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Inhaltsverzeichnis

1 Präambel

1.1. Die Digitec Galaxus AG betreibt die beiden Onlineshops http://galaxus.ch und http://digitec.ch mit eigenen Produkten und Dienstleistungen (nachfolgend beide zusammen «Onlineshop»). Dieser Onlineshop ist von der Digitec Galaxus AG um ein Händlerprogramm erweitert worden, welches unabhängigen Drittparteien (nachfolgend «Händler») ermöglicht, ihre Produkte über den Onlineshop direkt an Kunden mit Wohn- oder Firmensitz in der Schweiz oder Liechtenstein zu verkaufen (nachfolgend «Händlerprogramm»).

1.2. Liechtenstein ist Teil des Schweizer Zollgebietes. Die bei der Einfuhr nach Liechtenstein anfallenden Eingangsabgaben (Einfuhrsteuer und allfällige Zollabgaben) werden ebenfalls von der Eidgenössischen Zollverwaltung nach Schweizer Recht erhoben.

1.3. Der Händler ist daran interessiert, das Händlerprogramm für den Verkauf seiner Produkte über den Onlineshop zu nutzen.

1.4. Vor diesem Hintergrund schliessen die Parteien die vorliegende Vereinbarung:

2 Vertragsschluss / Vertragsparteien

2.1. Der Händler schliesst sämtliche Kaufverträge, die er über den Onlineshop schliesst, in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko. Der Händler ist somit alleiniger Vertragspartner des Kunden und alleine für die gesamte Erfüllung und Abwicklung sämtlicher Kaufverträge verantwortlich (inkl. Lieferung, Gewährleistung, Garantie, Rückabwicklung etc.). Die Lieferung der Produkte an die Kunden hat immer gemäss Ziffer 8 zu erfolgen.

2.2. Der Kaufvertrag zwischen dem Kunden und dem Händler kommt im Zeitpunkt der Bestellung durch den Kunden im jeweiligen Onlineshop oder in einer der Filialen der Digitec Galaxus AG bzw. per Telefon oder E-Mail beim Customer Service der Digitec Galaxus AG zustande und zwar zu den in diesem Zeitpunkt für den Kunden auf dem jeweiligen Onlineshop sichtbaren Konditionen (insb. Verkaufspreis, Lieferdauer). Der Händler ist verpflichtet, diesen Kaufvertrag vollumfänglich zu erfüllen.

2.3. Die Digitec Galaxus AG hat bei Verkäufen, bei welchen der Händler der Verkäufer ist, lediglich die Rolle einer Vermittlungsagentin. Der Händler anerkennt, dass die Digitec Galaxus AG nicht Partei des zwischen dem Händler und dem Kunden geschlossenen Kaufvertrages ist.

2.4. Der Händler ist für sämtliche Steuern, Abgaben oder Gebühren im Zusammenhang mit allen Verkäufen, die der Händler über den Onlineshop tätigt, verantwortlich, wobei er in Bezug auf die in die Schweiz oder nach Liechtenstein gelieferten Produkte die Ausfuhrzollanmeldung in Deutschland an die Digitec Galaxus AG delegiert. Die Digitec Galaxus AG (oder ein von der Digitec Galaxus AG damit beauftragter Dritter) nimmt in diesem Fall die Ausfuhrzollanmeldung im Namen und im Auftrag des Händlers vor. Der Kunde ist als Importeur der vom Händler gelieferten Produkte Schuldner der Schweizer Einfuhrsteuer und allfälliger Zollabgaben. Die Digitec Galaxus AG (oder ein von der Digitec Galaxus AG damit beauftragter Dritter) nimmt im Namen und im Auftrag des Kunden die Einfuhrzollanmeldung vor und verauslagt die Schweizer Eingangsabgaben (Einfuhrsteuer und allfällige Zollabgaben). Die zu erwartenden Eingangsabgaben bezahlt der Kunde im Voraus an die Digitec Galaxus AG.

2.5. Da die Digitec Galaxus AG einen transparenten und kundenfreundlichen Onlineshop anbieten will, sollen für sämtliche Kaufverträge, die der Kunde mit unterschiedlichen Händlern schliesst, dieselben allgemeinen Vertragsbedingungen gelten. Aus diesem Grund stellt die Digitec Galaxus AG diese Vertragsbedingungen zur Verfügung (nachfolgend «AGB»). Der Händler ist verpflichtet, die von der Digitec Galaxus AG erstellten AGB zu verwenden. Die AGB regeln zusammen mit den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen der Schweiz den gesamten Kaufvertrag zwischen dem Händler und dem Kunden.

2.6. Der Händler nimmt ausdrücklich zur Kenntnis und bestätigt, dass sämtliche Kaufverträge, die er über den Onlineshop schliesst, in Euro geschlossen werden, materiellem Schweizer Recht unterstehen (unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts) und den Wohnsitz/Sitz des Kunden als ausschliesslichen Gerichtsstand vorsehen.
2.7. Der Händler stellt sicher und gewährleistet, dass er die AGB jederzeit erfüllt. Die Digitec Galaxus AG ist berechtigt, die AGB jederzeit mit einer Ankündigungsfrist von 60 Tagen zu ändern.

2.8. Schliesst der Händler die Kaufverträge nicht zu den AGB ab oder erfüllt der Händler die Kaufverträge nicht gemäss den AGB, so setzt die Digitec Galaxus AG dem Händler eine einmalige Frist von 10 Tagen zur Einhaltung. Erfolgt die Einhaltung nicht innerhalb dieser Frist, so ist die Digitec Galaxus AG ohne weitere Mitteilung berechtigt, den Händler von der Nutzung des Onlineshops auszuschliessen.

2.9. Der Händler stellt sicher und gewährleistet, dass er im Onlineshop immer klare, vollständige und aktuelle Angaben über seine Identität und seine Kontaktadresse (inkl. E-Mail-Adresse) macht.

3 Keine Exklusivität und Preisgestaltung

3.1. Die Digitec Galaxus AG gewährt dem Händler keinerlei Exklusivität. Sowohl die Digitec Galaxus AG als auch beliebige andere Händler sind berechtigt, auf dem Onlineshop die gleichen und/oder ähnliche Produkte zu verkaufen wie der Händler. Umgekehrt gewährt auch der Händler gegenüber der Digitec Galaxus AG keinerlei Exklusivität. Der Händler ist berechtigt, seine Produkte über beliebige andere Kanäle (online und/oder offline) zu verkaufen. Dem Händler ist es aber untersagt, im Onlineshop für andere Kanäle zu werben.

3.2. Der Händler betreibt das Geschäft auf dem Onlineshop auf eigenes Risiko. Der Händler nimmt insbesondere zur Kenntnis, dass die Digitec Galaxus AG keinerlei Zusicherungen oder Garantien abgibt zu dem vom Händler auf dem Onlineshop erzielbaren Umsatz.

3.3. Der Händler ist in der Gestaltung der Verkaufspreise für seine Produkte vollkommen frei. Der Händler verpflichtet sich aber Ziffer 3.4 bis 3.7 zu beachten.

3.4. Für die Nutzer des Onlineshops soll es möglichst einfach sein, Preise zu vergleichen. Um diese Transparenz auf dem Onlineshop zu gewährleisten, muss der Händler sicherstellen, dass alle von ihm zur Publikation auf dem Onlineshop übermittelten Verkaufspreise Endpreise darstellen, die sämtliche vom Händler abzuführende Steuern, allfällige vorgezogene Recyclinggebühren (VRG), sowie Kosten für Verpackung/en, Lieferkosten und sämtliche weiteren allfälligen Abgaben, Gebühren oder Kosten enthalten (nachfolgend «Verkaufspreis»).

3.5. Der Händler erfasst den Verkaufspreis gemäss Ziffer 3.4. Die zu erwartenden und vom Kunden im Voraus an die Digitec Galaxus AG zu bezahlenden Schweizer Eingangsabgaben (die Einfuhrsteuer und allfällige Zollabgaben) werden im Onlineshop automatisch dem Verkaufspreis hinzugefügt und im Warenkorb und im Check-out separat ausgewiesen und verrechnet.

3.6. Im Onlineshop werden alle Preise in CHF publiziert. Der Kaufvertrag zwischen dem Händler und dem Kunden kommt immer in Euro zustande. Der Händler ist frei, ob er seine Preise in CHF, EUR, USD oder in GBP erfasst. Erfasst der Händler seine Preise in EUR, USD oder GBP, so werden die Preise der Digitec Galaxus AG gemäss den Umrechnungsregeln in CHF tagesaktuell automatisch umgerechnet (nachfolgend «Umrechnungsregeln» gemäss Anhang 1).

3.7. Der Händler hat sicherzustellen, dass seine Preisgestaltung immer den in der Schweiz geltenden gesetzlichen Bestimmungen entspricht.

4 Sortiment Onlineshop

4.1. Die Digitec Galaxus AG legt nach eigenem Ermessen die Waren- und Sortimentsgruppen fest, die auf dem Onlineshop grundsätzlich verkauft werden dürfen (nachfolgend «Onlineshop-Sortiment»). Das aktuelle Onlineshop-Sortiment findet sich im Onlineshop in der Navigation auf http://galaxus.ch und/oder http://digitec.ch . Die Digitec Galaxus AG ist berechtigt, das Onlineshop-Sortiment jederzeit zu ändern. Der Händler ist verpflichtet, sich laufend über das aktuelle Onlineshop-Sortiment zu informieren, so dass Ziffer 4.2 dieses Vertrages eingehalten ist.

4.2. Der Händler darf auf dem Onlineshop ausschliesslich Produkte anbieten, die zum Onlineshop-Sortiment gehören. Die Digitec Galaxus AG bemüht sich, das Onlineshop-Sortiment fortwährend zu erweitern.

4.3. Die Digitec Galaxus AG ist aus begründetem Anlass (z.B. negative Medienberichterstattung über bestimmte Produkte/Hersteller, Sicherheitsbedenken, Qualitätsbedenken etc.) jederzeit berechtigt, den Verkauf bestimmter Produkte oder Produktgruppen über den Onlineshop zu verbieten, auch wenn diese Produkte grundsätzlich zum Onlineshop-Sortiment gehören.

4.4. Der Händler ist verantwortlich für die Einhaltung sämtlicher gesetzlichen Pflichten und Anforderungen an die von ihm auf dem Onlineshop angebotenen Produkte. Dies umfasst insbesondere:

  • Einhaltung allgemeiner Produktesicherheits- sowie produktespezifischer Vorschriften wie namentlich des Lebensmittelrechts, des Chemikalienrechts, des Arzneimittelrechts, des Elektrizitätsrechts, des Landwirtschaftsrechts etc.;
    Einholung und/oder Sicherstellung von Zertifizierungen bzw. Konformitätsprüfungen sowie etwaige für die Verkehrsfähigkeit erforderliche Zulassungen bzw. Bewilligungen;

  • Einhaltung sämtlicher allgemeinen und produktespezifischen Werbung-, Auslobungs- und Kennzeichnungsvorschriften inkl. der Vorschriften zur Herkunft von Waren, zu Angeboten mit Einsatz von Fernkommunikationstechniken, zu Gefahrenhinweisen, zum Irreführungs- und Täuschungsverbot, zur Konsumenteninformation, zur Energieetikette, etc.;

  • Sicherstellung sämtlicher Anforderungen an Nachverfolgbarkeit;

  • Erfüllung produkterechtlicher Nachmarktpflichten einschliesslich der Massnahmen der Produktebeobachtung (z.B. Stichprobenentnahme und Analyse, Führung von Beschwerdebüchern, Durchführung von Rückrufen, Einhaltung von Meldepflichten etc.);

  • Erfüllung der Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten (z.B. Produkteinformationsdateien, Datenblätter, technische Unterlagen, Sicherheitsdatenblätter, Konformitätsbewertungsunterlagen, Zertifizierungsunterlagen, Produktebewilligungen bzw. Produktezulassungen);

4.5. Dem Händler ist es untersagt, Produkte auf dem Onlineshop anzubieten, die nach Anhang 5 (Definition der Chemikaliengruppen) der Gruppe 1 angehören. Ebenfalls untersagt sind Produkte, für dessen Abgabe spezifische Bewilligungen und/oder Fachkompetenzen erforderlich sind (z.B. apothekenpflichtige Arzneimittel) oder Produkte, die auf der CITES (Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen) Artenliste stehen. Zudem stellt der Händler sicher und gewährleistet, dass keine von ihm auf dem Onlineshop angebotenen Produkte gegen die guten Sitten verstossen (insb. kein pornographisches, diskriminierendes oder anderweitig verletzendes Material) und keinerlei Rechte Dritter verletzen, einschliesslich der Recht auf geistiges Eigentum (insb. Persönlichkeits-, Urheber-, Marken- und Patentrechte).

4.6. Sollte die Digitec Galaxus AG von Dritten oder Behörden im Zusammenhang mit dem Angebot des Händlers auf dem Onlineshop in Anspruch genommen werden, so ist der Händler verpflichtet, die Digitec Galaxus AG vollumfänglich schadlos zu halten. Insbesondere hat der Händler die Digitec Galaxus AG bei der Bearbeitung Ansprüche Dritter bedingungslos zu unterstützen und sämtliche daraus resultierenden Kosten (inkl. allfällige Anwalts- und Verteidigungskosten der Digitec Galaxus AG und/oder von Mitarbeitenden der Digitec Galaxus AG) zu übernehmen. Bei behördlichen Beanstandungen ist der Händler verpflichtet, die Digitec Galaxus AG innerhalb von 24h (Wochenende ausgeschlossen) die benötigten Informationen und Unterlagen in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen.

4.7. Bei einem geplanten Rückruf und/oder bei einer Rücknahme seitens des Händlers ist die Digitec Galaxus AG schnellstmöglich in Kenntnis zu setzen und über sämtliche Massnahmen des Händlers und/oder der zuständigen Behörden vollumfänglich zu informieren:

4.8. Bietet der Händler auf dem Onlineshop Produkte an, die gegen Ziff. 4.2, 4.3 oder 4.4 verstossen, so kann die Digitec Galaxus AG diese Produkte unverzüglich löschen und/oder den Händler vollständig von der Nutzung des Onlineshops ausschliessen.

5 Technische Rahmenbedingungen Onlineshop

5.1 Die technischen Rahmenbedingungen des Onlineshops sind in Anhang 2 festgelegt (nachfolgend «Technische Rahmenbedingungen»). Die Digitec Galaxus AG entscheidet eigenständig über die technische Weiterentwicklung des Onlineshops und ist berechtigt, die Technischen Rahmenbedingungen jederzeit mit einer Ankündigungsfrist von 60 Tagen anzupassen.

5.2 Der Händler hatte vor Abschluss dieses Vertrags Gelegenheit, sich mit den Technischen Rahmenbedingungen vertraut zu machen. Der Händler ist allein dafür verantwortlich, dass seine technische Infrastruktur so auf die jeweils aktuellen Technischen Rahmenbedingungen abgestimmt ist, dass er den Onlineshop nutzen kann.
5.3 Der Händler nimmt zur Kenntnis, dass der Onlineshop auf einer technisch komplexen Lösung basiert und eine jederzeitige Verfügbarkeit nicht garantiert werden kann. Der Händler verzichtet ausdrücklich auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen im Zusammenhang mit zeitlichen Unterbrüchen des Onlineshops und/oder der technischen Anbindung.

6 Angebote des Händlers und technische Umsetzung des Onlineshops

6.1. Der Händler ist in der Gestaltung seiner Angebote auf dem Onlineshop grundsätzlich frei. Da der Kunde auf dem Onlineshop eine gewisse Einheitlichkeit der Präsentation und der Rahmenbedingungen erwartet und damit der Onlineshop die angestrebte Reputation erreichen und halten kann, ist der Händler verpflichtet, gewisse Grundsätze der Angebotsgestaltung und der Darstellung einzuhalten. Diese betreffen insbesondere die Beschreibung und bildliche Darstellung der Produkte, die Verfügbarkeit und die Lieferdauer. Die aktuellen Produktdatenanforderungen finden sich in Anhang 2 unter technische Rahmenbedingungen.

6.2. Der Händler ist verpflichtet, sein gesamtes Angebot auf dem Onlineshop permanent aktuell zu halten und insb. die Verfügbarkeiten, die Lieferdauer und die Verkaufspreise im Minimum einmal täglich über die in Anhang 2 festgelegte Schnittstelle und in der dort festgelegten Art und Weise automatisiert zu aktualisieren.

6.3. Die weiteren «Service Level», die der Händler zu erfüllen hat, sind in Anhang 6 festgelegt (nachfolgend «Service Level»). Der Händler ist verpflichtet, die Service Level einzuhalten. Der Händler nimmt zur Kenntnis, dass die Nichteinhaltung der Service Level die in Anhang 6 beschriebenen Konsequenzen haben kann. Digitec Galaxus AG ist berechtigt, die Service Level jederzeit mit einer Ankündigungsfrist von 60 Tagen anzupassen.

6.4. Die Digitec Galaxus AG ist bestrebt, eine durchgehende, sichere und zuverlässige Verfügbarkeit für Händler im Onlineshop sicherzustellen. Infolge von Wartungsarbeiten, Systemanpassungen oder Störungen kann die Verfügbarkeit jedoch eingeschränkt sein.

7 Bestellung

7.1 Der Kunde bestellt bei Händlern auf dem Onlineshop gemäss dem dort vorgegebenen Bestellprozess.

7.2 Der Onlineshop bestätigt dem Kunden und dem Händler die Bestellung.

7.3 Die Digitec Galaxus AG kann aus sachlichen Gründen (bspw. bei Betrugsverdacht) Bestellungen zurückhalten, deren Verarbeitung verweigern und/oder sie stornieren sowie Kunden vom Onlineshop ausschliessen. Der Händler nimmt zur Kenntnis, dass die Digitec Galaxus AG dazu aber nicht verpflichtet ist.

8 Lieferung, Transport und Zollabwicklung

8.1 Der Händler ist für die Lieferung der bestellten Produkte bis an die Zustelladresse des Kunden in der Schweiz oder Liechtenstein verantwortlich. Die Lieferung erfolgt wie folgt:

8.2 Der Händler transportiert die bestellten Produkte selber und auf eigene Kosten an die Adresse des in Anhang 2 aufgeführten von der Digitec Galaxus AG mit der Abwicklung der Aus- und Einfuhr beauftragten Unternehmens (nachfolgend Abwickler). Der Händler hat die Produkte fachgerecht zu verpacken. Die Digitec Galaxus AG kann die Annahme von beschädigten oder ungeeignet verpackten Lieferungen verweigern und auf Kosten des Händlers an diesen retournieren. Mit Empfang und Annahme der Produkte an der Adresse des Abwicklers geht die Gefahr auf die Digitec Galaxus AG über.

8.3 Der Händler beauftragt hiermit die Digitec Galaxus AG mit dem Transport der bestellten Produkte ab der Adresse des Abwicklers an die Zustelladresse des Kunden in der Schweiz oder Liechtenstein und mit der Ausfuhrzollanmeldung der gelieferten Produkte in Deutschland. Die Digitec Galaxus AG bzw. der von der Digitec Galaxus AG beauftragte Abwickler nimmt die Ausfuhrzollanmeldung in Deutschland im Namen und im Auftrag des Händlers vor und stellt dem Händler einen Ausfuhrnachweis in elektronisch abrufbarer Form zur Verfügung. Der Händler hat Beanstandungen hinsichtlich des elektronisch abrufbaren Ausfuhrnachweises innert sieben (7) Arbeitstagen nach Abrufbarkeit zu erheben. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Rückgriff des Händlers auf die Digitec Galaxus AG für allfällige Mängel des Ausfuhrnachweises ausgeschlossen. Die Einfuhrzollanmeldung in der Schweiz erfolgt im Namen und im Auftrag des Kunden, wobei die Schweizer Eingangsabgaben (Einfuhrsteuer und allfällige Zollabgaben) von der Digitec Galaxus AG für den Kunden verauslagt werden.

8.4 Der Händler gewährleistet und sichert der Digitec Galaxus AG in diesem Zusammenhang zu, dass sämtliche Informationen und Angaben, namentlich gemäss der vom Händler erstellten Dispatch Notification, zu den vom Händler gelieferten Produkten, einschliesslich aber nicht beschränkt auf die Warenbezeichnung, zolltarifliche Einreihung (Positionsnummer und Warennummer) und Gewichtsangaben (Rohmasse), welche im Rahmen der Zollanmeldung der gelieferten Produkte durch die Digitec Galaxus AG bzw. den Abwickler im Namen des Händlers bzw. des Kunden unmittelbar oder mittelbar Eingang in die Ausfuhrzollanmeldung in Deutschland und/oder in die Einfuhrzollanmeldung in der Schweiz finden, vollständig und zutreffend sind und er die Digitec Galaxus AG von sämtlichen Drittansprüchen (inkl. Ansprüche von Kunden, Behörden und sonstigen Dritten), die im Zusammenhang mit einer durch den Händler verursachten unvollständigen oder unrichtigen Zollanmeldung stehen, vollumfänglich schadlos hält (inkl. Übernahme der Anwaltskosten der Digitec Galaxus AG). Eine Missachtung dieser Pflichten stellt einen wichtigen Grund im Sinne von Ziff. 15 Abs. 2 dieses Vertrags dar. Die Digitec Galaxus AG und dem Abwickler steht das Recht zu, die Informationen und Angaben des Händlers im Rahmen von Stichproben zu kontrollieren.

8.5 Der Händler muss die operative Bearbeitung und Ausführung des Bestell- und Lieferprozesses über die in Anhang 2 festgelegte Schnittstelle automatisiert tätigen.

8.6 Die Details für den Prozessablauf einer Bestellung bzw. Lieferung sind im Anhang 2 unter technische Rahmenbedingungen dargestellt. Der Händler ist verpflichtet, sich daran zu halten.

8.7 Der Händler stellt sicher, dass jede Lieferung für den Kunden eindeutig als Lieferung des Händlers erkennbar ist. Es ist dem Händler untersagt Werbematerialien oder ähnliche werbetechnische Dokumente der Lieferung beizulegen.

8.8 Der Händler kann zu Beginn eine Lieferdauer für seine Produkte angeben. Der Händler teilt Digitec Galaxus AG über die in Anhang 2 festgelegte Schnittstelle und in der dort festgelegten Art und Weise die Produktverfügbarkeit („Produktverfügbarkeit“) für die von ihm angebotenen Produkte mit. Die Digitec Galaxus AG misst automatisiert die Lieferdauer des Händlers („gemessene Lieferdauer“) und passt gegebenenfalls die Lieferdauer an.

8.9 Die Zeit, die vom Abwickler benötigt wird, um die bestellten Produkte in die Schweiz oder nach Liechtenstein einzuführen und an den Kunden auszuliefern, wird automatisch hinzugerechnet, sodass der Kunde eine Angabe der gesamten Lieferdauer erhält. Diese setzt sich aus den Faktoren Produktverfügbarkeit, gemessene Lieferdauer und Abwicklungszeit zusammen.

8.10 Der Händler ist verpflichtet die im Rahmen des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG § 4) festgehaltenen Exportkontrollen einzuhalten. Er verpflichtet sich insbesondere eine vollumfängliche Waren-, Länder- und Empfängerbezogene Prüfung durchzuführen.

8.11 Der Händler gewährt den deutschen Zollbehörden im Falle einer Aussenwirtschaftsprüfung direkten Zugriff auf diejenigen Teile der Buchhaltung, in welchen die zollamtlich zur Ausfuhr abgefertigten Vorgänge abgelegt werden.

8.12 Der Händler bevollmächtigt bis auf Widerruf der Digitec Galaxus AG und die durch die Digitec Galaxus AG beauftragten Abwickler Exportkontrollen in seinem Namen durchzuführen.

9 Rückgabe

9.1 Der Händler gewährt dem Kunden ein Rückgaberecht das mindestens die in den AGB festgelegten Bedingungen erfüllt.

9.2 Die Portogebühren für die Rückgabe, welche für den Transport in der Schweiz anfallen (Schweizer Portogebühren), trägt grundsätzlich der Kunde, ausser bei Bekleidung und Schuhen bzw. bei den Sonderfällen, welche unter den Rückgaberichtlinien im Onlineshop vermerkt sind. Die Schweizer Portogebühren, die nicht beim Kunden anfallen, werden dem Händler weiterverrechnet.

9.3 Der Händler beauftragt hiermit die Digitec Galaxus AG mit der Ausfuhr aus der Schweiz oder aus Liechtenstein, der Einfuhr nach Deutschland und dem Transport an die vom Händler bestimmte Adresse. Der Händler beauftragt die Digitec Galaxus AG ebenfalls, allfällige Korrespondenz mit den Kunden im Rückgabeprozess in seinem Namen zu führen und die Rückgaben der Kunden in der Schweiz entgegenzunehmen, zu prüfen und die Ware an den Händler zu retournieren sowie den Kunden den Kaufpreis zurückzuerstatten. Sofern die Digitec Galaxus AG dem Händler den Kaufpreis noch nicht ausbezahlt hat, verzichtet der Händler bei allen Rückgaben ausdrücklich auf Geltendmachung der Kaufpreiszahlung gegenüber der Digitec Galaxus AG. Wenn die Digitec Galaxus AG dem Händler den Kaufpreis bereits ausbezahlt hat, verpflichtet sich der Händler diesen der Digitec Galaxus AG zu bezahlen. Im Zusammenhang mit den Rückgaben rechnet sich der Händler die Handlungen der Digitec Galaxus AG als seine eignen an und zeichnet die Digitec Galaxus AG von jeglicher Haftung frei.

9.4 Der Händler bezahlt der Digitec Galaxus AG für die Abwicklung der Ausfuhr aus der Schweiz oder aus Liechtenstein, Einfuhr nach Deutschland, den Transport und die Entgegennahme und Prüfung der Rückgaben und Kaufpreisauszahlung an die Kunden eine Rückabwicklungsgebühr (nachfolgend «Rückabwicklungsgebühr»). Die Höhe der Rückabwicklungsgebühr ist in Anhang 4 geregelt. Die Digitec Galaxus AG ist berechtigt, die Rückabwicklungsgebühr jederzeit mit einer Ankündigungsfrist von 60 Tagen anzupassen. Die Rückabwicklungsgebühr ist für sämtliche Rückgaben geschuldet.

9.5 Der Anspruch auf Rückabwicklungsgebühr entsteht jeweils pro Paket mit dessen Rückversand.

9.6 Die Details zur Rückgabe sind im Prozessablauf für Rückgaben im Anhang 2 unter technische Rahmenbedingungen dargestellt. Der Händler ist verpflichtet, sich daran zu halten.

9.7 Der Händler muss die operative Bearbeitung und Ausführung des Rückgabeprozesses über die in Anhang 2 festgelegte Schnittstelle manuell oder automatisiert tätigen.

9.8 Im Zusammenhang mit dem Rückgabeprozess nimmt die Digitec Galaxus AG bzw. der Abwickler die Einfuhrzollanmeldung der zurückgegebenen Produkte in Deutschland im Namen und im Auftrag des Händlers vor und stellt dem Händler einen Einfuhrabgabenbescheid in geeigneter Form zur Verfügung oder ermöglicht dessen elektronische Abrufbarkeit. Sofern nichts anderes vereinbart wird, erfolgt die Anmeldung zum zollrechtlich freien Verkehr und wird gleichzeitig ein Antrag auf Rückwarenanerkennung gestellt. Allfällige im Zusammenhang mit der Anmeldung zum freien Verkehr erhobene Eingangsabgaben gehen zu Lasten des Händlers und sind von diesem zu bezahlen. Der Händler hat Beanstandungen hinsichtlich des Einfuhrabgabenbescheids innert sieben (7) Arbeitstagen nach Erhalt bzw. Abrufbarkeit zu erheben. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Rückgriff des Händlers auf die Digitec Galaxus AG für allfällige Mängel des Einfuhrabgabenbescheids ausgeschlossen.

9.9 Der Händler gewährleistet und sichert der Digitec Galaxus AG in diesem Zusammenhang zu, dass sämtliche Informationen und Angaben zu den von Kunden zurückgegebenen Produkten, welche im Rahmen der Zollanmeldung der zurückgegebenen Produkte durch die Digitec Galaxus AG bzw. den Abwickler im Namen des Händlers unmittelbar oder mittelbar Eingang in die Ausfuhrzollanmeldung in der Schweiz und/oder in die Einfuhrzollanmeldung in Deutschland finden, vollständig und zutreffend sind und er die Digitec Galaxus AG von sämtlichen Drittansprüchen (inkl. Ansprüche von Kunden, Behörden und sonstigen Dritten), die im Zusammenhang mit einer durch den Händler oder Kunden verursachten unvollständigen oder unrichtigen Zollanmeldung stehen, vollumfänglich schadlos hält (inkl. Übernahme der Anwaltskosten der Digitec Galaxus AG). Eine Missachtung dieser Pflichten stellt einen wichtigen Grund im Sinne von Ziffer 15.2 dieses Vertrags dar. Die Digitec Galaxus AG und dem Abwickler steht das Recht zu, die Informationen und Angaben des Händlers und der Kunden im Rahmen von Stichproben zu kontrollieren.

10 Kundenservice und Gewährleistung

10.1 Der Customer Service der Digitec Galaxus AG steht auch Kunden des Händlers, die über den Onlineshop der Digitec Galaxus AG eingekauft haben, für Fragen zu Produkten, Lieferungen, Rechnungen und Zahlungsmodalitäten etc. zur Verfügung. Der Händler nennt gegenüber der Digitec Galaxus AG eine Kontaktperson, die bei Fragen, die den Händler betreffen, Auskunft erteilt. Die Digitec Galaxus AG ist berechtigt, den Kunden bei Anfragen an den Händler zu verweisen.

10.2 Der Händler gibt gegenüber den Kunden für alle auf dem Onlineshop verkauften Produkte eine Garantie, welche mindestens derjenigen in den AGB entspricht.

10.3 Der Händler anerkennt ausdrücklich, dass gegenüber dem Kunden alleine er verantwortlich ist für sämtliche Ansprüche/Forderungen aus Gewährleistung, Garantie, falscher oder verspäteter Lieferung, defekter oder fehlerhafter Produkte etc. Der Händler bestätigt, dass die Digitec Galaxus AG für keinerlei dieser Ansprüche direkt oder indirekt haftet.

11 Verkaufsgebühr

11.1 Der Händler bezahlt der Digitec Galaxus AG für die Vermittlung der Kunden eine Verkaufsgebühr (nachfolgend «Verkaufsgebühr»). Die Höhe der Verkaufsgebühr ist in Anhang 3 geregelt. Die Verkaufsgebühr schliesst eine kostendeckende Entschädigung für das Inkasso der Kaufpreisforderungen der Kunden bzw. eine Entschädigung für die Übernahme des Ausfallrisikos bei Kauf auf Rechnung (s. hinten, Ziff. 13.5) mit ein. Die Digitec Galaxus AG ist berechtigt, die Verkaufsgebühr jederzeit mit einer Ankündigungsfrist von 60 Tagen anzupassen.

11.2 Die Verkaufsgebühr berechnet sich auf dem Verkaufspreis des Kaufgegenstandes.

11.3 Die Verkaufsgebühr ist für sämtliche Kaufverträge geschuldet, die der Händler mit Kunden auf dem Onlineshop schliesst. Der Anspruch auf Verkaufsgebühr entsteht mit Abschluss des Kaufvertrags gemäss Ziff. 2.2.

11.4 Der Anspruch auf die Verkaufsgebühr erlischt, wenn in Übereinstimmung mit den AGB entweder der Kunde von seinem Rückgaberecht Gebrauch macht oder der Kaufvertrag nachträglich aufgelöst wird. In diesem Fall verzichtet die Digitec Galaxus AG gegenüber dem Händler auf die Einforderung der Verkaufsgebühr bzw. überweist die bereits bezahlte Verkaufsgebühr an den Händler zurück.

12 Abwicklungsgebühr

12.1 Der Händler bezahlt die Digitec Galaxus AG für die Abwicklung der Ausfuhr aus Deutschland und Einfuhr in die Schweiz oder Liechtenstein, der Verzollung und den Transport zum Kunden eine Abwicklungsgebühr (nachfolgend «Abwicklungsgebühr»). Die Höhe der Abwicklungsgebühr ist in Anhang 4 geregelt. Die Digitec Galaxus AG ist berechtigt, die Abwicklungsgebühr jederzeit mit einer Ankündigungsfrist von 60 Tagen anzupassen.

12.2 Die Abwicklungsgebühr deckt folgende Dienstleistungen/Kosten ab: Entgegenahme der Lieferung an der Adresse des Abwicklers, Ausfuhr aus Deutschland, Einfuhr in die Schweiz oder Liechtenstein, Transport von der Adresse des Abwicklers bis zum Kunden, Zwischenlagerung während des Transports. Sämtliche andere Kosten (insb. die Lieferkosten bis zum Abwickler, sämtliche im Land des Händlers anfallende Steuern, Abgaben, Gebühren etc.) trägt der Händler.

12.3 Die Abwicklungsgebühr ist für sämtliche Kaufverträge geschuldet, die der Händler mit Kunden auf dem Onlineshop schliesst, sie ist selbst dann geschuldet, wenn der Kunde z.B. in Übereinstimmung mit den AGB von seinem Rückgaberecht Gebrauch macht oder der Kaufvertrag nachträglich aufgelöst wird.

12.4 Der Anspruch auf Abwicklungsgebühr entsteht jeweils pro Paket mit dessen Versand.

13 Fakturierung, Abtretung, Inkasso und Auszahlung

13.1 Dem Kunden stehen zur Bezahlung der Produkte die auf dem Onlineshop angebotenen Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung. Der Händler beauftragt die Digitec Galaxus AG, das Inkasso für die Forderungen, die im Rahmen des Kaufvertrages zwischen dem Händler und dem Kunden entstehen ( nachfolgend «Kaufpreisforderungen»), zu übernehmen.

13.2 Der Händler tritt mit Abschluss dieser Händlervereinbarung alle Kaufpreisforderungen an die Digitec Galaxus AG ab. Diese nimmt die Abtretung an. Die Abtretung der einzelnen Kaufpreisforderung erfolgt mit ihrer Entstehung, d.h. mit Abschluss des Kaufvertrags gemäss Ziff. 2.2. Der Händler haftet zum Zeitpunkt der Abtretung für den Bestand der Kaufpreisforderungen gegenüber dem Kunden.

13.3 Nach erfolgter Abtretung veranlasst die Digitec Galaxus AG die Auszahlung des Nominalbetrags der Kaufpreisforderung an den Händler. Der Händler kann aus verschiedenen Auszahlungsmodellen wählen. Nebenrechte und -ansprüche gegenüber den Kunden wie Verzugszinsen und Mahnkosten stehen der Digitec Galaxus AG zu.

13.4 Macht der Kunde in Übereinstimmung mit den AGB von seinem Rückgaberecht Gebrauch, so verzichtet die Digitec Galaxus AG gegenüber dem Kunden auf das Inkasso bzw. erstattet den bereits bezahlten Betrag an den Kunden zurück. In diesem Fall findet keine Auszahlung des Nominalbetrags der Kaufpreisforderungen an den Händler statt, bzw. der Händler bezahlt all-fällige bereits ausbezahlte Beträge an die Digitec Galaxus AG zurück.

13.5 Bei Kauf auf Rechnung prüft die Digitec Galaxus AG vorgängig die Bonität des Kunden und übernimmt das Ausfallrisiko (Delkredere). Die Entschädigung für diese Abtretung im Betrag von 0.1% (10bp) des Nominalbetrags der Kaufpreisforderungen ist in der Verkaufsgebühr enthalten.

13.6 Die Digitec Galaxus AG ist berechtigt, ihren Anspruch auf Bezahlung der Verkaufsgebühr mit dem Anspruch des Händlers auf Auszahlung des Nominalbetrags der Kaufpreisforderungen zu verrechnen.

13.7 Die Digitec Galaxus AG erstellt für den Händler auf monatlicher Basis eine Abrechnung, welche die in diesem Zeitraum entstandenen Kaufpreisforderungen und die entsprechenden Verkaufs-gebühren ausweist. Retouren werden als Negativ-Positionen aufgeführt.

13.8 Der Händler hat Beanstandungen zu dieser Abrechnung innert sieben (7) Arbeitstagen nach Erhalt zu erheben. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Abrechnung als vorbehaltslos genehmigt.

14 Datenschutz und Datennutzung

14.1 Der Händler darf die auf dem Onlineshop generierten Kundendaten (Name, Adresse, Telefonnummer, etc.) ausschliesslich zur Abwicklung des jeweiligen Kaufvertrags nutzen. Jede weitere Nutzung dieser Kundendaten ist dem Händler untersagt (insb. die Nutzung für Marketing- oder andere Zwecke, Weitergabe oder Verkauf, etc.). Der Händler ist verpflichtet, die Kundendaten in voller Übereinstimmung mit der anwendbaren Datenschutzgesetzgebung und der Datenschutzerklärung der Digitec Galaxus AG zu bearbeiten.

14.2 Mit Beendigung dieses Vertrags ist der Händler verpflichtet, alle noch bei ihm vorhandenen Kundendaten, die auf dem Onlineshop generiert worden sind, zu löschen. Ausgenommen davon sind Daten, die aufgrund gesetzlicher Bestimmung aufzubewahren sind.

14.3 Der Händler anerkennt, dass es sich bei den auf dem Onlineshop generierten Kundendaten um Daten der Digitec Galaxus AG handelt und die Digitec Galaxus AG diese Daten in ihrem freien Ermessen zu eigenen Zwecken nutzen darf.

14.4 An sämtlichen Daten (insb. Produktdaten), die der Händler auf den Onlineshop stellt, räumt der Händler der Digitec Galaxus AG das vergütungsfreie und unbefristete Recht ein, diese zu nutzen. Dazu gehört insb. das Recht, diese Daten für Werbezwecke in Printmedien, Online- oder weiteren Kommunikationskanälen zu publizieren und dafür anzupassen. Dieses Nutzungsrecht besteht nach Beendigung dieses Vertrags fort.

15 Dauer und Kündigung

15.1 Dieser Vertrag wird auf unbeschränkte Dauer geschlossen und kann von beiden Parteien mit einer Frist von sechzig (60) Tagen auf Ende eines Kalendermonats per eingeschriebenen Brief gekündigt werden.

15.2 Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, der die Erfüllung dieses Vertrags für eine Partei unzumutbar macht, kann diese Partei per eingeschriebenen Brief mit sofortiger Wirkung jederzeit künden.

15.3 Beabsichtigt der Händler, sich bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung für die Zwecke der schweizerischen Mehrwertsteuer freiwillig zu registrieren oder entsteht nach Abschluss dieser Vereinbarung eine obligatorische Registrierungspflicht des Händlers in der Schweiz, hat er dies unverzüglich gegenüber der Digitec Galaxus AG anzuzeigen und eine entsprechend angepasste Händlervereinbarung abzuschliessen. Im Fall einer Verletzung dieser Anzeigepflicht haftet der Händler für sämtliche dadurch entstandenen Schäden (namentlich Steuern, Zölle und sonstigen Abgaben, einschliesslich Zinsen und Bussen sowie sonstige Aufwendungen und Kosten).

15.4 Beide Parteien sind verpflichtet, ihre vertraglichen Pflichten im Zusammenhang mit allen Kaufverträgen, die bis zum Zeitpunkt der Beendigung dieses Vertrags über den Onlineshop geschlossen wurden, vollumfänglich zu erfüllen, auch wenn die Erfüllungshandlungen in den Zeitraum nach Beendigung dieses Vertrags fallen.

16 Zusicherungen, Gewährleistungen und Haftungsausschluss

16.1 Der Händler gewährleistet und sichert der Digitec Galaxus AG zu, dass in Bezug auf alle vom Händler auf dem Onlineshop angeboten Produkte:

a) der Händler zum Verkauf berechtigt ist;
b) diese nach bestem Wissen und Gewissen des Händlers mängelfrei sind;
c) der Verkauf und der übliche Gebrauch keine gesetzlichen Bestimmungen oder Rechte Dritter verletzen.

16.2 Der Händler gewährleistet und sichert der Digitec Galaxus AG zu, dass er die Digitec Galaxus AG von sämtlichen Drittansprüchen (inkl. Ansprüche von Kunden, Behörden und sonstigen Dritten), die im Zusammenhang mit dem Angebot oder dem Verkauf der Produkte des Händlers auf dem Onlineshop stehen (z.B. vertragliche oder ausservertragliche Ansprüche, Ansprüche aus Verletzung geistigen Eigentums, Ansprüche aus Verletzung von Rechtsvorschriften) vollumfänglich schadlos hält (inkl. Übernahme der Anwaltskosten der Digitec Galaxus AG). Die Digitec Galaxus AG informiert den Händler unverzüglich, wenn gegenüber der Digitec Galaxus AG solche Ansprüche angekündigt oder geltend gemacht werden.

16.3 Der Händler gewährleistet und sichert der Digitec Galaxus AG zu, dass er alle von ihm auf dem Onlineshop geschlossenen Kaufverträge vollumfänglich erfüllt und gegenüber dem Kunden alleine aus diesen Kaufverträgen verantwortlich ist (inkl. mängelfreie und fristgerechte Lieferung, Gewährleistung, Produkthaftung, etc.).

16.4 Im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ist jegliche Haftung der Digitec Galaxus AG ausgeschlossen. Die Digitec Galaxus AG haftet insbesondere nicht, sofern ihr nur leichte Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann oder für Handlungen von beigezogenen Hilfspersonen. Jegliche Haftung für Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist wegbedungen.

17 Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen

17.1 Der Händler verpflichtet sich, im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Erfüllung dieses Vertrages im Einklang mit sämtlichen anwendbaren gesetzlichen und regulatorischen Vorschriften zu handeln und keinerlei Handlung oder Unterlassung zu tätigen, welche den Ruf der Digitec Galaxus AG oder eines Unternehmens der Migros-Gruppe schädigen könnte. Eine Missachtung dieser Pflichten stellt einen wichtigen Grund im Sinne von Ziff. 15 Abs. 2 dieses Vertrags dar.

18 Schlussbestimmungen

18.1 Der Inhalt dieses Vertrags (inkl. Anhänge) und die damit zusammenhängenden Daten (wie z.B. die Umsätze des Händlers, die Verkaufsgebühr, die Abwicklungsgebühr etc.) sind vertrauliche Informationen, die von beiden Parteien vertraulich zu behandeln sind und Dritten nicht offengelegt werden dürfen. Davon ausgenommen ist das Recht der Digitec Galaxus AG anderen potentiellen Händlern einen vergleichbaren Vertrag vorzulegen und die Offenlegung aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen. Diese Vertraulichkeitspflicht gilt während der Dauer dieses Vertrags und während 24 Monaten nach dessen Beendigung.

18.2 Sämtliche Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags müssen verschriftlicht sein, bedürfen zu ihrer Gültigkeit jedoch nicht der Unterzeichnung beider Parteien. Mündliche Vertragsänderungen sind nicht gültig.

18.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder ungültig sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Die nichtigen, unwirksamen oder ungültigen Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die den Sinn und Zweck der nichtigen, unwirksamen oder ungültigen Bestimmungen in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.

18.4 Dieser Vertrag untersteht ausschliesslich materiellem schweizerischem Recht, unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Die Bestimmungen des Wiener Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf, CISG) werden ausdrücklich wegbedungen.

18.5 Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Zürich 1, Schweiz.

Anhang

Anhang 1: Umrechnungsregeln

Anhang 2: Technische Rahmenbedingungen

Anhang 3: Verkaufsgebühren

Anhang 4: Abwicklungsgebühren EU Hub

Anhang 5: Definition der Chemikaliengruppen

Anhang 6: Service Level


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