck Transport AG, mindestens 24 Stunden vor Grenzübertritt folgende Informationen und Unterlagen zukommen zu lassen:
Ankunftsdatum
Zollstelle
Exportdokumente (Ausfuhrdokumente oder Transitpapiere)
Excel-Dokumente ()
Lieferantenrechnungen
Ursprungsnachweise sofern vorhanden
Verzollungsavis an: digitecgalaxus.avise.zoll.moehlin@streck.ch
Kontakt Streck Transport AG:
Streck Transport AG
Industriestrasse 30
CH-4313 Möhlin
Tel. +41 61 855 14 00